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Beauftragte für Menschenrechte und humanitäre Hilfe Kofler zum Angriff auf ein Lager für Binnenvertriebene in Kamerun

06.08.2020 - Pressemitteilung

Zum Angriff auf eine Notunterkunft für Binnenvertriebene in Kamerun am 2. August, bei dem mindestens 18 Menschen zu Tode kamen, erklärte die Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und Humanitäre Hilfe, Dr. Bärbel Kofler, heute (06.08.):

Mit Bestürzung habe ich die Nachricht vernommen, dass im Norden Kameruns eine Notunterkunft angegriffen wurde, in der 800 Binnenvertriebene Schutz suchten. Dem Angriff fielen 18 Menschen zum Opfer. 1500 Menschen flohen vor weiterer Gewalt.

Wenn Vertriebene, insbesondere Frauen und Kinder, und deren Gastgemeinden auf so grausame Weise angegriffen werden, darf die internationale Gemeinschaft nicht schweigen.

Ich verurteile diese Tat aufs Schärfste. Ich fordere alle Beteiligten in der Region auf, die VN-Leitlinien betreffend Binnenvertreibung umzusetzen und den Schutz und die Sicherheit von Binnenvertriebenen zu gewährleisten.

Binnenvertriebene sind ohnehin von bewaffneten Auseinandersetzungen besonders stark betroffen. Oft müssen sie mehrmals vor den sich verändernden Konfliktlagen fliehen. Der Schutz an ihren Zufluchtsorten muss Priorität haben.

Wir unterstützen dies durch konkrete Projekte vor Ort, durch politische Kontakte im Land und in den Gremien der Vereinten Nationen.

Hintergrund:

Jedes Jahr werden Menschen innerhalb ihrer Landesgrenzen vertrieben. Dies verstärkt die bereits existierende Binnenvertreibung in langanhaltenden Krisen und führte in diesem Jahr zur höchsten Zahl an Binnenvertriebenen (Internally Displaced Persons/IDPs), die je verzeichnet wurde: 50,8 Mio. Menschen gelten derzeit als binnenvertrieben (IDMC 2020). Es gibt keine internationale Konvention zum Schutz von IDPs und auch keine völkerrechtlich bindende Definition des Begriffs. IDPs haben daher häufig weder rechtlichen noch physischen Schutz. Mit den VN-Leitlinien zu Binnenvertreibung (Guiding Principles on Internal Displacement) gibt es jedoch 30 Prinzipien, die rechtlich nicht bindend darlegen, wie IDPs in Anlehnung an die Menschenrechte geschützt werden sollen.

Für ihren Schutz und ihre Versorgung ist grundsätzlich das jeweilige Heimatland zuständig, das diese in vielen Fällen aber nicht gewährleisten kann oder will.

Im Norden Kameruns leben mehr als 320.000 Menschen, die aus ihren Gemeinden vertrieben wurden. Für humanitäre Hilfe in der Tschadseeregion, die auch den Norden Kameruns umfasst, stellte Deutschland im Jahr 2020 bisher über 65 Millionen Euro zur Verfügung.

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