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Menschenrechtsbeauftragte Bärbel Kofler zum Inkrafttreten des Escazú-Abkommens am 22. April 2021

22.04.2021 - Pressemitteilung

Anlässlich des Inkrafttretens des Escazú-Abkommens erklärte die Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe, Bärbel Kofler, am 22. April:

Ich beglückwünsche die Staaten Lateinamerikas und der Karibik zum Inkrafttreten ihres ersten regionalen Umweltabkommens am internationalen Mother Earth Day am 22. April. Es handelt sich um das weltweit erste rechtlich verbindliche Instrument zum Schutz von Menschenrechts­verteidigern im Umweltbereich.

Mit der Anerkennung des Rechts jetziger und künftiger Generationen auf ein Leben in einer gesunden Umwelt stellt das Abkommen einen Meilenstein für wirkliche Veränderungen dar. Angesichts der großen Zahl von getöteten Umwelt-und Menschenrechtsaktivisten und der sich verschärfenden Klimakrise ist das Escazú-Abkommen wegweisend zum Schutz der Menschen- und Umweltrechte.

Ich ermutige die beim Rohstoffabbau und -export besonders aktiven Staaten wie Brasilien, Chile, Peru und Venezuela, dem Escazú-Abkommen ebenfalls bald beizutreten.

Hintergrund:

Nach der Ratifikation durch zwölf Staaten Lateinamerikas und der Karibik tritt am 22. April 2021 das „Abkommen für den Zugang zu Information, die öffentliche Teilnahme und den Zugang zur Justiz in Angelegenheiten der Umwelt“, nach seinem Entstehungsort in Costa Rica auch „Escazú-Abkommen“ genannt, in Kraft.

Das Abkommen beruht auf Grundsatz 10 der Rio-Erklärung über Umwelt und Entwicklung von 1992 und soll für die von Umweltproblemen betroffenen Bürger der Mitgliedsstaaten Transparenz, Beteiligung und den Zugang zu Rechtswegen garantieren.

Das Abkommen wurde im Rahmen der Wirtschaftskommission für Lateinamerika und die Karibik der Vereinten Nationen (ECLAC) geschlossen und beruht auf vier wesentlichen Elementen: Zugang zu Umweltinformationen, Partizipationsrechte, Klagerechte für betroffene Bürger und Schutzmechanismen für Umweltaktivisten.

Damit geht das Abkommen über bereits vorhandene Konventionen wie das europäische Aarhus-Abkommen hinaus, indem es durch die Verleihung individueller Rechte die Voraussetzungen schafft, sozio-ökologische Konflikte von vornherein zu vermeiden.

Von den 24 Signatarstaaten haben die folgenden 12 Staaten das Abkommen bereits ratifiziert: Antigua und Barbuda, Argentinien, Bolivien, Ecuador, Guyana, Mexiko, Nicaragua, Panama, Saint Vincent and the Grenadines, Saint Kitts and Nevis, Saint Lucia und Uruguay. Brasilien und Peru haben das Abkommen unterzeichnet, aber noch nicht ratifiziert.

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