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Menschenrechtsbeauftragte Kofler zum ungarischen Notstandsgesetz

31.03.2020 - Pressemitteilung

Zu Ungarns weitreichenden Notstandsmaßnahmen im Kampf gegen die COVID-19-Pandemie erklärte die Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und Humanitäre Hilfe im Auswärtigen Amt, Bärbel Kofler, heute (31.03.):

Auch in dieser außerordentlich schwierigen Lage, in der sich alle europäischen Mitgliedsstaaten befinden, ist es besonders wichtig, die Verhältnismäßigkeit zu wahren.

Gerade in einer Ausnahmesituation ist das Führen demokratischer Diskussionen in Parlament, Medien und Zivilgesellschaft von enormer Bedeutung für das Vertrauen der Bevölkerung in den Rechtsstaat. Medienfreiheit und das Recht auf freie Meinungsäußerung gehen damit einher.

Deshalb ist es sehr wichtig, dass wir alle unsere Maßnahmen sorgfältig abwägen und immer wieder überprüfen können. Die Wahrung der Menschenrechte der Bürgerinnen und Bürger Europas in unserem demokratischen Grundverständnis sollten dabei immer unser aller Maßstab sein.

Hintergrund:

Das ungarische Parlament hat am 30. März 2020 ein Notstandsgesetz gebilligt, das das Regieren per Notverordnung ohne zeitliche Befristung für die Dauer der Notsituation erlaubt. Es sieht zudem Strafen für Verstöße gegen seuchenmedizinische Maßnahmen sowie für das Verbreiten falscher oder die Wahrheit verzerrender Nachrichten vor. Das Vorhaben war zunächst am Widerstand der Opposition gescheitert, die u.a. eine zeitliche Befristung und die Streichung des Passus über tatsachenwidrige Medienberichterstattung gefordert hatte. Bei der Abstimmung am 30. März stimmten 137 Abgeordnete aus dem Regierungslager für das Gesetz, 53 Abgeordnete der Opposition stimmten dagegen. Stimmenthaltung gab es keine. Damit wurde die erforderliche Zweidrittelmehrheit erreicht.

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