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Erklärungen des Auswärtigen Amts in der Regierungs­pressekonferenz vom 14.08.2020

14.08.2020 - Artikel

Einsatz von Gewalt gegen friedlich demonstrierende Menschen in Belarus

SEIBERT (BReg): Einen schönen guten Tag auch von mir! Ich möchte auch heute ein paar Worte zur Situation in Belarus vorwegnehmen.

Ich möchte im Namen der Bundeskanzlerin erneut den Einsatz von brutaler Gewalt gegen friedlich demonstrierende Menschen, wie wir es in diesen Tagen dort immer wieder erleben müssen, scharf verurteilen. Die Bundeskanzlerin verurteilt insbesondere, dass Tausende wegen der bloßen Teilnahme an friedlichen Protesten inhaftiert wurden. Sie ist über Berichte erschüttert, wonach Inhaftierte misshandelt wurden ‑ die Aussagen der gepeinigten Menschen belegen ja leider viele solche Fälle ‑, und sie spricht den Angehörigen der Todesopfer ihr tief empfundenes Mitgefühl aus.

Das Zurschaustellen von misshandelten Gefangenen im Fernsehen ist ebenso vollkommen inakzeptabel. Belarus muss die Menschen bedingungslos und unverzüglich freilassen und ihre Rechte auf Versammlungs-, Meinungs- und Informationsfreiheit wahren.

Es sind ja sehr viele Menschen in Belarus, die in diesen Tagen auf die Straße gehen, ihre Arbeit niederlegen, um auf friedliche Weise ihren Protest gegen die Vorgänge rund um die Präsidentschaftswahl auszudrücken und ihre politische Meinung friedlich kundzutun. Es gibt beeindruckende friedliche Protestaktionen wie die Menschenketten, die zuletzt im ganzen Land gebildet wurden. Das alles spiegelt die Unzufriedenheit, die Wut und auch die Verzweiflung vieler Bürgerinnen und Bürger von Belarus über die herrschenden Verhältnisse wieder. Die Bundesregierung steht an der Seite aller Menschen, die friedlich ihren Willen artikulieren, wie es in einer Demokratie das Recht eines jeden Menschen ist. Dass dieses fundamentale Recht in Belarus mit Füßen getreten wird, ist ‑ ich wiederhole ‑ vollkommen inakzeptabel.

Deutschland wird heute beim Sonderrat der EU-Außenminister über die Geschehnisse in Belarus sprechen. Aus unserer Sicht wird es dabei auch um Sanktionen gegen diejenigen gehen müssen, die für die Verletzung von Menschenrechten verantwortlich sind.

[…]

FRAGE: Tschechien und Polen fordern einen EU-Gipfel zur Lage in Belarus. Schließt sich Deutschland dem an?

SEIBERT: Zunächst gibt es ja heute einen Sonderrat der Außenminister. Das ist, glaube ich, ein ganz wichtiger Schritt, um eine gemeinsame europäische Antwort auf die Ereignisse dort zu formulieren. Sonderräte werden nicht von einzelnen Regierungen, sondern vom Präsidenten des Europäischen Rates einberufen.

Ich denke, wir sollten jetzt erst einmal dieses wichtige Treffen der Außenminister und seine Beschlüsse heute abwarten.

FRAGE: Wen sieht die Bundesregierung aktuell als legitimen Präsidenten bzw. legitime Präsidentin von Belarus an?

SEIBERT: Diese Frage und die Frage nach den extremen Unregelmäßigkeiten rund um diese Wahl hatten wir jetzt an allen Tagen seit der Wahl.

Es ist klar: Das ist keine freie, faire, demokratische Wahl gewesen. Sie hat den Mindeststandards nicht entsprochen. Insofern kann sich Präsident Lukaschenko sicherlich nicht damit schmücken, aus einer freien, unabhängigen und fairen demokratischen Wahl hervorgegangen zu sein.

Über das weitere Vorgehen und auch die Einschätzung der Ereignisse rund um die Wahl wird heute, wie gesagt, im europäischen Kreis der Außenminister zu beraten sein.

Abkommen zwischen Israel und den Vereinigten Arabischen Emiraten

SEIBERT (BReg): Ein anderes wichtiges außenpolitisches Thema ist die gestern erzielte Vereinbarung zwischen Israel und den Vereinigten Arabischen Emiraten. Die Bundesregierung begrüßt diese Vereinbarung sehr. Präsident Trump hat mit Premierminister Netanjahu und dem Kronprinzen von Abu Dhabi eine zukunftsweisende Vereinbarung verhandelt, die den Austausch und die Partnerschaft zwischen Israel und der arabischen Welt voranbringen wird. Jede Aufnahme diplomatischer Beziehungen zwischen Israel und den arabischen Staaten ist ein Beitrag zum Frieden in der Region. Wir hoffen, dass diese Vereinbarung auch wieder den Weg hin zu einer verhandelten Zwei-Staaten-Lösung öffnet. Für diese nämlich tritt die Bundesregierung weiterhin ein. Nur sie kann dauerhaften Frieden im Nahen Osten bringen. Der Dank der Bundesregierung gilt allen beteiligten Staaten und Akteuren für ihre politische Führungsarbeit.

FRAGE: Herr Seibert, der Sicherheitsberater von Donald Trump hat schon gemeint, diese Leistung, die der Präsident da erbracht hat, sei so historisch, dass er dafür den Friedensnobelpreis bekommen sollte. Werten Sie diese Leistung auch derart historisch, dass eine solche Ehrung angebracht wäre?

SEIBERT: Ich habe gerade für die Bundesregierung dargelegt, wie wir diese wichtige und auch zukunftsweisende Vereinbarung werten und dass wir denjenigen danken, die an ihrem Zustandekommen beteiligt waren ‑ dem US-Präsidenten, Premierminister Netanjahu, dem Kronprinzen von Abu Dhabi, aber natürlich auch den Teams, die verhandelt haben.

Fallzahlen in Spanien

FRAGE: Ich würde das Thema Corona gern ein bisschen weiten, wenn ich darf. Die Frage geht vermutlich erst einmal an das Auswärtige Amt. Auf den Balearen steigen die Fallzahlen deutlich. Wir haben jetzt, glaube ich, den Wert 50 von 100 000 deutlich überschritten. Ich glaube, knapp 67 sind es im Moment. Kommt jetzt auch bald eine Reisewarnung?

ADEBAHR (AA): Wir beobachten die gestiegenen Fallzahlen in Spanien in den verschiedenen Gebieten und auch auf den Balearen sehr genau und überprüfen ständig die Zahlen und unsere Haltung dazu.

Die Fallzahlen sind gestiegen; das ist richtig. Deshalb laufen aktuell auch Beratungen im Ressortkreis, in der Bundesregierung zu den Fragen von Reisewarnungen und dem Umgang damit. Je nachdem, welches Ergebnis solche Beratungen zeitigen, kann es natürlich sein, dass das Auswärtige Amt bzw. die Bundesregierung eine Reisewarnung ausspricht. Falls so etwas passiert, informieren wir Sie wie immer. Das ist ja ein laufender Prozess. Die Bundesregierung berät sich bezüglich der aktuellen Geschehnisse. Das ist auch weiterhin der Fall.

ZUSATZFRAGE: Kann es sein, dass man bei Reisezielen wie den Balearen etwas zurückhaltender damit ist, eine Reisewarnung auszusprechen, und es vielleicht nicht ganz so schnell tut wie für andere Gebiete, von denen man weiß, dass dorthin nicht ganz so viele deutsche Touristen fahren?

ADEBAHR: Wir als Bundesregierung haben uns Kriterien gegeben, die wir eng umsetzen und an denen wir uns orientieren. Das gilt für den gesamten Ressortkreis, und das gilt auch für das RKI. Nach diesen Kriterien, die wir haben, entscheiden wir, wo eine solche Warnung auszusprechen ist, und entscheidet auch das RKI, was als Risikogebiet eingestuft werden muss.

ZUSATZFRAGE: Heißt das, dass das RKI die Balearen Ihnen gegenüber noch nicht als Risikogebiet eingestuft hat?

ADEBAHR: Die Liste des RKI habe ich jetzt nicht genau im Kopf. Aber das RKI entscheidet natürlich nach seinen Kriterien.

Medienberichte über Abgabe überzähliger Schutzmasken an andere Staaten

FRAGE: Ich habe eine Frage an das BMG zu einem Medienbericht, wonach die Bundesregierung über die Weltgesundheitsorganisation 250 Millionen Masken im Wert von 275 Millionen Euro an Staaten verschenken will, die besonders unter der Pandemie leiden.

Können Sie das bestätigen? Wann soll das anlaufen?

Wie kam es zu einer so großen überschüssigen Menge bestellter Masken in Deutschland?

GÜLDE (BMG): Ja, ich kann Ihnen bestätigen, dass wir planen, der WHO Schutzausrüstungen zur Verfügung zu stellen. Hintergrund des Ganzen ist ‑ das ist aber wirklich nichts Neues; das haben wir bereits im Juni dieses Jahres in Genf angekündigt ‑, dass wir die WHO einerseits mit Finanzmitteln und andererseits tatsächlich auch mit Schutzausrüstungen unterstützen werden.

Wie Sie wissen, haben wir auf unterschiedlichen Wegen Schutzausrüstungen, also Masken, Mäntel und Desinfektionsmittel, bestellt. Wie Sie ebenfalls wissen, hat die pandemische Situation hier in Deutschland dazu geführt, dass wir es tatsächlich zurzeit mit einem Überschuss an Masken zu tun haben. Einen Teil dieses Überschusses werden wir für die nationale Reserve, die ja beschlossen wurde, zur Verfügung stellen. Einen geringen Teil werden wir den Ländern zur Verfügung stellen können, die derzeit aufgrund ihrer pandemischen Situation dringend Masken benötigen. Das ist für uns auch ein Akt der Solidarität.

ZUSATZFRAGE: Können Sie auch die genannten Zahlen bestätigen?

GÜLDE: Ich muss ganz ehrlich sagen, dass ich zu den genannten Zahlen jetzt noch nichts sagen kann. Meines Wissens stimmen sie aber.

ZUSATZFRAGE: Können Sie also doch etwas dazu sagen?

GÜLDE: Ich kann es jetzt nicht mit hundertprozentiger Sicherheit bestätigen. Meines Wissens stimmt das so, aber das müsste ich gegebenenfalls noch nachreichen.

ZUSATZFRAGE: Weiß vielleicht das Auswärtige Amt etwas? Es ging, meine ich, auch um ein Papier des AA.

ADEBAHR (AA): Zur Bestätigung würde ich an den Kollegen des BMG verweisen.

Spannungen zwischen Griechenland und der Türkei wegen seerechtlicher Fragen im östlichen Mittelmeer

FRAGE: Eine Frage an das Auswärtige Amt: Welche Bedeutung hat die heutige außerordentliche Sitzung der EU-Außenminister? Hat das eher informativen Charakter? Denn Herr Seibert sagte vorhin in Bezug auf Belarus, heute könnten auch Beschlüsse gefasst werden. Ich frage insbesondere mit Bezug auf die Situation zwischen Griechenland und der Türkei: Ist dazu ein Beschluss zu erwarten, oder tauscht man sich nur aus?

ADEBAHR (AA): Einberufen wurde der Rat, um sich über das Thema Belarus zu unterhalten und zu sehen, wie man dazu zu einer gemeinsamen EU-Position kommt. Mit welcher Haltung wir in die Beratung gehen, hat Herr Seibert dargestellt.

Natürlich werden dort heute auch andere Themen besprochen werden. Es steht auch zu vermuten, dass Griechenland, die Türkei und die Situation im östlichen Mittelmeer dort thematisiert werden. Ich kann den Beratungen nicht vorgreifen und nur so viel sagen: Zu erwarten ist heute erst einmal etwas zu Belarus. Das ist es erst einmal, wozu man sich im Vorfeld verabredet hat und was man erwarten kann.

ZUSATZFRAGE: Habe ich Sie richtig verstanden, Frau Adebahr, dass es ursprünglich nicht um die griechisch-türkischen Spannungen ging, sondern dass der Anlass für diese außerordentliche Videokonferenz Belarus ist?

ADEBAHR: Meinem Verständnis nach hatten die Außenminister vereinbart, dass sie sich in der Tat zum Thema Belarus treffen wollen. Natürlich ist kein Rat monothematisch, sondern man tauscht sich auch zu anderen Themen aus. Dann werden dort natürlich andere Themen wichtig.

Eckpunkte für ein Lieferkettengesetz im Zusammenhang mit dem Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte

FRAGE: Eine Frage an das BMZ: Wann rechnen Sie mit einer Einigung mit Blick auf das Lieferkettengesetz zu menschenrechtlicher Sorgfalt? Wann werden Ihrer Meinung nach die Eckpunkte im Kabinett behandelt?

ROCK (BMZ): Klar ist natürlich jetzt auch nach der Veröffentlichung der Ergebnisse der Umfrage im Rahmen des Nationalen Aktionsplans Menschenrechte und Wirtschaft, dass das Lieferkettengesetz kommen muss. Dazu haben wir ja gemeinsam mit dem Bundesarbeitsministerium Eckpunkte veröffentlicht, und diese Eckpunkte müssen jetzt in ein Gesetzgebungsverfahren überführt werden.

FELDHOFF (Vorsitz): Die Frage war ja, wann Sie damit rechnen. Das impliziert ein Datum.

ROCK: Ich kann Ihnen heute kein genaues Datum nennen.

FRAGE: Ich würde gerne noch das Wirtschaftsministerium danach fragen. Wir haben ja am Mittwoch erfahren, dass das mit am Tisch sitzt, um Eckpunkte auszuarbeiten. Gibt es da inzwischen eine konkrete Haltung bzw. wie sieht das Wirtschaftsministerium die Sache jetzt, nach den Ergebnissen der Befragung?

EICHLER (BMWi): Die Gespräche bezüglich der Eckpunkte dauern an; das wurde ja gerade auch so dargelegt. Für uns, um das voranzustellen, sind die Achtung der Menschenrechte und die Umsetzung des Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte natürlich wichtige Anliegen. Jetzt befinden wir uns in Gesprächen, in die natürlich auch die Ergebnisse des Monitorings einfließen, und denen möchte ich nicht vorgreifen.

G7-Gipfel

FRAGE: Herr Seibert, ich habe eine Frage zum G7-Gipfel. Der amerikanische Präsident hat gesagt, dass dieser Gipfel nach den Wahlen stattfinden solle und dass er auch den russischen Präsidenten einladen werde. Wie steht die Bundesregierung dazu?

SEIBERT (BReg): Ich muss gerade einmal ganz kurz meine Unterlagen dazu suchen. Wenn Sie eine Sekunde Zeit haben ‑ ‑ ‑

ADEBAHR (AA): In der Zwischenzeit kann ich vielleicht sagen, dass sich der Außenminister am Montag auf der Pressekonferenz mit seiner koreanischen Kollegin auch zu dieser Frage geäußert hat. Er hat dort gesagt, dass es eben Gründe dafür gab, dass Russland aus dem damaligen Format der G8 ausgeschlossen wurde, dass diese Gründe aus seiner Sicht fortdauern und dass er das derzeit nicht sieht, solange diese Gründe eben weiterhin bestehen.

SEIBERT: Dies ist die Haltung der Bundesregierung und damit natürlich auch der Bundeskanzlerin.

Wir haben natürlich auch die öffentlichen Äußerungen des amerikanischen Präsidenten bezüglich eines möglichen Termins nach den Wahlen gehört. Ich kann Ihnen aber heute noch nicht sagen, ob es bereits konkrete Vorschläge der amerikanischen Regierung an die G7-Partner gibt. Ich kann Ihnen heute nicht sagen, ob es genau so kommen wird.

ZUSATZFRAGE: Was wären denn für die Bundeskanzlerin die Kriterien dafür, an diesem Gipfel teilzunehmen? Ich frage vor dem Hintergrund der ganzen Pandemiesituation in Amerika.

SEIBERT: Sie wissen, dass die Bundeskanzlerin, als noch eine Einladung für Ende Juni im Raum stand, sagte, sie könne diese Einladung nach damaligem Stand aus Gründen der Pandemieentwicklung nicht folgen. Natürlich wird man im Auge haben müssen, wo unsere Länder und wo die USA in der Pandemie zu dem Zeitpunkt des Termins, den die Amerikaner uns vorschlagen werden, stehen. Es ist an den Amerikanern, einen Vorschlag zu machen. Sie haben die Präsidentschaft inne. Insofern warten wir auf konkrete Informationen. Aber dieser Aspekt wird immer zu berücksichtigen sein; so ist die Welt zurzeit.

Medienberichte über die Entdeckung einer geheimen Atomanlage in Saudi-Arabien

FRAGE: Es gab Berichte über die Entdeckung einer geheimen Atomanlage im Nordwesten Saudi-Arabiens. In Anbetracht der Tatsache, dass die Bundesregierung, also Deutschland, daraufhin Saudi-Arabien aufgefordert hat, den Vertrag über die Nichtverbreitung von Kernwaffen vollständig einzuhalten, wollte ich wissen: Welche konkreten Schritte hat die Bundesregierung in Bezug auf diese Geheimhaltung unternommen?

Vielleicht eine weitere Frage: Was werden Sie tun, damit Saudi-Arabien seine Atomprogramme demnächst mit Transparenz fortsetzt?

Die Frage geht an das Außenministerium.

ADEBAHR (AA): Wir haben ja gesagt, dass es von zentraler Bedeutung ist, dass sich auch Saudi-Arabien an seine Verpflichtungen aus dem Nichtverbreitungsvertrag hält und sein Nuklearprogramm den internationalen Verifikationsstandards, den Safeguards, der Internationalen Atomenergieorganisation unterstellt. Ich denke, in diesem Abkommen und auch im Rahmen der IAEO gibt es ja ein Regelwerk, das genau auflistet und eben aufzeigt, welches die Kriterien sind, die einzuhalten sind, und welche Schritte man im Rahmen dieser Zusammenarbeit, dieses Vertragswerks und der Organisation gemeinschaftlich unternimmt, um diese Standards eben zu erfüllen. Das ist auch das, was, wie wir denken, Saudi-Arabien im Rahmen dieser Abkommen einhalten sollte.

ZUSATZFRAGE: Gab es diesbezüglich irgendwelche Kontakte zwischen der Bundesregierung und den saudischen Behörden?

ADEBAHR: Ich kann Ihnen heute hier das sagen, was ich Ihnen gerade gesagt habe, und das ist es für den Moment, nämlich dass wir eben im Rahmen dieser Organisation und Vertragswerke appellieren.

FRAGE: Frau Adebahr, es gibt ja jetzt noch einige andere Nuklearanlagen, von denen man herausgefunden hat, dass sie nicht angemeldet worden sind, unter anderem auch einen Forschungsreaktor. Agiert Saudi-Arabien aus Ihrer Sicht transparent, was sein Nuklearprogramm betrifft?

Noch einmal zu der Frage des iranischen Kollegen: Welche Konsequenzen sollte das jetzt haben? Sollte die IAEO jetzt den Fokus auf das Programm legen? Was soll die nächste Konsequenz sein?

ADEBAHR: Der Bundesregierung ist zunächst einmal die Medienberichterstattung über Ereignisse bekannt. Das haben wir grundsätzlich erst einmal zum Anlass dafür genommen, zu appellieren, dass ‑ das gilt natürlich für alle Partner der Vertragswerke ‑ eben auch Saudi-Arabien seine Verpflichtungen und die Safeguards einhält. Ich denke, die Schritte und Regularien dafür, wie sich so etwas zu vollziehen hat, werden ja ganz klar von der IAEO und auch im Abkommen benannt. Sich daran zu halten, ist das, woran wir appellieren.

Einreise von ausländischen Studierenden nach Deutschland

FRAGE: Aus einer Antwort auf eine Anfrage der Grünen an das BMBF geht hervor, dass Studenten nur noch einreisen können, wenn sie einen Nachweis über eine Präsenzpflicht haben. Gilt das für die Studierenden aus allen Ländern, oder gibt es Ausnahmen?

KÜGELE (BMBF): Mein Kenntnisstand ist, dass die Visaerteilung daran gebunden ist, dass das kein reiner Onlineunterricht ist. Ich weiß jetzt gar nicht, ob Frau Adebahr uns bzw. mir ‑ ‑ ‑

ADEBAHR (AA): Ich glaube, Deutschland hält sich dabei an die Einreisebeschränkungen, die, seit es Corona in unserem Leben gibt, auf EU-Ebene und auf nationaler Ebene entwickelt wurden. Das BMI kann die, glaube ich, noch einmal erläutern.

Mir ist wichtig ‑ es gab ja auch eine Medienberichterstattung darüber ‑, vielleicht noch einmal zu sagen, dass das keine Studierenden betrifft, die schon in Deutschland sind, sondern dass es bei der Frage einer Einreise um Studierende geht, die sich neu für einen Online-Unterricht in Deutschland bewerben. Aber das BMI hat die (ohne Mikrofon; akustisch unverständlich).

GRÜNEWÄLDER (BMI): Ich kann das gerne ergänzen. Es gibt seit Mitte März auf EU-Ebene Einreisebeschränkungen für Bürger aus Drittstaaten. Die gelten auch für Deutschland. Sie sind Anfang Juli aufgrund der damaligen Pandemielage gelockert worden, und es wurde ein Ausnahmekatalog eingeführt. Dieser Ausnahmekatalog sieht vor, dass die Einreise auch aus Risikostaaten zur Aufnahme eines Präsenzstudiums in Deutschland möglich ist, wie genauso auch die Einreise von Arbeitern, Arbeitnehmern und qualifizierten Fachkräften möglich ist, um eine Arbeit, die nur in Deutschland ausgeführt werden kann, hier aufzunehmen. Insofern werden Visa für ein Präsenzstudium in Deutschland erteilt.

Wenn nun ein solches Studium auch vom Ausland aus durchgeführt werden kann und keine Präsenz in Deutschland erforderlich ist, gebietet die Pandemielage, dass dann auch keine Ausnahme von dem Einreisestopp vorgesehen wird. Das sieht der EU-Rahmen vor, den Deutschland umgesetzt hat.

Es ist aber nicht so, dass Studenten, Studierende und Forschende, die in Deutschland bereits einen Aufnahmetitel und ein gültiges Visum haben, wieder aus Deutschland ausgewiesen werden, wenn ihr Studium nun nur noch online durchgeführt werden sollte, sondern wenn sie im Land sind, dann dürfen sie im Land bleiben.

Dieser Bericht oder die Auskunft der Bundesregierung bezieht sich also wie eben bereits richtig gesagt nur auf Studierende und Forschende, die neu nach Deutschland einreisen möchten und deren Studium nur online angeboten wird. Das gebietet die Pandemielage.

Die Maßnahmen der Bundesregierung werden auch regelmäßig darauf geprüft, ob sie noch erforderlich sind, aber aus unserer Sicht ist dies ein sehr angemessenes Vorgehen. Insofern ist die Ausnahme vom Einreisestopp sehr eng begrenzt.

FRAGE: Frau Adebahr, haben Sie Zahlen darüber, wie viele Studierende das betrifft, wie viele Visumsanträge momentan vorliegen und wie viele nicht bewilligt wurden?

Herr Grünewälder, Sie haben gesagt, das betreffe Drittstaatler, also nicht EU-Studierende. Aber was ist denn mit denen, die jetzt trotzdem aus einem Risikogebiet innerhalb der EU kommen? Sind die dann auch irgendwie von Einreisebeschränkungen betroffen, oder können die normal kommen bzw. mit dem, was dann daran hängt, also Quarantäne usw.?

ADEBAHR: Ich habe jetzt leider ‑ wir haben heute Morgen auch noch einmal versucht, es herauszufinden ‑ keine Zahlen für Sie mitgebracht. Ich bin mir auch nicht sicher, ob wir diese Fragen so genau beantworten können. Es ist nämlich so, dass die Zahl abgelehnter Visumsanträge in der Statistik wohl nicht erfasst wird, sondern dass es natürlich Statistiken über Visa gibt, die dann erteilt wurden, auch je nach Aufschlüsselung. Falls wir noch etwas bekommen sollten und das herausfiltern können, werden wir das gerne nachreichen.

GRÜNEWÄLDER: Es gibt innerhalb der EU die Freizügigkeit. Das heißt, alle EU-Bürger können in die anderen Staaten reisen. Das gilt meines Wissens auch für die Aufnahme eines Studiums. In diesem Fall gelten aber natürlich die Quarantäneregeln, zum Beispiel die der Länder. Die sind dann zu beachten. Aber es gibt jedenfalls keine Einreisebeschränkungen. Wie Sie wissen, sind die vorläufig angeordneten Binnengrenzkontrollen ausgelaufen.

FRAGE: Ich habe eine Nachfrage an das BMI. Der Bundesverband ausländischer Studierender sagt, dass es im Augenblick so sei: Wer bereits ein Visum habe, also nach Ihrer Definition schon hier sei, jetzt aber gerade Daheim sei ‑ es sind ja Ferien ‑ und zurückkommen wolle, müsse trotzdem nachweisen, dass er an Präsenzseminaren teilnehmen muss und dürfe sonst nicht einreisen. Ist das korrekt?

GRÜNEWÄLDER: Es ist so: Wenn jemand einen Aufenthaltstitel zum Betreiben eines Studiums hat, gilt dieser auch, wenn er kurzzeitig wieder in sein Heimatland gereist ist.

Ich kann Ihnen dazu im Einzelnen noch ausführen, dass zeitnah klargestellt worden ist, dass die pandemiebedingten Einschränkungen im Lehrbetreib keine Auswirkungen auf bestehende Ausnahmeaufenthaltserlaubnisse zum Zwecke des Studiums haben. Für eine Verlängerung solcher Titel sind Erleichterungen mit Blick auf die Lebensunterhaltssicherung, aber auch die Aufenthaltshöchstdauer geregelt worden. Auch dürfen Studierende, die bereits im Besitz einer entsprechenden Aufenthaltserlaubnis waren, nach Auslandsaufenthalten ‑ zum Beispiel in der Heimat ‑ jederzeit wieder zum Studium nach Deutschland zurückkehren.

Für die Inhaber bereits erteilter Visa, die aufgrund der Einreisebeschränkungen nicht genutzt werden konnten, hat das Auswärtige Amt bei gleichbleibendem Aufenthaltszweck und –ort ein vereinfachtes Verfahren der „Neuvisierung“ vorgesehen. Das ist das, was ich dazu sagen kann.

Die Situation ist also eine völlig andere als in den USA; darauf hatte Frau Adebahr hingewiesen. Insofern sind Vergleiche, die hier gezogen werden, völlig falsch.

FRAGE: Ich würde gerne eine Nachfrage an das Bildungsministerium stellen. Waren Sie eingebunden, vorgewarnt oder wussten Sie davon, dass diese Regelung so eintritt? Soweit mir bekannt ist, ist diese Regelung zum 1. Juli in Kraft getreten. Das bedeutet, dass viele, die sich in Deutschland um ein Studium beworben und sich möglicherweise in ihren Heimatländern nicht um ein Studium beworben haben, auf der Strecke bleiben. Wie ist diesbezüglich die Lage?

Ich würde gerne noch einmal eine Frage stellen, die wir schon schriftlich gestellt haben. Haben Sie einen Überblick darüber, wie viele Studenten aus den Drittstaaten das Überbrückungsgeld abgerufen haben, das Sie angeboten haben?

Frau Adebahr, in Deutschland befinden sich 400 000 Studenten aus dem Ausland. Glauben Sie nicht, dass so eine Regelung dem Studienstandort Deutschland schadet?

KÜGELE: Zum ersten Teil Ihrer Frage, wie die ressortinterne Abstimmung war, kann ich Ihnen jetzt keine genauen Daten nennen. Ich gehe allerdings davon aus, dass es wie üblich frühzeitig im Ressortkreis eine Abstimmung gegeben hat, bevor diese Regelung in Kraft getreten ist.

Was Ihre zweite Frage angeht ‑ Sie hatten konkret um Zahlen gebeten ‑, haben wir im Rahmen der Überbrückungshilfe die Möglichkeit vorgesehen, dass KfW-Studienkredite vergeben werden. Für den Zeitraum ab dem 15. Mai bis zum Stichtag 24. Juli liegen mir Zahlen vor, und es stellt sich so dar, dass es gerade für diesen KfW-Studienkredit eine sehr hohe Nachfrage vor allem bei ausländischen Studierenden gibt. Um das konkret in Zahlen auszudrücken: Zum Stichtag 24. Juli gab es unter deutschen Staatsangehörigen 7695 Antragsteller und vonseiten EU-Staatsangehöriger 314. Dem gegenüber stehen 11 684 Antragsteller mit einer Staatsangehörigkeit außerhalb der EU. Das zeigt in der Summe, dass dieses Instrument besonders bei ausländischen Studierenden auf eine hohe Nachfrage gestoßen ist.

ADEBAHR: Können Sie präzisieren, was Sie meinten, was nicht im Interesse des Auswärtigen Amtes gewesen sein soll?

ZUSATZFRAGE: Deutschland ist als Studienstandort bekannt und auch beliebt. Wenn so eine Entscheidung kurzfristig getroffen wird, ist das schon etwas, was unter Umständen viele Tausend Menschen im Ausland betrifft.

ADEBAHR: Welche Entscheidung meinen Sie denn genau?

GRÜNEWÄLDER: Ich kann dazu gerne ergänzen. Ich meine, verstanden zu haben, was Sie fragen wollen. Deswegen möchte ich noch einmal darauf hinweisen, dass die Einreisebeschränkungen, die es im Moment gibt, zeitlich befristete Maßnahmen zum Schutz unser aller öffentlichen Gesundheit sind, denn wir haben eine Pandemielage. Das sind also Ausnahmen vom Einreisestopp.

Diese Situation stellt uns alle vor große Herausforderungen. Sie hat natürlich Auswirkungen und kann im Einzelfall erhebliche Auswirkungen haben. Dennoch ist festzustellen, dass die überwiegende Mehrheit der Universitäten den Präsenzbetrieb wieder aufgenommen hat. Das heißt, diese Regelung, also die Aufnahme eines Studiums nur bei Präsenzbetrieb in Deutschland, betrifft wirklich nur eine Minderheit der Studierenden in Deutschland. Insofern sind aus unserer Sicht die Nachteile für den Studienstandort Deutschland, die im Moment in der Tat bestehen, im internationalen Wettbewerb im Moment sehr gering. Wir können das aufgrund der aktuellen Pandemielage vertreten.

Wenn ich noch eines ergänzen darf: Im Übrigen handeln sehr viele andere Staaten ebenso. Das ist insofern kein deutscher Sonderweg, sondern wir befinden uns hier in sehr guter internationaler Gesellschaft.

ADEBAHR: Um das noch einmal klarzustellen: Die Studierenden aus dem Ausland sind uns sehr wichtig. In unserer auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik sind sie ein wichtiger Faktor, den wir auch nach Deutschland holen wollen und den wir hier gerne sehen. Wir bringen mit dieser Regelung EU-Recht, das in der Coronapandemie geschaffen wurde, zur Anwendung. Das müssen wir tun.

Ich möchte noch einmal das unterstreichen, was der Kollege gesagt hat: Es geht nur darum, dass Studierende, die neu ein reines Online-Studium aufnehmen wollen und das vielleicht auch aus dem Ausland möglich ist, von dieser Regelung betroffen sind. Es betrifft also hoffentlich einen kleinen Teil. Wir versuchen, für die Studierenden, die in Deutschland sind und sich in dieser Lage befinden, mit ganz verschiedenen Maßnahmen, die die Bundesregierung in den letzten Wochen und Monaten getroffen hat, das Bestmögliche herauszuholen, weil das einfach ein wichtiger Faktor für uns ist, wir die Studierenden hier brauchen, wir sie hier wollen und gerne bei uns sehen.

ZUSATZFRAGE: Herr Kügele, habe ich Sie richtig verstanden, dass Sie nicht sicher sind, ob das abgestimmt wurde, dass Sie aber davon ausgehen?

KÜGELE: Es ging um die Frühzeitigkeit. Ich bin mir sicher, dass das abgestimmt wurde.

In diesem Kontext darf ich das unterstreichen, was Frau Adebahr gesagt hat, dass es auch aus unserer Sicht wichtig ist, den internationalen Studienaustauch zu befördern. Ich habe ja eben gesagt, dass wir extra diese KfW-Studienkredite für ausländische Studierende geöffnet haben. Wir haben auch extra die Nothilfe für ausländische Studierende geöffnet, um dort zu unterstützen.

In diesem Kontext reiner Online-Studenten ‑ so nenne ich das jetzt einmal ‑ ist es so, wie meine Vorredner gesagt haben: In der Zeit der Pandemie ist es so, dass auch einmal kurzfristig unliebsame Entscheidungen getroffen werden. Das nur zu Ihrer Frage, wie frühzeitig wir eingebunden sind. Im Rahmen der Möglichkeiten sind wir bestimmt frühzeitig eingebunden worden.

GRÜNEWÄLDER: Ich kann noch den Hinweis geben, dass es dazu am 1. Juli einen Kabinettsbeschluss gab. Die Empfehlungen des Europäischen Rates, den Einreisestopp in bestimmten Fällen zu lockern, sind vom Bundeskabinett umgesetzt worden und dort sind eben auch genau die Ausnahmen festgelegt worden. Sie finden dazu eine Pressemitteilung auf der Internetseite des BMI, in der steht: Eine Ausnahme sind „ausländische Studierende, deren Studium nicht vollständig vom Ausland durchgeführt werden kann.“ Diese können nach Deutschland einreisen.

ZUSATZFRAGE: Kann jemand eine verlässliche Zahl nachreichen, wie viele Studierende das wirklich betreffen würde?

ADEBAHR: Über abgelehnte Visa gibt es weltweit keine Statistik. Ich kann für den Bereich eventuell etwas nachreichen. Ich bin mir aber nicht sicher, ob das möglich sein wird.

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