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Erklärungen des Auswärtigen Amts in der Regierungs­pressekonferenz vom 10.08.2020

10.08.2020 - Artikel

Präsidentschaftswahl in Weißrussland

SEIBERT (BReg): Meine Damen und Herren, einen schönen guten Tag! Ich will Ihnen zunächst die Haltung der Bundesregierung zu den Ereignissen in Belarus vortragen. Es ist ganz offenkundig, dass bei den dortigen Präsidentschaftswahlen die Mindeststandards für demokratische Wahlen nicht eingehalten wurden. Das ist aus unserer Sicht nicht akzeptabel. Die zahlreichen Berichte über systematische Unregelmäßigkeiten und Wahlrechtsverletzungen sind glaubhaft. Auch vor diesem Hintergrund ist es sehr bedauerlich, dass Belarus den Wahlbeobachtern der OSZE keine Gelegenheit gegeben hat, ihre Arbeit zu tun und diese Wahlen zu beobachten, und dass auch belarussische Wahlbeobachter in ihrer Arbeit behindert wurden. Die politische Führung des Landes muss den Willen der Bürgerinnen und Bürger akzeptieren.

Wir verurteilen den Einsatz von Gewalt gegen friedlich demonstrierende Menschen auf den Straßen von Minsk und andernorts im Land. Wir verurteilen auch die zahlreichen Festnahmen nicht zuletzt von in- wie ausländischen Journalisten und die Beschränkungen des Internetzugangs.

Nun wird im Rahmen der Europäischen Union zu besprechen sein, wie Europa darauf angemessen gemeinsam reagiert. Vor diesen Wahlen hatten wir gemeinsam mit unseren europäischen Partnern dazu aufgerufen, dass sie frei und fair ablaufen mögen. Nun ruft die Bundesregierung die politische Führung des Landes dazu auf, die Rechte der Menschen in Belarus auf Versammlungs-, Meinungs- und Informationsfreiheit zu gewährleisten.

FRAGE: Herr Seibert, können Sie noch ein bisschen ausführen, welche glaubhaften Berichte Sie meinen, auf die Sie sich beziehen, und was Sie dazu genauer wissen?

Herr Burger, gibt es eine deutsche Botschaft vor Ort? Wenn ja, was macht sie, und mit wie vielen Leuten ist man vor Ort?

Vielleicht können Sie noch einmal erläutern, Herr Seibert, welchen Einfluss, wenn überhaupt, die BRD bzw. die EU vor Ort haben.

SEIBERT: Wie in vielen außenpolitischen Fragen ist es natürlich auch hier so, dass unser Einfluss desto größer ist, je mehr wir es schaffen, als Europäer, als 27 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union eine gemeinsame Haltung zu entwickeln. Genau darum wird es jetzt auch in der Reaktion auf die Ereignisse in Belarus gehen.

Vielleicht zunächst einmal der Kollege aus dem Auswärtigen Amt?

BURGER (AA): Ich kann das vielleicht noch ein bisschen ausführen. Wir haben im Vorfeld der Wahl seit einigen Monaten massive Repressionen, Einschüchterungen und vielfach willkürliche Verhaftungen und Inhaftierungen von Kritikern der Regierung beobachtet und benannt. Wir haben auch zur Freilassung von Gefangenen aufgefordert. Ich darf Sie auch auf ein Statement des Außenministers gemeinsam mit seinem französischen und seinem polnischen Amtskollegen von vergangenem Freitag verweisen.

Wir haben sehen müssen, dass Oppositionspolitiker, Journalistinnen und Journalisten, Bloggerinnen und Blogger, Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidiger, zivile Wahlbeobachterinnen und Wahlbeobachter und einfache Bürgerinnen und Bürger, die einfach nur grundlegende Bürgerrechte wahrnehmen und ihre demokratische Mitbestimmung ausüben wollten, Ziele dieser Einschüchterungspolitik waren.

Sie haben nach unserer Botschaft gefragt. Ja, wir haben eine Botschaft in Minsk. Wir haben mit Belarus diplomatische Beziehungen und dort eine Botschaft und einen Botschafter. Unsere Botschaft dort macht natürlich, wie es die Aufgabe jeder deutschen Auslandsvertretung ist, ihre Arbeit und führt intensive Gespräche mit allen Vertretern des politischen Spektrums, soweit sie dazu bereitstehen. Insofern haben wir den Eindruck, dass wir durchaus ein eigenes Verständnis dessen haben, wie sich die Lage in den letzten Monaten dort entwickelt hat.

Auch im Rahmen der EU haben wir seit langer Zeit Dialogprozesse mit Belarus, deren Ziel es gewesen ist, dafür zu arbeiten, dass sich Belarus auf einen positiven Weg hin zu mehr Rechtsstaatlichkeit begibt. In dieser Hinsicht muss man den Verlauf der Wahl als Rückschlag einordnen.

ZUSATZFRAGE: Herr Seibert, glauben Sie, dass Reformen in Weißrussland mit einem Präsidenten Lukaschenko eingeleitet werden können?

SEIBERT: Ich denke nicht, dass es meine Aufgabe als Sprecher der Bundesregierung ist, jetzt die Führungsfrage in Minsk zu stellen, sondern man muss ganz klar festhalten, was für ein Land, das ein OSZE-Teilnehmerstaat ist, nicht zu verhandelnde Basis bei der Durchführung von Wahlen ist. Das ist, wie gesagt, was die Mindeststandards betrifft, aus unserer Sicht ganz offensichtlich nicht eingehalten worden. Deswegen wenden wir uns zusammen mit unseren europäischen Partnern an die Führung in Minsk ‑ das sind derzeit natürlich Präsident Lukaschenko und seine Minister ‑, dass sie den Willen des Volkes nicht gewaltsam auf den Straßen einschränken oder versuchen, eine solche Situation durch Verhaftungen und Gewalt zu lösen, sondern dass die Bürger in Weißrussland, in Belarus, die Möglichkeit haben, ihre Haltung, auch ihre Haltung zu diesen Wahlen, friedlich, frei und offen zu äußern.

FRAGE: Herr Seibert, habe ich Ihr Eingangsstatement richtig verstanden, dass die Bundesregierung die Wahl in Belarus nicht anerkennt und damit auch den Präsidenten Lukaschenko nicht für das rechtmäßige Staatsoberhaupt hält?

SEIBERT: Ich habe Ihnen die Einschätzungen der Bundesregierung nach diesen Wahlen und nach der Art und Weise, wie sie verlaufen sind und wie sich jetzt auch der Tag nach den Wahlen dargestellt hat, dargelegt.

ZUSATZFRAGE: Wird die Bundesregierung diese Wahlen anerkennen?

SEIBERT: Vielleicht kann der Kollege des Auswärtigen Amtes es noch besser ausdrücken. Ihre Frage klingt ein bisschen so, als hätte eine Wahl nur dann stattgefunden, wenn wir sie anerkennen.

Wir haben große und aus unserer Sicht berechtigte Zweifel an der demokratischen und offenen Durchführung dieser Wahlen. Diese Zweifel werden natürlich, basiert auf Fakten, mit den europäischen Nachbarn und Partnern zu besprechen sein. Das ist dann unsere Einschätzung der Geschehnisse in Weißrussland, in Belarus.

BURGER: Ich kann vielleicht einfach nur noch einmal das aufgreifen, was Herr Seibert gesagt hat. Wir haben die klare Erwartung und die Forderung formuliert, dass diese Wahlen frei und fair verlaufen müssen. Das ist offensichtlich nicht der Fall gewesen, weil es massive Einschüchterungen und Repressionen sowie zahlreiche Hinweise auf Verfälschung gegeben hat. Wie wir darauf gemeinsam als Europäische Union reagieren, darüber sind wir, wie es Herr Seibert auch gesagt hat, jetzt mit unseren Partnern im Gespräch.

FRAGE: Sie haben auch das Thema Polizeigewalt angesprochen. Es gab ein ziemlich umfassendes Ausbildungsprogramm der Bundesrepublik Deutschland mit belarussischen Polizisten. Vom Innenministerium wüsste ich gern, ob dieses Programm fortbesteht und ob zurückzuverfolgen ist, ob diese von Deutschland ausgebildeten Einheiten auch in Fällen von Polizeigewalt beteiligt waren.

GRÜNEWÄLDER (BMI): Einzelheiten dazu muss ich Ihnen nachreichen. Mit Einzelheiten dazu kann ich jetzt nicht dienen.

Zu Ihrer letzten Einschätzung: Das kann ich mir so nicht vorstellen. Es wird nicht so gewesen sein. Dass sich deutsche Polizisten in Weißrussland an Polizeigewalt beteiligt haben, wie Sie es nennen, halte ich für ausgeschlossen.

Aber Einzelheiten zu der Mission, von wann bis wann sie lief und auch ob sie lief, werde ich Ihnen noch nachreichen.

ZUSATZ: Entschuldigung, ich glaube, Sie haben mich missverstanden. Meine Frage war, ob es sich zurückverfolgen lässt, ob auch von Deutschland ausgebildete belarussische Polizeieinheiten an mutmaßlicher Polizeigewalt beteiligt waren.

GRÜNEWÄLDER: Okay. Das werde ich Ihnen nachliefern.

SEIBERT: Das, was im Detail diesen besonderen Einsatz betrifft, wird Ihnen also nachgereicht. Ganz grundsätzlich lässt sich aber sagen ‑ das Thema hatten wir hier auch schon mehrfach ‑: Wo immer auf der Welt deutsche Polizisten und Polizistinnen international an der Ausbildung von Polizisten und Polizistinnen beteiligt sind, tun sie das auf der Basis rechtsstaatlichen polizeilichen Vorgehens.

FRAGE: Herr Seibert, Sie haben vom Willen des Volkes gesprochen. Hat die Bundesregierung Hinweise darauf ‑ das sagen ja schon einige Politiker ‑, dass die Opposition diese Wahl möglicherweise gewonnen hat?

Herr Burger, eine Nachfrage zu den EU-Gesprächen: Können Sie das ein bisschen konkretisieren? Laufen sie? Auf welcher Ebene laufen sie? Was ist das Ziel? Geht es um mögliche Sanktionen oder eine Verurteilung?

SEIBERT: Ich kann Ihnen hier kein Wahlergebnis verkünden. Ich habe für die Bundesregierung die sehr begründeten Zweifel am Zustandekommen des Wahlergebnisses, das jetzt der Öffentlichkeit vorgetragen worden ist, ausgedrückt.

BURGER: Das ist ja gerade auch Ergebnis der Tatsache, dass die belarussischen Behörden eine Wahlbeobachtung durch die OSZE, die es ermöglichen würde, die Ergebnisse nun zu überprüfen, nicht zugelassen haben.

Zu den Gesprächen im EU-Kreis: Ich darf noch einmal darauf verweisen, dass wir uns bereits im Vorfeld der Wahlen unter anderem mit Frankreich und Polen eng dazu abgestimmt hatten. Mit diesen beiden Partnern haben wir ein gemeinsames Interesse daran, dass es in Belarus zu einer demokratischen und rechtsstaatlichen Entwicklung kommt. Mit diesen Partnern werden wir sicherlich auch weiterhin im Gespräch sein, aber auch mit unseren anderen EU-Partnern.

Ich darf auch darauf verweisen, dass es in der Vergangenheit schon Sanktionen der EU gegen Belarus gegeben hat. Sie wurden in den letzten Jahren aufgehoben, und zwar auch mit Blick darauf, dass es dort positive Entwicklungen gegeben hatte, beispielsweise bei der Freilassung von Gefangenen.

FRAGE: Zwei der direkten Nachbarstaaten von Weißrussland, nämlich Polen und Litauen, haben noch explizit gesondert die Führung aufgerufen, Menschen- und Bürgerrechte zu respektieren. War das innerhalb der EU abgesprochen, oder ergibt sich das aus dem Status, dass es sich um ein Nachbarland handelt? Könnte diese Position sozusagen eine gemeinsame europäische Linie anführen? Diese Fragen gehen an Herrn Burger.

Herr Seibert, die Bundesregierung hat in der Vergangenheit Wahlen zum Beispiel in Südamerika nicht anerkannt, weil sie nicht hinreichend demokratisch legitimiert gewesen seien. Gilt dieser Maßstab jetzt auch für die Wahl in Weißrussland?

BURGER: Ich hatte auf das Statement der Außenminister, gemeinsam mit Polen und Frankreich, verwiesen. Sie beziehen sich jetzt auf ein Statement Polens gemeinsam mit Litauen. Ich denke, dass es in einer solchen Situation nicht ungewöhnlich ist, dass sich verschiedene EU-Mitgliedsstaaten aus einem gegebenen Anlass gemeinsam zu Themen äußern, die sie gemeinsam beschäftigen. Was der konkrete Anlass für das polnisch-litauische Statement war, das müssten Sie dort erfragen. Diese Frage kann ich Ihnen nicht beantworten.

Ansonsten würde ich hier nicht versuchen, Situationen aus anderen Ländern eins zu eins zu übertragen. Ich denke, dass man sich jeden Fall individuell anschauen muss. Herr Seibert hat die erheblichen Zweifel der Bundesregierung daran, dass die Ergebnisse so, wie sie bisher verkündet wurden, tatsächlich dem Wählerwillen entsprechen, zum Ausdruck gebracht. Welche Konsequenzen daraus gezogen werden, dazu sind wir, wie gesagt, jetzt im Gespräch.

ZUSATZFRAGE: Herr Seibert nickt zustimmend. ‑ Dennoch die Frage: Die Wortwahl ‑ erhebliche Zweifel am demokratisch legitimierten Zustandekommen der Regierung ‑ war fast identisch mit der Wortwahl, die wir auch in Bezug auf Südamerika gelegentlich gehört haben. Da sind die Konsequenzen bekannt. Stehen sie jetzt auch für Weißrussland im Raum?

SEIBERT: Unser Appell richtet sich an die weißrussische Führung, die dafür verantwortlich ist, dass die Wahlen, die unter ihrer Ägide stattgefunden haben, nicht den demokratischen Mindeststandards entsprochen haben, und die auch dafür verantwortlich ist, dass seit dem Wahltag Gewalt auf den Straßen von Minsk und anderen Städten zu beobachten ist, Gewalt gegen friedliche Demonstranten. An diese Regierung, an diese Staatsführung richtet sich unser Appell.

Der Blick auf andere Kontinente hilft bei der Beurteilung dessen, was in Belarus passiert, überhaupt nicht weiter.

FRAGE: Herr Burger, plant das Auswärtige Amt, den Botschafter Weißrusslands in Berlin zum Gespräch einzubestellen?

BURGER: Wir haben gesagt, dass wir jetzt in Gesprächen darüber sind, welche Konsequenzen sich aus dem Verlauf dieser Wahlen im Weiteren ergeben. Wenn es dazu weitere Maßnahmen mitzuteilen gibt, dann werde ich das gern tun. Im Moment habe ich eine Einbestellung nicht anzukündigen.

FRAGE: Auch meine Frage betrifft die Gespräche auf EU-Ebene. Welche Möglichkeiten, zu reagieren, gibt es denn? Kann man dabei an diplomatische oder auch wirtschaftliche Sanktionen denken?

BURGER: Ich möchte diesen Gesprächen jetzt nicht vorgreifen. Ich denke, es ist jetzt sehr früh. Wir sind jetzt gemeinsam mit unseren EU-Partnern dabei, das, was in den letzten 24 Stunden und auch in den letzten Wochen und Monaten im Vorfeld dieses Wahlprozesses geschehen ist, zu analysieren. Unsere vorläufige Einschätzung dazu haben wir Ihnen mitgeteilt. Jetzt gilt es, das mit den anderen Partnern zu besprechen und zu verdichten und dann die Konsequenzen daraus zu ziehen.

FRAGE: Herr Burger, ich möchte wieder auf die Botschaft von Belarus in Deutschland zu sprechen kommen. Hat das Auswärtige Amt Hinweise darauf, dass es am Sonntag bewusste Verzögerungen bzw. Behinderungen bei der Stimmabgabe weißrussischer Bürger hier in Berlin gab? Es gibt Schilderungen, dass Hunderte dort stundenlang gestanden und bis zur Schließung der Wahllokale ihr Wahlrecht nicht hätten wahrnehmen können.

BURGER: Wenn wir dazu eine eigene Einschätzung haben, dann muss ich sie Ihnen nachliefern.

Was ich Ihnen sagen kann, ist dies: Zwischendurch gab es Behauptungen in den Medien, das Auswärtige Amt oder andere deutsche Behörden hätten die belarussische Botschaft Berlin und das Generalkonsulat in München angewiesen, die Zahl der Mitglieder der Wahlkommissionen zu verringern. Dieser Vorwurf trifft nicht zu. Das Auswärtige Amt hat der Einrichtung von Wahllokalen in der Botschaft Berlin und im Generalkonsulat München zugestimmt und in diesem Zusammenhang auf die Einhaltung der Hygienevorschriften hingewiesen. Anweisungen zur Verkleinerung der Wahlkommissionen, wie verschiedentlich behauptet, hat es nicht gegeben.

Reise des Bundesaußenministers nach Moskau und Sankt Petersburg

FRAGE: Herr Burger, morgen fliegt Herr Maas nach Moskau und Sankt Petersburg. Wird er von sich aus das Thema Belarus ansprechen? Es ist ja ein offenes Geheimnis, dass Moskau einen sehr großen Einfluss auf die Situation in Weißrussland hat.

BURGER (AA): Sie haben recht, der Außenminister reist morgen nach Moskau und Sankt Petersburg. Dort wird er sich unter anderem mit seinem russischen Amtskollegen Sergej Lawrow treffen. Es gibt eine ganze Reihe von Themen zu besprechen. Dazu gibt es eine Reihe von bilateralen Terminen, wie Sie sich vorstellen können.

Es gibt einen besonderen bilateralen Termin in Sankt Petersburg. Dieser Programmteil steht im Zeichen des Gedenkens an die Opfer, die die deutsche Blockade Leningrads während des Zweiten Weltkriegs gefordert hat, und der medizinischen Hilfe, die Deutschland im Rahmen einer humanitären Geste der Bundesregierung für die noch Lebenden leistet.

Natürlich werden auch aktuelle außenpolitische Themen eine Rolle spielen. Ich möchte dem im Einzelnen nicht vorgreifen. Mit Blick auf die Themenpalette erscheint es, denke ich, plausibel, dass man auch über Belarus redet. Aber ich kann dem im Einzelnen nicht vorgreifen.

FRAGE: Meine Frage geht in eine ähnliche Richtung. Herr Seibert, die Kanzlerin ist zwar im Urlaub, aber immer im Dienst, wie Sie so schön sagen. Wird die Kanzlerin ihre guten Kontakte zu Herrn Putin nutzen und mit Herrn Putin über die Lukaschenko-Frage reden?

SEIBERT (BReg): Das stimmt. Die Bundeskanzlerin ist immer im Dienst, und es gilt immer die Regel, dass wir über Gespräche oder Telefonate berichten, wenn sie, falls sie und nachdem sie stattgefunden haben.

ZUSATZFRAGE: Wann hat sie zuletzt mit Herrn Putin geredet?

SEIBERT: Das kann ich Ihnen aus dem Kopf nicht sagen, aber die Kollegen werden es recherchieren. Möglicherweise kann ich es Ihnen dann noch sagen. Ich habe es in den Sommerferien, ehrlich gesagt, vergessen.

FRAGE: Herr Burger, können Sie kurz das aktuelle deutsch-russische Verhältnis bewerten?

BURGER: Auch hier will ich den Gesprächen des Außenministers in Moskau und seinem Besuch in Sankt Petersburg nicht vorgreifen.

Wichtig ist uns, dass wir den Gesprächsfaden nach Moskau auch in schwierigen Zeiten gerade im bilateralen Verhältnis nicht abreißen lassen. Sie wissen, dass es in den letzten Jahren erhebliche Belastungen des bilateralen Verhältnisses gegeben hat. Gleichzeitig gibt es Themen auf der internationalen Agenda ‑ den Konflikt in der Ostukraine, den Konflikt in Libyen, drängende Fragen der Rüstungskontrolle ‑, bei denen wir ein großes Interesse haben, mit Russland im Gespräch zu bleiben, und bei denen wir auch Erwartungen haben, dass Russland seinen Einfluss auf der Welt konstruktiv nutzt.

FRAGE: Herr Burger, in weißrussischen sozialen Medien ist die Rede davon, dass im Umfeld der Wahl in Belarus russische Truppen an der Grenze zu Weißrussland konzentriert wurden. Können Sie das bestätigen? Wenn ja, wie bewerten Sie das?

BURGER: Darüber habe ich keine Erkenntnisse, die ich Ihnen jetzt hier vortragen könnte.

[…]

SEIBERT: Eine ganz kurze Nachreichung; jemand hat meinem Gedächtnis nachgeholfen: Das jüngste Telefonat der Bundeskanzlerin mit Präsident Putin war am 15. Juli. Die Pressemitteilung, die wir dazu herausgegeben haben, können Sie nachlesen.

Erkundung und Erschließung von Rohstoffen im östlichen Mittelmeer durch die Türkei

FRAGE: Meine Frage bezieht sich auf den Streit um die Erdgasfelder im östlichen Mittelmeer. Präsident Erdoğan hat angekündigt, die umstrittene Suche nach Gas im Mittelmeer fortzusetzen. Wie bewertet die Bundesregierung diese Entwicklung? Wird Deutschland sich weiterhin darum bemühen, dass Verhandlungen zwischen Griechenland und der Türkei beginnen?

Zweitens. Was erwartet Berlin von beiden Seiten?

BURGER (AA): Wir haben diese Entscheidung der Türkei, weitere seismische Erkundungen im östlichen Mittelmeer vorzunehmen, mit Sorge zur Kenntnis genommen. Außenminister Maas hatte dazu mehrfach erklärt, dass das Völkerrecht eingehalten werden muss und dass wir im östlichen Mittelmeer dringend Schritte zur Deeskalation brauchen. In dieser Hinsicht sind weitere seismische Erkundungen zum jetzigen Zeitpunkt sicherlich das falsche Signal. Unilaterale Schritte bringen uns einer Lösung kein Stück weiter. Zudem belastet die Türkei mit solchen Schritten ihr Verhältnis zur EU weiter. Deswegen rufen wir beide Seiten erneut dazu auf, alle offenen Fragen auf dem Verhandlungsweg zu klären und diesbezüglich einen bilateralen Dialog zwischen Athen und Ankara wie geplant aufzunehmen. Der Außenminister ist in den vergangenen Tagen mit beiden Seiten im Kontakt gewesen und wird das auch weiter fortsetzen.

[…]

FRAGE: Zum Gaskonflikt zwischen der Türkei und Griechenland: Wird sich die Bundeskanzlerin wieder aktiv in diesem Konflikt einschalten und zwischen beiden Ländern vermitteln?

SEIBERT: Der Kollege vom Auswärtigen Amt hat es ja gerade gesagt: Wir beobachten sehr genau, wie sich die Entwicklung im östlichen Mittelmeer abspielt. Dass es da nun wiederum jüngste Spannungen gibt, macht uns sehr besorgt. Das Wichtige und das dringend Notwendige ist, dass die Beteiligten ‑ Griechenland und die Türkei ‑ das direkte Gespräch miteinander suchen, dass sie also miteinander und direkt auch die streitigen seerechtlichen Fragen beraten und sie hoffentlich klären. Die Bundesregierung steht mit beiden Seiten in Kontakt, und dort, wo sie nützlich sein kann, wird sie das sein. Aber das Entscheidende ist das direkte Gespräch.

COVID-19-Pandemie: Tests für Urlaubsrückkehrer

FRAGE: Ich habe eine Frage zu den Tests für Urlaubsrückkehrer. Die „Berliner Morgenpost“ berichtet heute, dass es seit Mitte letzter Woche in Berlin 100 positive Fälle bei Urlaubsrückkehrern gab. Ich hätte ganz gerne gewusst, ob das Ministerium einen Überblick hat, wie generell in ganz Deutschland die positiven Tests bei den Rückkehrern aus dem Urlaub ausgefallen sind.

Was meine zweite Frage angeht, bin ich mir nicht sicher, ob Sie oder das Innenministerium zuständig sind. Was die Türkei angeht, gab es letzte Woche zusätzlich zu der Reisewarnung, die vier Provinzen in der Türkei betraf, die Vereinbarung, dass die Türkei zusagt, dass alle Rückkehrer, also auch zum Beispiel Familienrückkehrer aus der Türkei, einen Test vorweisen müssen. Können Sie mir sagen, ob das eingehalten und umgesetzt wird?

GÜLDE (BMG): Was Ihre erste Frage angeht, muss ich, ehrlich gesagt, schauen, ob wir die Antwort nachreichen können. Wie Sie wissen, sind die Gesundheitsämter vor Ort dafür zuständig, die einzelnen Tests und die Ergebnisse zu erfassen und an das Robert-Koch-Institut weiterzuleiten. Inwieweit wir daraus Erkenntnisse gewinnen können, dass Reiserückkehrer aus Risikogebieten überproportional häufig betroffen sind, müsste ich, ehrlich gesagt, nachreichen. Das kann ich jetzt nicht sagen und kann das aus den mir bislang vorliegenden Berichten auch nicht ableiten.

Was die Verhandlungen mit der Türkei anbelangt, weiß ich nicht, inwieweit das Auswärtige Amt dazu etwas sagen kann.

BURGER (AA): Sie haben recht: Die Absprache mit der Türkei ist, dass alle aus der Türkei nach Deutschland Zurückkehrenden maximal 48 Stunden vor der Rückreise auf das Virus getestet sein müssen und dass die Türkei das bei der Ausreise so entsprechend auch durchsetzt. Ich habe jetzt noch keinen Zwischenstand zur Umsetzung in den ersten Tagen. Wenn ich das nachliefern kann, werde ich das gerne tun.

Vereinbarung mit der Türkei über verpflichtende Testung von nach Deutschland Zurückkehrenden

FRAGE: Ich habe eine Frage zum Thema Türkei. Herr Burger, wird die Reisewarnung für die türkischen Urlaubsregionen zurückgenommen? Am Mittwoch gab es Aussagen aus dem wissenschaftlichen Corona-Beirat der türkischen Regierung, dass die Lage in den Urlaubsregionen in Sachen Corona besorgniserregend sei. Warum nimmt die Bundesregierung die Reisewarnung nicht zurück?

BURGER (AA): Wie für alle anderen Ländern gilt auch in der Türkei, dass wir das Infektionsgeschehen sehr aufmerksam verfolgen, unsere Reisewarnung laufend überprüfen und dort, wo das Infektionsgeschehen es erfordert, diese Reisewarnung auch in Gebieten, wo sie aufgehoben wurde, wieder eingesetzt werden kann. Umgekehrt kann in Gebieten, wo derzeit eine Reisewarnung gilt, diese Reisewarnung wieder zurückgenommen werden, wenn das Infektionsgeschehen das möglich macht. Das ist also immer nur eine Momentaufnahme.

ZUSATZFRAGE: Es gibt ja auch viele andere besorgniserregende Momentaufnahmen in Europa und der Welt. Warum werden für diese die Reisewarnungen auch nicht aufgehoben?

BURGER: Sie meinen, warum dort keine Reisewarnung ausgesprochen wird?

ZUSATZFRAGE: Sie haben für eine besorgniserregende Region, der Türkei, die Reisewarnung aufgehoben. Warum gilt das dann nicht für alle anderen?

BURGER: Wie gesagt, wir schauen uns das Infektionsgeschehen in jedem einzelnen Land an. Wir haben im Fall der Türkei zusätzlich noch eine besondere Absprache mit der Türkei getroffen, nämlich die verpflichtende Testung aller Rückkehrer nach Deutschland vor ihrer Ausreise aus der Türkei, was ein erhebliches Plus an Sicherheit gerade in einem Land bringt, wo es trotz der Reisewarnung bisher schon einen erheblichen Reiseverkehr gegeben hat. Wir werden in jedem einzelnen Land die Maßnahmen treffen, die aus Sicht des Infektionsschutzes erforderlich sind.

Es gibt im Moment ‑ ich darf das einmal auflisten ‑ innerhalb Europas Reisewarnungen für Teile Rumäniens und Bulgariens. Es gibt sie für einige Regionen in Spanien, für Antwerpen in Belgien und für Luxemburg. Umgekehrt konnten wir in der Vergangenheit die Reisewarnung beispielsweise für Schweden aufheben, als das Infektionsgeschehen das zugelassen hat. Es wird auch weiterhin dabei bleiben, dass wir uns das Infektionsgeschehen ansehen und auf Grundlage dessen entscheiden, ob eine Reisewarnung verhängt werden muss oder ob sie aufgehoben werden kann.

Waffenembargo gegen Iran

FRAGE: Herr Burger, ich habe eine Frage zu dem Waffenembargo gegen den Iran. Die Vereinigten Staaten werden diese Woche im UN-Sicherheitsrat eine Resolution einbringen, wonach das Waffenembargo verlängert werden soll. Wie steht die Bundesregierung zu dieser Resolution?

BURGER (AA): Ich will den Beratungen im UN-Sicherheitsrat nicht vorgreifen. Unsere Position zum Umgang mit dem Nuklearabkommen mit dem Iran ist Ihnen bekannt. Wir haben bekanntermaßen auch eine Position, die sich von der der USA deutlich unterscheidet. Wir haben uns in den vergangenen Monaten gemeinsam mit unseren E3-Partnern in Gesprächen mit anderen Partnern in der Region und mit anderen Partnern im UN-Sicherheitsrat dafür eingesetzt, dass es eine Lösung gibt, die die Folgen des Auslaufens des Waffenembargos begrenzt. Das ist das, wofür wir uns einsetzen.

ZUSATZ: In diesem Nuklearabkommen sollte dieses Waffenembargo jetzt aber abgeschafft werden. Das heißt, Sie sind dagegen, dass dieses Waffenembargo abgeschafft wird.

BURGER: Wie gesagt: Wir haben uns dafür eingesetzt, dass Lösungen gefunden werden, die die Folgen des Auslaufens dieses Waffenembargos möglichst begrenzen.

Anhörung zu Venezuela im US-Senat

FRAGE: Ich hätte eine Frage an mein Lieblingsministerium, das Auswärtige Amt. Herr Burger, letzte Woche fand im US-Senat eine Anhörung zu Venezuela statt, bei der die Senatoren auch recht freimütig eingeräumt haben, dass sie den gescheiterten Militärputsch 2019 organisiert haben. Mich würde interessieren: Liegen dem Auswärtigen Amt diese Anhörung und auch die entsprechenden Aussagen vor? Teilt die Bundesregierung denn grundsätzlich diesen außenpolitischen Ansatz des US-amerikanischen Partners, missliebige Regierungen per Militärputsch stürzen zu wollen?

BURGER (AA): Ich kenne die Aussagen, auf die Sie sich beziehen, persönlich nicht. Falls dazu im Auswärtigen Amt etwas vorliegen sollte, würde ich Ihnen das gerne nachreichen.

ZUSATZ: Ich hatte ja noch eine zweite Frage, nämlich ob Sie diesen Ansatz grundsätzlich teilen, per Militärputsch missliebige Regierungen zu stürzen.

BURGER: Zu diesem von Ihnen behaupteten Ansatz werde ich mich jetzt nicht einlassen. Wie die Position der Bundesregierung bezüglich Venezuelas ist und auf welchem Weg, nämlich auf friedlichem und demokratischem Weg, dort aus Sicht der Bundesregierung eine Lösung für die politische Krise zu finden ist, haben wir Ihnen hier, weiß Gott, sehr häufig erklärt.

ZUSATZ: Ich kann Ihnen das gerne im Wortlaut zitieren: Wir haben im April letzten Jahres versucht, einen Putsch zu organisieren. Der ist uns um die Ohren geflogen. – Das war, wie gesagt, bei einer Anhörung des ‑ ‑ ‑

VORS. FELDHOFF: Würden Sie kurz noch sagen, wen Sie da eigentlich zitieren? Quellen haben ja meistens einen Namen.

ZUSATZ: Sie haben meistens Namen. Es gab mehrere. Aber die Hauptquelle für die Aussage, die ich gerade zitiert habe, ist der demokratische Senator Murphy, der auch eine relevante Rolle im Auswärtigen Ausschuss hat.

BURGER: Ich kenne die Äußerung, wie gesagt, nicht. Ehrlich gesagt: Das jetzt als Selbstbezichtigung zu interpretieren, finde ich ziemlich abenteuerlich. Wenn wir dazu eine Einschätzung als Auswärtiges Amt haben, dann würde ich sie gern nachliefern.

ZUSATZ: Gut, dann freue ich mich auf die Nachreichung.

Medienbericht über eine angebliche geheime Atomanlage in Saudi-Arabien

FRAGE: Ich habe auch eine Frage an das Auswärtige Amt. Herr Burger, es ist ja in der letzten Woche zu einem Bericht des “Wall Street Journal” nachgefragt worden, wonach es eine geheime Atomanlage im Nordwesten Saudi-Arabiens gibt, die mit Hilfe der Chinesen gebaut worden ist. Dazu wollten Sie mir noch eine Stellungnahme nachreichen.

BURGER (AA): Ich schließe aus Ihrer Nachfrage, dass das nicht erfolgt ist.

ZUSATZ: Nein, leider nicht. Sonst hätte ich ja nicht gefragt.

BURGER: Das tut mir sehr leid. Dafür entschuldige ich mich. Ich werde das, so schnell ich kann, nachholen.

Reform der WHO

FRAGE: Eine Frage an das Auswärtige Amt und an das Entwicklungsministerium: Ist es richtig, dass die Bundesregierung zusammen mit Frankreich eine Initiative plant, um die WHO zu reformieren?

BURGER (AA): Es gibt in der WHO bereits seit Monaten eine Diskussion zu einem solchen Reformprozess. An dieser Diskussion beteiligt sich Deutschland natürlich.

Das ist das, was ich Ihnen dazu mitteilen kann.

ZUSATZFRAGE: Soll denn diese Diskussion im Rahmen der EU-Präsidentschaft noch einmal stärker vorangetrieben werden?

BURGER: Das ist zunächst einmal eine Diskussion, die sich in den Gremien der WHO selbst abspielt. Wie dort genau die Koordinierung innerhalb der EU für eine gemeinsame Position aussieht, dazu müsste ich Ihnen etwas nachliefern, wenn ich kann.

US-Drohungen gegen den Fährhafen von Sassnitz

FRAGE: Herr Staatssekretär Niels Annen hat ja den Drohbrief der US-Senatoren bezüglich des Fährhafens Sassnitz bereits verbal entsprechend benannt. Das sei völlig unangebracht und ein schwerwiegender Eingriff in die nationale Souveränität.

Jetzt würde mich interessieren: Gibt es denn neben diesen verbalen Äußerungen bereits Pläne, einen Maßnahmenkatalog zu entwickeln, um im Fall einer Umsetzung dieser Sanktion gegen den Fährhafen Kontramaßnahmen einzuleiten?

Die Frage ging, glaube ich, an das AA und an die entsprechenden Ministerien, die sich berufen fühlen.

SEIBERT (BReg): Ich könnte dazu vielleicht kurz etwas sagen. Das ist aber auch alles in der letzten Woche schon gesagt worden.

Unsere Haltung gegen solche extraterritorialen Sanktionen ist bekannt. Das ist eine klar ablehnende Haltung. Die Bundesregierung ist mit den Unternehmen, gegenüber denen Sanktionen angedroht wurden, im Kontakt.

ZUSATZFRAGE: Aber meine Frage war ja jetzt, ob es bereits konkrete Maßnahmen oder Pläne in der Hinterhand gibt, wenn diese angedrohten Sanktionen umgesetzt werden sollten.

SEIBERT: Die Bundesregierung befindet sich über das weitere Vorgehen in Gesprächen mit den europäischen Partnern, mit dem Europäischen Auswärtigen Dienst und mit der Europäischen Kommission.

FRAGE: Ist denn eigentlich schon klar, ob solche Sanktionen überhaupt international rechtlich fundiert sind? Sollte die Prüfung ergeben, dass sie eventuell keine Rechtsgrundlage haben, würde sich die Bundesregierung dann dafür aussprechen, eventuell dagegen zu klagen?

BURGER (AA): Unsere Rechtsauffassung ‑ das haben wir hier immer wieder zum Ausdruck gebracht ‑ ist, dass extraterritoriale Sanktionen nicht rechtmäßig sind.

Was das weitere Vorgehen angeht, hat Herr Seibert ja gerade skizziert, an welchem Punkt wir uns befinden.

Forderungen Russlands nach einer Fortsetzung des Cyberdialogs mit Deutschland

FRAGE: Das russische Außenministerium hat heute im Vorfeld des Russland-Besuchs von Herrn Maas gefordert, dass die Wiederaufnahme des Cyberdialogs, der 2018 auf Eis gelegt worden ist, wiederaufgenommen wird. Ist die Bundesregierung dazu bereit?

BURGER (AA): Ich habe diese Stellungnahme noch nicht gesehen. Sie wissen, dass wir beim Thema IT-Sicherheit, Cyberangriffe, seit geraumer Zeit erheblichen Gesprächsbedarf mit der russischen Seite haben. Das hat sich unter anderem darin zum Ausdruck gebracht, dass Deutschland im Rahmen der EU Vorschläge zur Listung von russischen Personen und Identitäten nach dem neu eingeführten EU-Cyber-Sanktionsinstrument eingebracht hat, weil nach Auffassung der deutschen Justiz erhebliche Beweise dafür vorliegen, dass Personen, die im russischen staatlichen Auftrag gehandelt haben, für Cyberangriffe auf den Deutschen Bundestag im Jahr 2015 verantwortlich sind. Vor diesem Hintergrund ist auch jede Diskussion über eine Wiederaufnahme des Cyberdialogs zu betrachten.

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