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Menschenrechtsbeauftragte Kofler zur Verurteilung eines tadschikischen Journalisten

13.07.2018 - Pressemitteilung

Die Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und Humanitäre Hilfe im Auswärtigen Amt, Bärbel Kofler, sagte heute (13.07.):

Ich bin sehr besorgt über die Verurteilung des Journalisten Chajrullo Mirsaidow zu zwölf Jahren strenger Lagerhaft in Tadschikistan.

Die Lage der Presse- und Meinungsfreiheit in Tadschikistan, aber auch die auf Werten basierende Zusammenarbeit mit der EU, wird dadurch noch schwieriger als bisher.

Ich rufe die Behörden und die Justiz in Tadschikistan dazu auf, die Prinzipien des Rechtsstaats zu respektieren und das Urteil zu revidieren. Chajrullo Mirsaidow hat das Recht auf einen fairen Prozess.

Hintergrund:

Am 11. Juli verurteilte ein Gericht im nord-tadschikischen Chudschand den ehemaligen Journalisten (u.a. tätig für die Deutsche Welle) Chajrullo Mirsaidow wegen Missbrauchs staatlicher Gelder, Dokumentenfälschung und falscher Anschuldigung zu zwölf Jahren Haft sowie 11.500 Euro Geldstrafe und blieb damit nur knapp unter dem Antrag des Staatsanwalts, der dreizehn Jahre gefordert hatte.

Herr Mirsaidow hatte im November 2017 in Briefen an Staatspräsident Rahmon und andere hohe Funktionäre den Leiter der Verwaltung für Jugend und Sport bezichtigt, von ihm eine Bestechungssumme in Höhe von 1.000 USD gefordert zu haben. Den Beweis für diese Behauptung konnte er nicht antreten. Der Sportdirektor und die Staatsanwaltschaft erhoben Gegenanschuldigungen, der Funktionär klagte auf Rufschädigung. Am 5.12.2017 wurde Chajrullo Mirsaidow festgenommen und ist seitdem in Haft.

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