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Erklärungen des Auswärtigen Amts in der Regierungspressekonferenz vom 05.02.2020

05.02.2020 - Artikel

Mandate für die Beteiligung an den Missionen UNMISS und UNAMID

DEMMER (BReg): Die Bundesregierung hat heute im Kabinett beschlossen ‑ natürlich vorbehaltlich der Zustimmung des Deutschen Bundestages ‑, sich weiterhin an den Missionen UNMISS und UNAMID zu beteiligen. Die laufenden Mandate enden jeweils am 31. März dieses Jahres.

Deutschland beabsichtigt, sich weiterhin an der Mission der Vereinten Nationen in der Republik Südsudan, UNMISS, zu beteiligen, denn der Südsudan bleibt auf die intensive Unterstützung durch die internationale Gemeinschaft angewiesen. Die Bundesregierung möchte daher weiter sichtbar zur Stabilisierung in Südsudan und der Region beitragen. Das deutsche Engagement bei UNMISS ist dabei Teil unserer langjährigen Bemühungen um nachhaltige Konfliktbewältigung und Friedensförderung, die ihre Grundlage in den Afrikapolitischen Leitlinien und in den Leitlinien „Krisen verhindern, Konflikte bewältigen, Frieden fördern“ finden. Wir sind daran interessiert, bei der Bewältigung einer der aktuell größten humanitären Krisen weltweit zu unterstützen und an der Stabilisierung einer Region mitzuwirken, die eine herausgehobene außen- und sicherheitspolitische Bedeutung hat.

Das Mandat des Bundestages soll bei einer unveränderten personellen Obergrenze von bis zu 50 Soldatinnen und Soldaten ‑ aktuell sind es 13 ‑ bis zum 31. März 2021 verlängert werden. Der deutsche militärische Beitrag für UNMISS soll weiterhin vorranging darin bestehen, sich mit Einzelpersonal in den Führungsstäben der Mission sowie mit Beratungs-, Verbindungs- bzw. Beobachtungsoffizieren zu beteiligen.

Bewaffnete deutsche Streitkräfte sollen sich ebenfalls weiterhin an dem Hybriden Einsatz der Afrikanischen Union und der Vereinten Nationen in Darfur, UNAMID, beteiligen. Trotz gewisser positiver Entwicklungen im Sudan bleibt Darfur auf absehbare Zeit auf die Unterstützung der internationalen Gemeinschaft angewiesen. Es liegt im deutschen Interesse, die neue sudanesische Regierung in ihrem Streben nach einer dauerhaften Lösung des Darfurkonflikts weiterhin zu unterstützen, auch weil nachhaltiger Frieden in Darfur zur demokratischen Transition im Sudan beiträgt. Damit leistet Deutschland auch einen Beitrag zur Stabilität in der außen- und sicherheitspolitisch bedeutsamen Sudan-Sahel-Region.

Mit der fortgesetzten Beteiligung an UNAMID unterstützt die Bundesregierung außerdem den geplanten Übergang von der friedenssichernden Mission UNAMID hin zu einer möglichen VN-mandatierten Folgepräsenz, die die Unterstützung bei der nachhaltigen Stabilisierung Darfurs weiterführen soll. Aufgrund dieses möglichen Übergangs in eine Folgepräsenz, gegebenenfalls bereits ab Ende 2020, soll das Mandat bis zum 31. Dezember 2020 fortgesetzt werden. Die Mandatsobergrenze soll von bisher 50 auf 20 Soldatinnen und Soldaten reduziert werden ‑ aktuell sind vier vor Ort. Der deutsche militärische Beitrag zu der Friedensmission sieht weiterhin vorrangig auch hier die Beteiligung mit Einzelpersonal in den Stäben und bei den Expertinnen und Experten mit Verbindungs-, Beratungs- und Unterstützungsaufgaben vor.

[…]

FRAGE: Eine Lernfrage zu den Mandatsverlängerungen: Was ist ein Hybrider Einsatz?

Zum Zweiten: Gibt es Ausstiegsszenarien, oder sagen Sie, dass Sie das in diesem Fall nicht brauchen, weil sie befristet mandatieren wollen?

BURGER (AA): Hybrid bedeutet in dem Fall, dass es eine gemeinsame Mission der UN und der Afrikanischen Union ist.

Wie gesagt ‑ Frau Demmer hat es schon angedeutet ‑, es laufen im Moment im Sicherheitsrat und auch mit den Parteien im Sudan Gespräche über die Zukunft dieser Mission. Frau Demmer hat, glaube ich, den Begriff „Transition“ zu einer in Zukunft anders gestalteten Mission verwendet. Insofern ergibt sich daraus durchaus die Perspektive, dass, wenn die Mission in ihrer jetzigen Form nicht mehr gebraucht wird oder sich der Bedarf an Unterstützung durch die Vereinten Nationen vor Ort ändert, dann auch das Engagement der internationalen Gemeinschaft dort einen anderen Charakter bekommt, der dann vorwiegend politischer Natur sein kann.

ZUSATZFRAGE: Bei UNMISS möchten Sie gerne eine Aufstockung des möglichen Kontingents von jetzt 13 auf bis zu 50 Soldatinnen und Soldaten; bei UNAMID möchten Sie von 50 auf 20 runtergehen. Was sind die sachlichen Gründe für diese Kontingentveränderung?

DEMMER: Die Mandatsobergrenze bleibt ja unverändert, die gibt es ja jetzt auch.

ZUSATZFRAGE: Ja, aber die ‑ ‑ ‑ na gut.

ROUTSI (BMVg): Ich möchte vielleicht versuchen, ein bisschen zu helfen: Die Mandatsobergrenze bei UNMISS bleibt gleich, nämlich bei 50. Wieso machen wir das? Wir machen das, weil wir in der Lage sein wollen, flexibel auf Lagen reagieren zu können.

Was das Thema UNAMID angeht: Weil absehbar ist ‑ es wurde schon angesprochen ‑, dass sich diese Mission in eine Folgemission umgliedern wird, senkt man da die Personalobergrenze von 50 auf 20 ab. Auch da behält man sich aber vor ‑ Sie erinnern sich, es waren vier Personen vor Ort ‑, dass man flexibel aufstocken kann.

Gaspipeline Nord Stream 2

FRAGE: Herr Burger, in der Presse ist die Rede von einem weiteren Sanktionsgesetz in Washington gegen Nord Stream 2. Es geht jetzt nicht um die Baufirmen, die am Bau dieser Pipeline beteiligt sind, sondern um die Investoren und die Firmen, die das Gas, das aus Russland geliefert werden soll, abnehmen würden. Was passiert auf der diplomatischen Ebene in Washington, um das zu verhindern?

BURGER (AA): Ich habe die Berichterstattung auch gesehen. Ich habe Ihnen dazu jetzt keine neuen Erkenntnisse vorzutragen. Natürlich beobachten wir im Rahmen der Arbeit unserer Auslandsvertretungen in Washington die politische Diskussion in den USA und auch im Kongress sehr genau.

FRAGE: Frau Demmer, wie schätzt die Bundesregierung die Situation ein? Ist es tatsächlich so, dass die USA weitere Sanktionen ins Spiel bringen könnten?

DEMMER (BReg): Ich kann mich da Herrn Burger voll und ganz anschließen: Wir haben das zur Kenntnis genommen. An der grundsätzlichen Haltung der Bundesregierung zu dem Projekt hat sich nichts geändert ‑ Sie kennen diese Haltung. Darüber hinaus kann ich mich jetzt an Spekulationen nicht beteiligen.

FRAGE: Frau Demmer, wenn das immer schlimmer wird mit den Sanktionen wegen Nord Stream 2, also wenn es nicht nur die Verlegefirmen betrifft, sondern, wie jetzt zu hören ist, möglicherweise auch die Investoren, ist es dann nicht irgendwann an der Zeit, dass sich die Bundesregierung über eine Gegenstrategie Gedanken machen muss? Könnte diese Gegenstrategie möglicherweise auch in Gegensanktionen enden?

DEMMER: Sie haben Herrn Burger und mich jetzt ja gehört: Wir haben die Meldungen zur Kenntnis genommen; an weiteren Spekulationen kann und will ich mich hier nicht beteiligen. Die Bundeskanzlerin hat ja in Moskau noch einmal betont, dass sie extraterritoriale Sanktionen ablehnt, gerade weil sie eben deutsche und europäische Unternehmen treffen und damit eine Einmischung in die inneren Angelegenheiten darstellen. Daran hat sich grundsätzlich nichts verändert.

FRAGE: Herr Burger, im „Handelsblatt“ heißt es von einem Diplomaten des AA, dass man sich für die Aussetzung der US-Sanktionen einsetze. Können Sie konkretisieren, mit wem man gerade spricht?

BURGER: Das ist ja nichts Neues. Wir haben ja von Beginn dieser Diskussionen an immer wieder deutlich gemacht, dass wir mit den USA auf den verschiedensten Ebenen in Kontakt sind, um dort für unsere Position zu werben. Die ist, dass Nord Stream 2 ein Projekt ist, das zur Energiesicherheit in Europa beiträgt, und zudem darauf beruht, dass wir extraterritoriale Sanktionen ablehnen. In diesem Sinne führen wir schon seit langer Zeit, schon seit mehreren Jahren, Gespräche in den USA mit Vertretern der Administration, mit Vertretern des Kongresses. Da gibt es jetzt keinen grundsätzlich neuen Stand.

ZUSATZFRAGE: Vielleicht anders gefragt: Sie sagten „verschiedene Ebenen“ ‑ was ist denn die höchste Ebene, auf der man gerade spricht?

BURGER: Ich kann Ihnen jetzt keine anstehenden Gespräche ankündigen.

ZUSATZ: Dann reden Sie doch von den letzten mit der höchsten Ebene.

BURGER: Aus vertraulichen Gesprächen mit unseren Partnern berichten wir hier grundsätzlich nicht. Ich kann Ihnen aber sagen, dass dieses Thema wirklich auf sehr unterschiedlichen Ebenen in den letzten Jahren immer wieder angesprochen wurde und auch immer noch angesprochen wird.

DEMMER: Ich kann vielleicht noch ergänzen, dass wir uns natürlich die Auswirkungen der Regelungen auf das Projekt derzeit genau ansehen und über das weitere Vorgehen beraten.

Bericht des UN-Sonderberichterstatters für Folter über die Haftbedingungen von Julian Assange

FRAGE: Noch einmal zum Thema Assange ‑ ich weiß, das war hier zuletzt schon einmal Thema, trotzdem noch einmal ganz generell gefragt ‑: Es gibt ja den Vorwurf des UN-Sonderbeauftragten für Folter, dass Großbritannien und Schweden Grundprinzipien hier mit Füßen getreten hätten und dass Dokumente die Fälschung von Zeugenaussagen belegen könnten, dass Großbritannien Druck machte, das Vorverfahren nicht einzustellen. Nun sind Großbritannien und Schweden ja enge Verbündete und Teil einer Wertegemeinschaft. Wie steht die Bundesregierung zu diesen Vorwürfen?

BURGER (AA): Sie kennen unsere Haltung, an der hat sich nichts geändert: Die Bundesregierung verfolgt den Auslieferungsprozess von Julian Assange sehr aufmerksam. Da das Auswärtige Amt Julian Assange als australischen Staatsangehörigen nach dem Wiener Übereinkommen über konsularische Beziehungen nicht konsularisch betreut und auch nicht betreuen kann, hat es hinsichtlich der konkreten Haftbedingungen keine eigenen Erkenntnisse. Die Zuständigkeit für dieses Verfahren liegt bei der britischen Justiz, die Entscheidungen unter Berücksichtigung des britisch-amerikanischen Auslieferungsabkommens unter Beachtung nationalen Rechts und menschenrechtlicher Bestimmungen, darunter auch der Maßstäbe des Artikels 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention, zu treffen hat. Aus Sicht der Bundesregierung besteht kein Zweifel an der Rechtsstaatlichkeit der britischen Justiz. Die britische Vertretung in Genf hat zu den Mitteilungen des UN-Sonderberichterstatters Melzer in einem Schreiben vom 7. Oktober 2019 auch Stellung genommen; das ist öffentlich einsehbar.

Ich möchte zur Erklärung vielleicht noch sagen: Wenn wir sagen, dass aus unserer Sicht keine Zweifel an der Rechtsstaatlichkeit der britischen Justiz bestehen, verbindet sich damit kein Urteil über einzelne Entscheidungen. Das begründet sich vielmehr in der Überzeugung, dass die britische Justiz, der britische Rechtsstaat, jedem, der sich in seinen Rechten durch staatliches Handeln verletzt sieht, die Möglichkeit gibt, dagegen rechtlichen Schutz zu suchen, und daran bestehen aus unserer Sicht keine Zweifel.

ZUSATZFRAGE: Die Frage zielt ja nicht auf die Rechtsstaatlichkeit, sondern auf die Wertevorstellungen ab. Sie haben den Bericht von Herrn Melzer genannt; ich kann gerne noch daraus zitieren: In 20 Jahren Arbeit mit Opfern habe er noch nie erlebt, dass sich eine Gruppe demokratischer Staaten zusammengeschlossen hat, um ein einzelnes Individuum so lange bewusst zu isolieren, zu dämonisieren und zu missachten. Noch einmal: Entspricht das den Wertevorstellungen der Bundesregierung?

BURGER: Sie halten mir da jetzt ein Zitat vor, das sich auf Vorgänge in Drittstaaten bezieht. Ich habe Ihnen gesagt, was ich für die Bundesregierung zu sagen habe. Wie gesagt, aus unserer Sicht bestehen keine Zweifel daran, dass die Justiz in Großbritannien im Grundsatz nach rechtsstaatlichen Prinzipien handelt.

FRAGE: Der Bericht von Herrn Melzer bezieht sich ja nun explizit auf die Haftbedingungen. Gehen Sie davon aus, dass ein UN-Sonderberichterstatter falsches Zeugnis über die Haftbedingungen ablegt? Sie berufen sich an anderen Stellen auch oft genug auf UN-Berichte. Wenn Sie auch in diesem Fall von der Glaubhaftigkeit ausgehen: Sehen Sie rechtsstaatliche Prinzipien in den Haftbedingungen erfüllt?

BURGER: Der UN-Sonderberichterstatter hat sich in seiner Mitteilung an die zuständigen britischen Behörden gewandt, und die britischen Behörden haben auf diese Mitteilung reagiert.

ZUSATZFRAGE: Trifft es zu, dass auf Empfehlung des Auswärtigen Amtes eine Petition, die an den Bundestag gerichtet war, er möge sich für Herrn Assange sowie für die Freiheit der Presse und deren Arbeitsbedingungen einsetzen, nicht veröffentlicht worden ist? Das ist natürlich Sache des Bundestages, aber wenn eine Veröffentlichung dieser Petition abgelehnt wird, weil das Auswärtige Amt das so empfohlen habe, ist das auch eine Frage an das Auswärtige Amt: Gab es diese Empfehlung?

BURGER: Davon habe ich keine Kenntnis, das müsste ich gegebenenfalls nachreichen.

ZUSATZ: Das wäre schön, danke.

FRAGE: Ich möchte auch noch einmal verstehen, wie Sie keine Zweifel an der Rechtsstaatlichkeit haben und gleichzeitig Herrn Melzers Bericht nur zur Kenntnis genommen haben. Er war selbst zu Gast im Auswärtigen Amt, und er hat Ihnen wahrscheinlich auch über die Haftbedingungen und teilweise Folter von Herrn Assange berichtet. Wie passt das zusammen?

BURGER: Wie gesagt: Wenn wir sagen, dass wir keine Zweifel an der Rechtsstaatlichkeit der britischen Justiz haben, dann heißt das, dass wir überzeugt sind, dass es im britischen Rechtsstaat die Möglichkeit für jeden gibt, sich mit den Mitteln dieses Rechtsstaats zur Wehr zu setzen, wenn er sich in seinen Rechten durch staatliches Handeln beschnitten sieht. Dazu bietet nach unserer Auffassung der britische Rechtsstaat die notwendigen Möglichkeiten.

Ansonsten kann ich nur noch einmal auf das verweisen, was ich eingangs gesagt habe: Wir haben keine eigenen Erkenntnisse zu diesem Fall, weil Herr Assange als australischer Staatsangehöriger von uns nicht konsularisch betreut wird. Es gibt eine Kommunikation in dieser Sache zwischen dem zuständigen UN-Sonderberichterstatter und den zuständigen britischen Behörden. Wir haben keine eigenen Erkenntnisse, die uns da zu abweichenden Beurteilungen kommen ließen.

ZUSATZFRAGE: Gibt es denn Gründe, an dem Bericht von Herrn Melzer zu zweifeln, zum Beispiel in Sachen Folter?

Fällt eigentlich die Arbeit von Herrn Assange für Sie unter die Pressefreiheit?

BURGER: Ich kann mir hier kein Urteil über die Arbeit von Herrn Assange anmaßen.

ZUSATZ: Sie sollen das ja nicht machen, sondern die Bundesregierung oder das Auswärtige Amt.

BURGER: Ich maße mir hier im Namen der Bundesregierung kein Urteil über die Arbeit von Herrn Assange an.

Entschuldigung, was war Ihre erste Frage? Ob es Gründe gibt, an den Aussagen von Herrn Melzer zu zweifeln? ‑ Ich habe Ihnen eingangs ja schon gesagt: Wir haben zu den Haftbedingungen von Herrn Assange keine eigenen Erkenntnisse. Das ist ein Vorgang, der sich in den Händen der britischen Justiz abspielt. Es gibt eine dazu bestehende Kommunikation auf den dafür vorgesehenen Kanälen zwischen dem UN-Sonderberichterstatter und den britischen Behörden, und darauf möchte ich Sie verweisen.

Lage in Libyen

FRAGE: Frau Demmer, Herr Burger, UN-Generalsekretär Guterres hat sich zutiefst frustriert über die Lage in Libyen geäußert und von einem Skandal gesprochen. Schließen Sie sich als Gastgeber der Berliner Konferenz diesem Urteil an? Welche Konsequenzen ziehen Sie daraus?

BURGER (AA): Wir teilen die Sorge des Generalsekretärs natürlich und arbeiten auf den verschiedenen Strängen, die ich neulich schon erläutert habe, weiterhin mit Hochdruck daran, die Umsetzung dessen, was in Berlin vereinbart wurde voranzubringen und zu verbessern, erstens im Rahmen der Vorbereitungen für das erste Follow-up-Treffen zur Libyenkonferenz, auf dem die Staaten, die an der Konferenz in Berlin teilgenommen und sich dort verpflichtet haben, ihre Unterstützung für die Konfliktparteien einzustellen, erneut zusammentreffen werden, um über die Umsetzung zu beraten. Das soll Mitte Februar stattfinden und wird auf Einladung des Außenministers hier in Deutschland stattfinden.

Zweitens gibt es seit Montagabend die Gespräche im sogenannten 5+5-Format in Genf. Der UN-Sonderbeauftragte hat sich dazu gestern öffentlich geäußert. Dass diese Gespräche stattfinden und die Konfliktparteien anfangen, sich über die Rahmenbedingungen für einen echten Waffenstillstand zu unterhalten, ist ein gutes Zeichen. Wir hoffen vor allem für das libysche Volk auf baldige und auch konkrete Ergebnisse.

Drittens arbeiten wir an einer möglichst baldigen Indossierung der Ergebnisse von Berlin durch den UN-Sicherheitsrat, um diesen Beschlüssen zusätzliche Verbindlichkeit zu verleihen. Diese Verhandlungen laufen derzeit sehr intensiv.

Viertens stehen wir auch weiterhin mit unseren EU-Partnern in einem intensiven Austausch über die Frage möglicher europäischer Beiträge insbesondere zur Umsetzung des Waffenembargos.

Wir haben darüber hinaus auch weiterhin regelmäßige Kontakte zu beiden Konfliktparteien, um auch dort darauf zu drängen, dass die vereinbarte Waffenruhe eingehalten wird und dass es Fortschritte auf dem Weg zu einem belastbaren Waffenstillstand gibt.

ZUSATZFRAGE: Der Generalsekretär hat insbesondere den anhaltenden Bruch des UN-Waffenembargos beklagt. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Urheber dieses Bruchs? Wer bricht das UN-Waffenembargo, und in welchem Umfang wird es gebrochen?

BURGER: Der UN-Generalsekretär hat gesagt, dass es glaubwürdige Berichte gebe, dass eine ganze Reihe von Staaten, die in Berlin beteiligt gewesen seien, weiterhin Waffen und Material lieferten und sich dort in einer Weise militärisch engagierten, die dem zuwiderlaufe, was in Berlin besprochen worden sei. Das verfolgen wir sehr aufmerksam. Wir stehen dazu auch in engem Austausch mit den Vereinten Nationen und den anderen Partnern.

Sie wissen, dass es im Sicherheitsrat einen Sanktionsausschuss gibt, der sich just mit der Kontrolle des Waffenembargos befasst und der das Mandat hat, solche Verstöße festzustellen und dann auch Konsequenzen zu empfehlen.

DEMMER (BReg): Ich kann vielleicht noch ergänzen. Wir haben natürlich keinerlei Anlass, an den Aussagen zu zweifeln. Wir fordern alle Konferenzteilnehmer, die hier in Berlin waren, nachdrücklich dazu auf, sich an die Selbstverpflichtungen zu halten, auf die sie sich hier eingelassen haben. Dazu gehört natürlich in erster Linie die Einstellung jeglicher Waffenlieferungen, die einen Bruch der bestehenden UN-Resolution darstellen.

ZUSATZFRAGE: Ich mache noch einmal einen Versuch und frage, ob es nicht an der Zeit wäre, Ross und Reiter zu nennen und die Staaten, die das UN-Waffenembargo brechen, zu benennen und direkt zu kritisieren.

BURGER: Wir haben mit der Berliner Konferenz Verantwortung übernommen, diesen Prozess weiterzuführen und bei allen, die dort Verpflichtungen eingegangen sind, dafür zu werben, diese Verpflichtungen umzusetzen. Wir sind weiterhin davon überzeugt, dass das der richtige Weg ist. Wir führen auch intensive Gespräche mit den Teilnehmern der Berliner Konferenz. Dazu hat es in den letzten Wochen auch eine ganze Reihe von Telefonaten der Bundeskanzlerin und auch des Bundesaußenministers mit Russland, mit der Türkei, mit den Vereinigten Arabischen Emiraten, mit Ägypten, aber beispielsweise auch mit dem Hohen Vertreter der EU und mit dem UN-Sondergesandten Salamé gegeben, über die wir hier teilweise auch berichtet haben. Wir sind gewillt und fest entschlossen, am Ball zu bleiben und den Druck auf die Konfliktparteien aufrechtzuerhalten, das, was in Berlin vereinbart wurde, jetzt auch umzusetzen.

DEMMER: Ich kann vielleicht noch einmal darauf hinweisen, dass die Konferenz kein Schlusspunkt war, sondern ein wichtiger Zwischenstopp auf dem Weg zu einer politischen Lösung und dass bei der Umsetzung viel Geduld erforderlich ist. Das haben wir ja auch bei der Konferenz deutlich zum Ausdruck gebracht.

Tansanische Forderungen nach einer Wiedergutmachung für Verbrechen während der Kolonialzeit

FRAGE: Meine Frage geht an Herrn Burger, vielleicht auch an Frau Demmer. Der tansanische Botschafter in Berlin fordert die Bundesregierung zu Verhandlungen über eine Wiedergutmachung für Verbrechen während der Kolonialzeit in Ostafrika auf.

Ist Tansania mit der Forderung schon an die Bundesregierung herangetreten? Wird die Bundesregierung dieser Forderung nachkommen?

BURGER (AA): Das Thema der Kolonialvergangenheit ist für die Bundesregierung von besonderer Bedeutung. Der Koalitionsvertrag formuliert einen klaren Auftrag. Ich darf zitieren:

„Wir wollen die kulturelle Zusammenarbeit mit Afrika verstärken und einen stärkeren Kulturaustausch befördern, insbesondere durch die Aufarbeitung des Kolonialismus sowie den Aufbau von Museen und Kultureinrichtungen“.

Die heutige Berichterstattung habe ich gesehen. Entsprechende Forderungen sind bisher nicht an das Auswärtige Amt herangetragen worden. Wir sind aber mit der tansanischen Seite im ständigen Gespräch zu verschiedenen Aspekten der deutschen Kolonialgeschichte. Außenminister Maas hat Tansania 2018 besucht. Auch damals hat es einen Austausch zu diesem Thema gegeben.

ZUSATZFRAGE: Wird die Bundesregierung mit dem Botschafter oder mit Tansania nach diesem Aufruf ganz konkret diesbezüglich ins Gespräch kommen?

BURGER: Wie gesagt, stehen wir mit Tansania in regelmäßigem Austausch, auch zur Frage der Kolonialvergangenheit. Uns liegen aus Tansania derzeit keine Rückforderungen von Kulturgütern vor. Aber just dieser Aspekt des Umgangs mit Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten ist für die Bundesregierung auch von großer Wichtigkeit.

Wir arbeiten schon seit geraumer Zeit zwischen Bund und Ländern daran, dass wir dabei unsere Hausaufgaben machen. Im März des vergangenen Jahres sind erste Eckpunkte zum Umgang mit Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten verabschiedet worden. Darin wurde unter anderem ausdrücklich vereinbart, dass menschliche Überreste aus kolonialen Kontexten zurückzuführen sind.

Allerdings befindet sich in Deutschland die überwiegende Zahl von Einrichtungen, in denen sich Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten befindet, in der Trägerschaft und Zuständigkeit von Ländern und Kommunen. Deswegen haben wir als Bundesregierung keinen umfassenden Überblick über Kulturobjekte aus Tansania, die sich in Deutschland befinden. Aber dazu ist der Austausch zwischen Bund und Ländern gestartet worden.

Dazu gibt es auch innerhalb der Bundesregierung weitere Arbeiten, einerseits im Bereich der sogenannten Provenienzforschung, in der also erforscht wird, woher bestimmte Sammlungsgüter eigentlich kommen. Das ist bei einer leider erschreckend großen Zahl von Objekten nicht so dokumentiert, dass einfach nachzuverfolgen wäre, aus welchem Land, aus welchem Ort und von welchem Eigentümer diese Güter gekommen sind. Das liegt in der Zuständigkeit der BKM.

Das Auswärtige Amt ist insbesondere für die kulturelle Zusammenarbeit insbesondere mit Afrika zuständig. Wir haben in der Vergangenheit, denke ich, schon einmal darüber gesprochen, beispielsweise über die Zusammenarbeit im Museumsbereich, in der es auch darum geht, mit denjenigen, die sich in den Museen in Ländern Afrikas mit diesen Fragen beschäftigen, in Dialog zu treten und dort Kapazitäten aufzubauen, um solch einen Austausch zu ermöglichen.

Reise der Bundeskanzlerin nach Südafrika und Angola / namibische Forderung nach einer Rückgabe der Wappensäule vom Kreuzkap

FRAGE: Ich habe eine Frage zu einem anderen Völkermord, nämlich dem in Namibia. Da gibt es auch immer noch Streit zwischen der Bundesregierung und Namibia. Frau Demmer, es ist ja ganz interessant, dass die Kanzlerin am Donnerstag und Freitag in Südafrika, einem Nachbarland von Namibia, und einen Tag später in Angola, einem anderen Nachbarland von Namibia, zu Gast ist. Sie überfliegt Namibia und vermeidet quasi, es zu besuchen. Sie besucht dann nur Angola.

Warum nutzt die Kanzlerin, wenn sie eh schon in der Region ist und die beiden Nachbarländer besucht, die Reise nicht, um Namibia zu besuchen, wo es ja einen enormen Gesprächsbedarf gibt?

DEMMER (BReg): Ihre Interpretation einer Vermeidungsstrategie würde ich jetzt zurückweisen. Die Reiseplanungen der Kanzlerin richten sich nach einem engen Terminplan. Dass ihr und der Bundesregierung der gesamte Kontinent sehr wichtig ist, auch der Austausch mit der Regierung in Namibia, steht völlig außer Frage.

Wie der aktuelle Stand zum Thema Namibia ist, müsste ich allerdings nachreichen.

ZUSATZFRAGE: Ich würde ja nur gern wissen, warum die Kanzlerin ausgerechnet bei diesem Trip, wo sie eh in die ‑ ‑ ‑

DEMMER: Es ist ja, wie gesagt, eine relativ kurze Reise, und über die Terminplanungen geben wir hier keine Auskunft. Aber dass das quasi einer Vermeidungsstrategie folge, weise ich hier zurück.

ZUSATZFRAGE: Gab es denn eine Intention des Kanzleramts, Namibia zu besuchen, gerade angesichts des Gesprächsbedarfs in Sachen Völkermord?

DEMMER: Wie gesagt, ist für uns der Austausch mit der Regierung in Namibia von zentraler Bedeutung. Die Reiseplanung zu dieser Reise hat jetzt jedenfalls diese beiden Länder vorgesehen.

BURGER (AA): Ich darf vielleicht ergänzen, dass sich die Bundesregierung ja in einem Gesprächs- und Verhandlungsprozess mit Namibia über eine zukunftsgerichtete Aufarbeitung der Kolonialvergangenheit befindet. Dafür haben wir einen Beauftragten der Bundesregierung, der diese Gespräche mit Namibia führt. Allerdings ist zwischen den Regierungen Vertraulichkeit dazu vereinbart worden. Deswegen kann ich jetzt von keinen weiteren Details zum Stand dieser Gespräche berichten.

FRAGE: Frau Demmer und Herr Burger, die namibische Regierung hat im vergangenen Jahr sehr deutlich signalisiert, dass sie auf die Kanzlerin wartet. Der Botschafter hat das explizit so gesagt. Namibia feiert in diesem Jahr als, glaube ich, letztes afrikanisches Land das Ende der Kolonialzeit, die Staatsgründung vor 40 Jahren. Da stellt sich die Frage, warum solch ein doppelter Wunsch und Anlass nicht in die Reiseplanung eingeht.

Konkret: Im vergangenen Jahr wurde beschlossen, dass ein Stück Kolonialgeschichte, nämlich die sogenannte Säule von Cape Cross, eine Steinskulptur aus Namibia, die im Besitz des Deutschen Historischen Museums ist, zurückgegeben wird. Die Rückgabe hätte schon im Spätsommer des vergangenen Jahres erfolgen sollen, und zwar durch die Kulturstaatsministerin. Das hat offenbar noch nicht stattgefunden.

Frau Demmer, könnten Sie eventuell sagen, woran das liegt und wann das erfolgt?

DEMMER: Das müsste ich nachreichen. Dazu habe ich keinen aktuellen Stand. Das reichen wir gegebenenfalls nach.

ZUSATZFRAGE: Aber die erste Frage dennoch: 40 Jahre Staatsgründung Namibias und der dringende Wunsch der namibischen Regierung, dass die Kanzlerin kommen möge. Man weist dort gern darauf hin, dass der letzte Kanzler, der Namibia besucht habe, Helmut Kohl gewesen sei. Das ist auch schon eine Weile her. Warum geht so etwas nicht in Reiseplanungen ein?

DEMMER: Über künftige Reisepläne geben wir hier, wir gesagt, immer erst kurzfristig Auskunft. Der Vermutung, dass hier etwas vermieden worden sei, möchte ich entschlossen entgegentreten. Damit habe ich zu dem Thema alles gesagt.

FRAGE: Herr Burger, eine Nachfrage zu Ihrer Äußerung von vorhin, da Restitutionsfragen jeglicher Art ja auch immer eine Frage der nationalen Reputation sind: Beabsichtigt die Bundesregierung denn, sich einen Überblick über die Sammlungsbestände der von Ländern und Kommunen getragenen Einrichtungen zu verschaffen?

BURGER: Dazu haben wir, wie gesagt, gemeinsam mit den Ländern am 13. März die Eckpunkte zum Umgang mit Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten verabschiedet. Die Grundlage dafür ist der gemeinsame Wunsch, zu einem koordinierten Umgang mit diesen Gütern zu kommen.

Ankunft eines saudi-arabischen Frachtschiffes in Bremerhaven

FRAGE: Ein saudisches Frachtschiff, die Bahri Yanbu, bekannt als Teil einer Flotte, die Waffen im Wert von Hunderten von Millionen Dollar im Krieg gegen den Jemen geliefert hat ‑ es wird in den Medien auch als Skandalschiff bezeichnet ‑, steuert jetzt fünf Häfen in Europa an, unter anderem Bremerhaven.

Ist der Bundesregierung dieser Sachverhalt bekannt? Wenn ja, welche Stellungnahme haben Sie zum Anlegen eines solchen Schiffes in Bremerhaven?

BURGER (AA): Mir liegen dazu derzeit keine Erkenntnisse vor. Ich weiß nicht, ob der Bundesregierung insgesamt dazu Erkenntnisse vorliegen. Wenn ich für das Auswärtige Amt etwas zu berichten hätte, müsste ich das nachliefern.

ZUSATZFRAGE: Vielleicht Frau Demmer?

DEMMER (BReg): Dem muss ich mich anschließen. Ich habe davon keine Kenntnisse.

ZUSATZFRAGE: Amnesty International hat an die betreffenden Regierungen in Europa einen Appell gerichtet. Ist Ihnen dieser Appell bekannt?

Ich kann daraus auch zitieren. In dem Appell werden die Regierungen aufgefordert, internationale Waffenabkommen zu respektieren.

DEMMER: Von dem gesamten Sachverhalt habe ich derzeit, wie gesagt, keine Kenntnisse. Sollten wir dazu etwas nachzureichen haben, würden wir das gegebenenfalls tun.

US-Militäreinsätze in Afghanistan

FRAGE: Es geht um US-Militäreinsätze. Herr Burger, zum einen hat die US-Luftwaffe bekanntgegeben, dass 2019 7423 Bomben in Afghanistan abgeworfen wurden. Das sind deutlich mehr als in den Jahren zuvor.

Wie bewertet die Bundesregierung als Partner in Afghanistan diese Vorgehensweise? Ist das 2019 hilfreich gewesen?

BURGER (AA): Ich kenne die Zahlen nicht und kann sie deswegen nicht im Einzelnen kommentieren.

Ich kann dazu sagen, dass wir gemeinsam mit den NATO-Partnern in Afghanistan engagiert sind, um die afghanischen Behörden bei der Verbesserung der Sicherheitslage zu unterstützen.

Wir stehen als Auswärtiges Amt insbesondere in einem engen Kontakt mit den USA und mit verschiedenen Seiten in Afghanistan und haben unsere Hilfe angeboten, um Bedingungen für einen erfolgreichen innerafghanischen Dialogprozess herzustellen, der für Afghanistan zu einem Friedensprozess führen könnte oder dabei helfen könnte. Insofern sind wir umfassend engagiert, um zu versuchen, den Konflikt in Afghanistan zu entschärfen und einer Lösung zuzuführen.

Zu den Fragestellungen nach einzelnen militärischen Taktiken kann ich von dieser Stelle keine eigene Einschätzung abgeben.

ZUSATZFRAGE: Das ist ja keine Frage nach einzelnen konkreten Taktiken, sondern nach einer Jahresbilanz. Wenn dort fast doppelt so viele Bomben abgeworfen worden sind als noch unter Obama, dann können Sie ja einen Unterschied feststellen und uns vielleicht sagen, ob das zu Ihren Bemühungen nach einer Entschärfung des Konflikts beiträgt. Vielleicht können Sie uns die Antwort auch nachreichen.

Medienberichte über die Tötung eines Al-Qaida-Führers im Jemen

FRAGE: Die Amerikaner haben vor ein paar Tagen bekanntgegeben, dass sie Qasim al-Raymi, angeblich einer der Führer von Al-Qaida im Jemen, per Drohnenangriff umgebracht haben. Wissen Sie, ob Ramstein dafür eingesetzt wurde? Haben Sie, was das angeht, nachgefragt und haben sich über das Völkerrecht informiert?

BURGER (AA): Ich weiß es tatsächlich nicht. Ich weiß nichts über die Umstände dieses Einsatzes. Wir haben über diesen Themenkomplex in der Vergangenheit hier ja immer wieder gesprochen, auch über die amerikanische Rechtsauffassung, was ‑ ‑ ‑

ZURUF: Es geht ja um Ihre Rechtsauffassung!

BURGER: Auch über unsere Rechtsauffassung haben wir hier immer wieder gesprochen.

Wie gesagt, über den Einzelfall habe ich keine Erkenntnisse, die ich hier vorzutragen hätte.

ZUSATZFRAGE: Können Sie das nachtragen?

BURGER: Wenn ich dazu etwas nachzutragen habe, dann mache ich das gerne.

Kritik des Hohen Vertreters der EU für Außen- und Sicherheitspolitik an der US-Initiative für den Nahen Osten

FRAGE: Herr Burger, eine Frage zum Deal von Donald Trump in Sachen Nahost. Der EU-Außenbeauftragte hat diesen Plan abgelehnt und hat gesagt, dass diese Initiative der Amerikaner von den international vereinbarten Parametern abweicht. Ich hätte gerne eine Stellungnahme der Bundesregierung dazu, ob sie diesen Aussagen zustimmt.

BURGER (AA): Die Äußerung des Hohen Vertreters verweist auf die bekannten EU-Positionen, unter anderem zu den international anerkannten Parametern. Ich denke, dabei werden Sie auch viel Übereinstimmung mit den Äußerungen feststellen, die wir an dieser Stelle und an anderer Stelle in den letzten Wochen dazu gemacht haben.

Die Diskussion unter den EU-Partnern dazu geht aber weiter. Es gibt auch weiterhin Positionierungen zu diesen amerikanischen Vorschlägen in der Region.

Wir haben, wie gesagt, von Anfang an gesagt, dass nur eine für beide Parteien akzeptable verhandelte Zweistaatenlösung zu einem dauerhaften Frieden führen kann. Wir nehmen auch zur Kenntnis, dass der US-Vorschlag bislang von der palästinensischen Seite deutlich abgelehnt wird. Wir haben auch entsprechende Erklärungen der Arabischen Liga und der Organisation Islamischer Staaten zur Kenntnis genommen.

ZUSATZFRAGE: Der EU-Außenbeauftragte hat ganz unmissverständlich gesagt, dass er diesen Plan ablehnt. Darf man jetzt davon ausgehen, dass die Bundesregierung diesen Plan so, wie er jetzt vorgeschlagen wurde, auch ablehnt?

BURGER: Wie gesagt, wir haben uns dazu in der vorvergangenen Woche schon geäußert. Es gibt, glaube ich, eine hohe Übereinstimmung zwischen den Äußerungen des Hohen Vertreters und unseren Einlassungen. Die Einlassungen des Hohen Vertreters verweisen im Übrigen ja auf die bekannten und abgestimmten Positionen der Europäischen Union.

DEMMER (BReg): Ich würde mich Herrn Burger anschließen. Wie er schon gesagt hat, verweist die Erklärung des Hohen Vertreters auf die international anerkannten Parameter. In der Erklärung wird der US-Plan aber nicht abgelehnt. Es wird deutlich gemacht, dass dieser von den international anerkannten Parametern abweicht. Das ist ein Unterschied.

Die Bundesregierung hat aber auch deutlich gemacht, dass wir in der US-Initiative einen Impuls sehen, einen zuletzt festgefahrenen Prozess wieder in Gang zu bringen. Sie hat beide Parteien aufgefordert, sich an den Verhandlungen zu beteiligen. Unsere Position bleibt unverändert. Wie auch Herr Burger sagt: Nur eine für beide Parteien akzeptable verhandelte Zweistaatenlösung kann zu einem dauerhaften Frieden führen.

FRAGE: Ich versuche jetzt gerade, das Argument nachzuvollziehen. Wenn darauf hingewiesen wird, dass ein Plan von internationalen Parametern abweicht, dann ist das doch eine Ablehnung dieses Plans. Oder sagt man nur: „Ja, der weicht ab, aber das ist dann eben so“? Welche Bedeutung hat dann eine solche Anführung von internationalen Parametern, wenn man nicht sagt: „Das geht nicht mit so einem Plan“?

DEMMER: Ich kann mich, wie gesagt, jetzt nur wiederholen: Auf die Abweichung haben ja auch wir hingewiesen. Gleichzeitig sehen wir eben einen Impuls, der einen ins Stocken geratenen Prozess wieder in Gang bringen kann.

ZUSATZFRAGE: Sie sagen: nur von beiden Seiten. Die Seite der Palästinenser hat gesagt: „Diese Art von Impuls können wir auf gar keinen Fall annehmen. Darauf gehen wir nicht ein.“ Welcher Impuls steckt dann darin? Worin begründet sich Ihre Hoffnung?

DEMMER: Auch das haben wir ja jetzt hier beide gesagt: Nur eine für beide Parteien akzeptable verhandelte Zweistaatenlösung kann zu einem dauerhaften Frieden führen. Wir haben natürlich auch zur Kenntnis genommen, dass der Vorschlag bislang von der palästinensischen Seite deutlich abgelehnt wird.

FRAGE: Anders gefragt: Können Sie denn nachvollziehen, warum die Palästinenser den Plan ablehnen?

DEMMER: Wir haben das zur Kenntnis genommen. Am Ende besteht unsere Position darin, dass beide Parteien miteinander verhandeln und eine Lösung finden müssen, die beiden Seiten gerecht wird.

ZUSATZ: Da dies ja nicht passiert ist, lehnen Sie das ab.

DEMMER: Wie gesagt, unsere Position haben wir jetzt hier deutlich vorgetragen.

Coronavirus

FRAGE: Frau Demmer, haben sich die Kabinettsmitglieder heute am Tisch oder am Rande des Kabinettstisches mit dem Coranavirus beschäftigt?

DEMMER (BReg): Ja, der Gesundheitsminister hat dazu vorgetragen.

ZUSATZFRAGE: Können Sie über den Vortrag mehr sagen?

DEMMER: Die Kabinettsgespräche sind vertraulich. Möglicherweise kann das Gesundheitsministerium zum Stand der Dinge vortragen.

BERVE-SCHUCHT (BMG): Ich kann Ihnen aus dem Kabinett auch nichts berichten. Da kann ich mich Frau Demmer nur anschließen.

Sie kennen wahrscheinlich alle die aktuelle Lage. Jeden Tag werden neue Zahlen veröffentlicht. Die Lage in Deutschland ist weiterhin so, dass es 12 bestätigte Fälle gibt. Daran hat sich seit gestern nichts verändert.

Sie wissen sicher auch, dass der Minister gestern in London und Paris Gespräche mit seinen dortigen Amtskollegen geführt hat. Anschließend haben er und seine französische Amtskollegin die kroatische Ratspräsidentschaft gebeten, ein informelles Gesundheitsministertreffen in der EU einzuberufen, um ein gemeinsam abgestimmtes weiteres Vorgehen zu beraten. Das ist das, was wir im Moment sagen können.

BURGER (AA): Ich kann noch ergänzen. Wir beobachten natürlich auch die Lageentwicklung in China sehr genau. Diese ist laufend Thema im Krisenstab der Bundesregierung, der allein seit Samstag dreimal im Auswärtigen Amt getagt hat, zuletzt gestern Nachmittag. Auch heute ist eine Telefonschaltkonferenz auf Staatssekretärsebene zwischen den beteiligten Ressorts vorgesehen.

Wir haben gestern die Reise- und Sicherheitshinweise für China noch einmal leicht verschärft. Wir raten bis auf Weiteres von nicht notwendigen Reisen nach China ab und empfehlen, eine vorübergehende bzw. vorzeitige Ausreise zu erwägen. Wir sehen nämlich, dass die Lage für Deutsche auch in anderen Teilen Chinas, also außerhalb der Provinz Hubei, schwieriger geworden ist. Dabei geht es zum einen natürlich um die gesundheitliche Gefährdung durch das Virus selbst, aber auch um Reise- und Bewegungsbeschränkungen für weitere Regionen und Städte, die teilweise sehr kurzfristig verhängt werden.

Die Situation vor Ort entwickelt sich schnell weiter. Wir bewerten die Lage ständig neu. Natürlich gibt es laufend neue Erkenntnisse der Experten über das Virus, die sich weiterentwickeln. Deswegen stehen wir in einem engen Kontakt zu den Deutschen vor Ort und werden, wenn nötig, auch die Reise- und Sicherheitshinweise weiter anpassen und tun, was nötig ist, um die Sicherheit der Deutschen vor Ort zu gewährleisten.

FRAGE: Eine Frage an das Gesundheitsministerium. Ist der Termin für das Treffen der EU-Gesundheitsminister schon terminiert?

BERVE-SCHUCHT: Soweit ich weiß nicht. Das wird noch abgestimmt.

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