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Menschenrechtsbeauftragte Kofler vor ihrer Abreise nach Katar und in die Vereinigten Arabischen Emirate

08.11.2019 - Pressemitteilung

Vor ihrer Abreise nach Katar und in die Vereinigten Arabischen Emirate sagte die Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und Humanitäre Hilfe im Auswärtigen Amt, Bärbel Kofler, heute (08.11.):

Die Staaten in der Golfregion sind in der Kritik für unwürdige Arbeits- und Lebensbedingungen ausländischer Arbeiter, sei es mit Blick auf die Bauwirtschaft oder den Umgang mit Hausangestellten. Die extreme Hitze in der Golfregion hat auf Großbaustellen wie den WM-Stadien in Katar oder bei den Mega-Infrastrukturprojekten in den Vereinigten Arabischen Emiraten bereits eine große Zahl von Hitzetoten gefordert. Jede weitere Verzögerung bei der Verbesserung des Arbeitsschutzes kostet Menschenleben. In Katar wurden vor wenigen Wochen Reformen des Arbeits-und Sozialrechts beschlossen, die auf eine weitgehende Abschaffung des im arabischen Raum verbreiteten ‚Kafala‘-Systems ausgeprägter Abhängigkeitsverhältnisse der Arbeitnehmer hinauslaufen könnten. Ich werde mich in meinen Gesprächen dafür einsetzen, dass diese Ankündigungen umgesetzt werden und sich spürbar und rasch auf die tatsächlichen Arbeits- und Lebensbedingungen der Arbeitnehmer gerade im Niedriglohnsektor auswirken. Ich appelliere an die Verantwortung von Regierungen und Unternehmen, menschenrechtliche Sorgfaltspflichten einzuhalten und menschenwürdige Arbeits-und Lebensbedingungen zu schaffen.

Hintergrund

Die Golfstaaten werben für Aufbau und Betrieb ihrer Infrastrukturen und die Realisierung ihrer Entwicklungspläne ausländische Arbeitskräfte überregional an. Dies gilt sowohl für die Gruppe der Führungskräfte, Fachkräfte, Ingenieure, Experten und Lehrer in den Bereichen öffentliche Verwaltung, Bildung, der petrochemischen Industrie und von Unternehmen, als auch für ungelernte Niedriglohnkräfte, die vor allem in der Bauwirtschaft und im einfachen Dienstleistungssektor arbeiten. Die betrieblichen Sicherheits- und Unfallschutzregelungen, vor allem im Niedriglohnbereich, in dem die überwiegende Zahl der Gastarbeiter ausländischen Arbeitnehmer tätig ist, bedürfen in der Region der Anhebung auf internationale Standards.

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