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Menschenrechtsbeauftragte Kofler zu einer möglichen Herabsetzung des Mindestalters für Strafmündigkeit in den Philippinen

30.01.2019 - Pressemitteilung

Zu einer Parlamentsentscheidung in den Philippinen, die zu einer Herabsetzung des Strafmündigkeitsalters führen könnte, sagte die Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und Humanitäre Hilfe im Auswärtigen Amt, Bärbel Kofler, heute (30.01.):

Das Gesetzesvorhaben in den Philippinen zur Senkung des Mindestalters für Strafmündigkeit auf zwölf Jahre verfolge ich mit Besorgnis. Die VN-Kinderrechtskonvention empfiehlt ausdrücklich und aus gutem Grund eine höhere Altersgrenze. Als Vertragsstaat der Kinderrechtskonvention würden die Philippinen mit dieser Gesetzgebung einen erheblichen Rückschritt machen.

Wenn Kinder Gewalttaten oder andere schwere Verbrechen begehen, sind sie selbst auch immer Opfer – durch psychologische Belastung oder heimtückische Manipulation. Eine Bestrafung verspricht keine Besserung, sondern verschärft gesellschaftliche Probleme zusätzlich. Ich fordere daher die Gesetzgeber in Manila auf, diese schwerwiegende Parlamentsentscheidung zu revidieren.

Hintergrund

Am 28.01. beschloss das Repräsentantenhaus der Philippinen einen Gesetzentwurf, der vorsieht das Mindestalter für Strafmündigkeit von derzeit fünfzehn Jahren auf zwölf Jahre zu senken. Durch das Zweikammersystem muss zunächst der Senat dem Entwurf zustimmen, bevor das Gesetz umgesetzt werden kann.

Der derzeitige Präsident der Philippinen, Rodrigo Duterte, plädiert seit seinem Amtsantritt im Juli 2016 für eine Herabsetzung des Mindestalters für Strafmündigkeit. Verschiedene Gesetzesvorhaben wurden seitdem eingeleitet und wieder aufgehalten.

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