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Erklärung des Auswärtiges Amts anlässlich der Suspendierung des Vertrags über konventionelle Streitkräfte in Europa (KSE-Vertrag)

07.11.2023 - Pressemitteilung

Anlässlich der Suspendierung des Vertrages über konventionelle Streitkräfte in Europa (KSE-Vertrag) durch die Bundesrepublik Deutschland erklärte ein Sprecher des Auswärtigen Amts heute (7.11.):

Heute wird Russlands Rücktritt aus dem Vertrag über konventionelle Streitkräfte in Europa (KSE-Vertrag) rechtswirksam. Damit zerstört Russland einen weiteren Pfeiler unserer europäischen Sicherheits- und Rüstungskontrollarchitektur, der zum Ziel hatte, die konventionelle Aufrüstung in Europa zu begrenzen. Durch den russischen Rücktritt verliert die weitere Implementierung des KSE-Vertrags den größten Teil ihres sicherheitspolitischen und rüstungskontrollpolitischen Nutzens. Denn die zentrale Zielsetzung des KSE-Vertrags, ein ausgeglichenes konventionelles Kräftepotenzial in Europa sicherzustellen, ist ohne die Mitwirkung Russlands nicht zu realisieren.

Als Konsequenz hat die Bundesregierung heute in enger Abstimmung mit ihren Verbündeten in der NATO die Suspendierung des KSE-Vertrags durch die Bundesrepublik Deutschland beschlossen. Damit treten Deutschland und seine Alliierten ausdrücklich nicht vom KSE-Vertrag zurück. Im Falle einer grundlegenden Verhaltensänderung Russlands bleibt eine erneute Implementierung des KSE-Vertrags möglich.

Die Bundesregierung bleibt, ebenso wie ihre Verbündeten in der NATO, der Sicherheit Europas verpflichtet. Dazu zählt auch einer der zentralen Grundgedanken des KSE-Vertrags, nämlich effektive Rüstungskontrolle für konventionelle Streitkräfte in Europa. Daher ist Deutschland bereit, bestimmte Maßnahmen des KSE-Vertrags, wie zum Beispiel den Datenaustausch, mit interessierten europäischen Staaten fortzusetzen. Außerdem beabsichtigt die Bundesregierung, die nationalen Obergrenzen für die vom KSE-Vertrag erfassten Waffensysteme weiter einzuhalten.

Hintergrund:

Der KSE-Vertrag ist ein völkerrechtlich verbindlicher Vertrag, der 1990 zwischen den damaligen Mitgliedstaaten der NATO und des Warschauer Pakts geschlossen wurde. Ziel war es, in Europa ein sicheres und stabiles Gleichgewicht der konventionellen Streitkräfte zu schaffen und die Fähigkeit zu Überraschungsangriffen und groß angelegten Offensivhandlungen zu beseitigen. Dafür wurde die Anzahl schwerer konventioneller Waffensysteme (Kampfpanzer, gepanzerte Kampffahrzeuge, Artilleriesysteme, Kampfflugzeuge und Angriffshubschrauber) und Personalstärken begrenzt und ein Informationsaustausch mit einem umfassenden Überprüfungsregime eingerichtet. Als Reaktion auf den russischen Rücktritt und in enger Abstimmung mit den Mitgliedstaaten der NATO hat die Bundesregierung am 07.11.2023 beschlossen, den Vertrag zu suspendieren.

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