Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

Erklärungen des Auswärtigen Amts in der Regierungs­pressekonferenz vom 28.12.2020

28.12.2020 - Artikel

Nord Stream 2

FRAGE: Herr Burger, eine Frage zu Nord Stream: Der Minister hat heute in einem Interview betont, dass man weiter an dem Projekt festhalten wird. Heißt das jetzt im Umkehrschluss, dass das Projekt auf alle Fälle zu Ende gebaut wird, auch wenn neue US-Sanktionen gegen Deutschland verhängt werden?

BURGER (AA): Das ist natürlich eine Entscheidung des Unternehmens. Denn das Unternehmen baut diese Pipeline. Die Bundesregierung ist daran nicht beteiligt.

Der Außenminister hat in dem Interview der „dpa“ gesagt, dass sich an der Haltung der Bundesregierung zu dem Projekt nichts geändert hat.

ZUSATZFRAGE: Man wird also weiterhin an dem Projekt festhalten? Es wird seitens der Bundesregierung nicht zu Änderungen kommen, falls es Druck der USA auf die deutsche Regierung gibt oder Sanktionen erlassen werden?

BURGER: Es gibt seit geraumer Zeit Druck der USA auf deutsche Unternehmen und auf Deutschland. Das ändert aber nichts daran, dass es ein Projekt der beteiligten Unternehmen ist. Wir haben hier immer wieder darüber gesprochen, wie die politischen Dimensionen dieses Projekts einzuschätzen sind. Dazu sind wir auch seit vielen Jahren in einem intensiven Gespräch mit unseren europäischen Partnern gewesen. Trotzdem ändert das nichts an der Tatsache, dass die Entscheidung, welche Baumaßnahmen dort stattfinden oder nicht, eine Entscheidung der beteiligten Unternehmen ist.

FRAGE: Herr Burger, hatte der Minister eine Vorstellung von dem Zeithorizont, in dem die Pipeline fertiggebaut werden soll?

BURGER: Das ist eine Frage an das Unternehmen.

Handels- und Kooperations­abkommen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich

FRAGE: Eine Frage zum Brexit: Hat das Kabinett heute den Handelsvertrag zwischen dem Vereinigten Königreich und der EU verabschiedet oder befürwortet?

DEMMER (BReg): Dazu kann ich Ihnen mitteilen: Die Mitglieder des Bundeskabinetts haben sich heute in einer Telefonschalte über die deutsche Position verständigt. Sie waren sich in ihrer positiven Würdigung des Abkommens einig. Ihr Dank galt vor allen Dingen dem Verhandlungsführer Barnier und seinem ganzen Team, natürlich auch der Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen, die die Verhandlungen am Ende selbst geführt hat. Das gute Ergebnis war nur möglich, weil die EU der 27 ihre Einigkeit als Stärke genutzt haben. Deutschland kann dem von der Europäischen Kommission mit dem Vereinigten Königreich ausgehandelten Abkommen zustimmen und wird das auch im Rat tun.

Zu den nächsten Schritten: Da das Abkommen ein „EU-only-Abkommen“ ist, müssen Rat und Europäisches Parlament zustimmen. Der Rat der Europäischen Union muss den Vertrag jetzt einstimmig billigen. Natürlich muss auch das Europäische Parlament zustimmen. Da das aber bis Ende des Jahres nicht mehr möglich sein wird, ist im Abkommen die Möglichkeit einer vorläufigen Anwendung bis zum 28. Februar vorgesehen.

FRAGE: Eine Frage speziell an das Landwirtschaftsministerium, wie die Bewertung der Folgen dieses Abkommens aussieht, weil Sie eben schon das Stichwort „EU only“ genannt haben: Ist es eine unstrittige Position, dass das „EU only“ ist, oder ist es vielleicht doch ein gemischtes Abkommen? In Finnland zum Beispiel hat die Regierung, bevor sie sich geäußert hat, das Parlament befragt beziehungsweise sie wollen das heute machen. Ist das eine einheitliche Auffassung, dass es „EU only“ ist?

DEMMER: Vielleicht kann ich von dieser Stelle aus darauf hinweisen: Auch wenn das unstrittig ein „EU-only-Abkommen“ ist, ist natürlich auch der Bundestag laufend über den Verhandlungsstand informiert worden und wird selbstverständlich über die Ergebnisse unterrichtet.

Ich würde hier gern noch einmal sagen: Das ist ein großer Erfolg, der den Verhandlungsführern gelungen ist. Denn damit sind nun die künftigen Beziehungen zwischen der EU und Großbritannien klar geregelt. Selbstverständlich bleibt Großbritannien für Deutschland und die EU auch außerhalb der Europäischen Union ein wichtiger Partner.

BURGER (AA): Vielleicht darf ich kurz ergänzen, was das Formale angeht: Frau Demmer hat ja ausgeführt, dass es einen Ratsbeschluss zur Annahme, zur Unterzeichnung, und dann auch zur vorläufigen Anwendung des Vertrags geben wird. Diesem Ratsbeschluss müssen alle EU-Mitgliedsstaaten im Rat zustimmen. Für die Zustimmung, die die Regierung dann im Rat gibt, kann es in unterschiedlichen Mitgliedsstaaten unterschiedliche innerstaatliche Voraussetzungen geben. Das ändert aber nichts daran, dass es seiner Form nach ein „EU-only-Abkommen“ ist. Die Schritte zum Inkrafttreten, zur Ratifizierung, sind genau die, die Frau Demmer gerade genannt hat.

ZUSATZFRAGE: Aber es gibt keine unterschiedlichen Rechtsauffassungen darüber, ob es „EU only“ oder gemischt ist? Das ist rechtlich völlig klar?

BURGER: Ja.

FRAGE: Welche Bedeutung kommt dem heutigen Kabinettsbeschluss zum Brexit-Handelspakt formalrechtlich zu, und welche weiteren Schritte sind zur Ratifizierung des Vertrages in Deutschland nötig?

BURGER: Formal ist es so, dass heute in Brüssel dem Ausschuss der Ständigen Vertreter ein Ratsbeschluss zur Unterzeichnung des Vertrags und zur vorläufigen Anwendung des Vertrags nach Artikel 218 Absatz 5 AEUV vorbereitet wird. Dieser Ratsbeschluss muss dann vom Rat im schriftlichen Verfahren getroffen werden. Dieses schriftliche Verfahren soll heute eingeleitet werden, sodass der Beschluss morgen, am 29.12., erfolgen kann. Das ist dann der Ratsbeschluss.

Auf Basis dieses Ratsbeschlusses kann die Unterzeichnung stattfinden, voraussichtlich durch die Kommissionspräsidentin und den Präsidenten des Europäischen Rates von Seiten der EU und den Premierminister von Seiten des Vereinigten Königreichs. Es muss dann in Großbritannien eine Ratifikation geben, nach meinem Verständnis durch Befassung des Parlaments und des Staatsoberhaupts. Dann kann das Abkommen im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden und am 1. Januar vorläufig in Kraft treten.

Dem muss aber noch die Ratifikation, die Befassung des Europäischen Parlaments, folgen. Sie wäre nach dem jetzigen Zeitplan spätestens am 28. Februar 2021 vorgesehen. Denn bis dahin ist im Abkommen die vorläufige Anwendung des Vertrags ermöglicht. Das Abkommen sieht aber sozusagen theoretisch auch die Möglichkeit vor, diese Frist zu verlängern. Das heißt, nach der Befassung und Zustimmung des Europäischen Parlaments und einem Ratsbeschluss zum Abschluss des Abkommens würde das Abkommen dann endgültig in Kraft treten.

FRAGE: Wie lange hat die Kabinettsbefassung zum Abkommen heute gedauert?

Zweitens. Ist die Prüfung damit abgeschlossen?

Drittens. Wie bewertet die Bundesregierung das Abkommen nach erfolgter Prüfung?

Viertens. Wie verläuft jetzt das Verfahren bis Ende Januar?

DEMMER: Ich kann nur noch einmal darauf hinweisen, dass es eine positive Würdigung aller Kabinettsmitglieder gab, die auch vollständig in der Telefonschalte versammelt waren. Minutenangaben machen wir hier ja üblicherweise nicht.

COVID-19: Rückkehr aus Risikogebieten

FRAGE: Der Bundesinnenminister hat gefordert, Reiserückkehrer stärker in den Blick zu nehmen. Was bedeutet das konkret? Wird man sich auch weiterhin freitesten können?

ALTER (BMI): Zunächst einmal ist bei der Gelegenheit noch einmal darauf hinzuweisen, dass wir in Deutschland seit vielen Monaten ‑ seit einigen Wochen aber noch etwas stärker ‑ massive Maßnahmen ergriffen haben, um das Infektionsgeschehen mit der Zielrichtung in den Griff zu behalten, dass Gesundheitssystem nicht zu überfordern. Diese Maßnahmen betreffen ja nun wirklich alle gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und kulturellen Bereiche. Dem steht gegenüber, dass wir davon ausgehen dürfen, dass im Moment Hunderttausende ‑ wenn nicht gar Millionen Menschen ‑ aus touristischen Gründen in Risikogebiete reisen, also Reisen unternehmen, die im Prinzip vermeidbar wären.

Vor diesem Hintergrund hat der Bundesinnenminister deutlich gemacht, dass es, wenn man in Risikogebiete reist ‑ fast die ganze Welt ist ein Risikogebiet ‑, wichtig ist, dass man sich selbst prüft, ob diese Reise unbedingt notwendig oder sogar vermeidbar ist, dass man sich aber, wenn die Reise stattfindet, auch ganz konkret an die Regelung der Quarantäne hält.

Die meisten Menschen wissen es, aber man kann es nicht oft genug sagen: Wer aus einem Risikogebiet einreist, muss sich bei der Einreise zunächst einmal digital über die digitale Einreiseanmeldung registrieren. Nach der Wiedereinreise muss man in Quarantäne gehen. Erst am fünften Tag hat man die Möglichkeit, einen Test zu machen. Nur wenn dieses Testergebnis negativ ist, kann man die Quarantäne, die grundsätzlich zehn Tage beträgt, auch früher verlassen.

Das heißt also, es sind eine Reihe von Maßnahmen daran geknüpft, wenn man sich entscheidet, in ein Risikogebiet zu reisen und nach Deutschland zurückzukommen. Diese Maßnahmen müssen selbstverständlich von staatlicher Seite auch überprüft werden. Das soll nach Ansicht des Bundesinnenministers in den nächsten Monaten verschärft erfolgen, denn nur das macht es uns möglich, dass die Kontaktnachverfolgung und auch die Ausbreitung des Infektionsgeschehens realistisch im Blick gehalten werden.

Das ist die Position des Ministers. Man könnte es auch kurz zusammenfassen und sagen: Die Einhaltung der Quarantäne- und Testbestimmung ist gut, aber zu Hause bleiben ist besser.

DEMMER (BReg): Ich möchte mich Herrn Alter voll umfänglich anschließen und auch an den Appell von Bund und Ländern vom 13. Dezember erinnern, auf derzeit nicht zwingend notwendige Reisen ins In- Ausland zu verzichten. Diesen Appell würde ich hier gerne noch einmal erneuern. Wer das nicht tut, der möge daran erinnert sein, dass er sich bei seiner Rückkehr in diese von Herrn Alter erwähnte zehntätige Quarantäne begeben muss und sich frühestens nach fünf Tagen freitesten kann.

FRAGE: Wo stehen die Überlegungen zu einer Ausdehnung des Lockdowns über den 10. Januar 2021 hinaus?

DEMMER: Die Fallzahlen der Infektionen mit dem Coronavirus und ebenso die Zahl der Todesfälle sind nach wie vor deutlich zu hoch. Das RKI hat heute über 300 neue Todesfälle gemeldet. Damit sind mittlerweile mehr als 30 000 Menschen in Deutschland an oder wegen der Pandemie gestorben. Sie wissen, dass das RKI über die Feiertage zwar deutlich weniger Neuinfektionen gemeldet hat, dass diese Zahlen aber mit großer Vorsicht zu interpretieren sind, da ja über Weihnachten weniger getestet wurde und die Gesundheitsämter natürlich auch weniger gemeldet haben. Für ein realistisches Bild der Infektionslage müssen wir die Zahlen in den nächsten Tagen und nach dem Jahreswechsel abwarten. Neben den täglich gemeldeten Neuinfektionen ‑ Frau Nauber hat auch gerade darauf hingewiesen ‑ kennen wir ja die Berichte aus den Krankenhäusern, die eindringlich die schwierige Lage zeigen, in der wir uns immer noch befinden.

Die überwiegende Mehrheit der Menschen in Deutschland stimmt den jetzt geltenden strengen Eindämmungsmaßnahmen zu, weil sie den Ernst der Maßnahmen erkennt. Ich möchte noch einmal darauf hinweisen ‑ ich muss es einfach noch einmal tun ‑, dass das Infektionsgeschehen und die Dynamik in allererster Linie von unser aller Verhalten abhängt. Der wichtigste Schlüssel hier ist nach wie vor die deutliche Reduzierung der Kontakte. Das gilt natürlich auch für Silvester.

FRAGE: Herr Alter, zu den Reisebeschränkungen. Es gab die Entscheidung eines Verwaltungsgerichts in Münster, das eine Quarantäne aufhob, weil die Inzidenz dort, wo der Reisende herkam, geringer als bei ihm zu Hause war. Es wird heute sehr viele Fälle geben, bei denen das so ist, dass also Länder als Risikogebiete ausgewiesen sind, in denen die Inzidenz geringer war als bei denjenigen zu Hause. Wie wollen Sie angesichts solcher Umstände für eine Akzeptanz sorgen?

Wie ist es zu rechtfertigen, dass jemand, der in einem Risikogebiet war, in dem eine geringere Ansteckungsrate herrscht als bei ihm zu Hause, nach Rückkehr in Quarantäne muss?

ALTER: Zunächst einmal ist diese Gerichtsentscheidung bekannt. Sie führt dazu, dass die Behörden in Nordrhein-Westfalen natürlich damit umgehen und prüfen, in welcher Weise man die Vorschriften ausgestalten kann, dass sie auch aus Sicht der Gerichte akzeptabel sind.

Die Situation ist insofern komplex, als dass man auch die Inzidenzen nicht an Ländergrenzen festmachen kann, sondern es gibt unterschiedliche Inzidenzen innerhalb eines Landes. Wir sehen sogar innerhalb unserer Bundesländer unterschiedliche Inzidenzen. Das heißt also, man müsste von Region zu Region mathematische Berechnungen anstellen. Das ist natürlich in der praktischen Ausgestaltung ausgesprochen schwierig bis unrealistisch. Letztlich ist es auch nicht so entscheidend, wie hoch eine Inzidenz im Ausland ist.

Ich hatte ja eben gesagt: Wer eine vermeidbare Reise in ein Land antritt, in dem es ein nennenswertes Infektionsgeschehen gibt ‑ und das ist der Fall, wenn das Land vom RKI als Risikogebiet eingestuft ist ‑, der geht ein zusätzliches und vermeidbares Risiko ein. Wenn er dann zurückkommt, dann muss er sich eben diesen Vorschriften unterwerfen ‑ Quarantäne und Test ‑, damit wir nicht eine zusätzliche Risikoquelle beim Umgang mit unserem eigenen Infektionsgeschehen in Deutschland haben.

BURGER (AA): Ich möchte nur noch einen Aspekt ergänzen, nämlich dass es seit dem von Ihnen erwähnten Gerichtsentscheid drei Entscheidungen von anderen Gerichten in anderen Bundesländern gegeben hat, die zu dem umgekehrten Ergebnis gekommen sind.

FRAGE: Ich möchte noch einmal zum Appell von Frau Demmer zurückkommen: Macht es die Mitglieder der Bundesregierung eigentlich fassungslos, dass sich jetzt über die Weihnachtstage oder nach den Weihnachtstagen an Skiliften in vielen Mittelgebirgen und Hochgebirgen in Deutschland lange Schlangen gebildet haben und viele Menschen offenbar die Vorschriften und Ihre Appelle schlichtweg ignorieren?

DEMMER: Ich habe ja eben schon darauf hingewiesen: Die überwiegende Mehrheit der Menschen nimmt die Maßnahmen sehr ernst, weil sie die Gefahren, die mit der Pandemie verbunden sind, sehr wohl erkannt haben. Deshalb bleibe ich einfach noch einmal bei meinem Appell, den eben auch Bund und Länder schon im Dezember ausgesprochen haben.

Wir werden die Infektionslage in den nächsten Tagen natürlich beobachten. Diese Entwicklung ist dann die Grundlage für alle weiteren Entscheidungen. Sie kennen den Termin: Die Ministerpräsidentenkonferenz wird am 5. Januar erneut darüber beraten, welche Maßnahmen dann ab dem 11. Januar gelten werden.

ZUSATZFRAGE: Es gab ja auch einmal den Vorschlag, sich europaweit für die Schließung von Skigebieten auszusprechen und dafür auch europäisch für Zustimmung zu werben. Nun hat man ja genau das, was man eigentlich nicht haben will, im eigenen Land, nämlich lange Schlangen an den Liften in Skigebieten. Dann wäre die Frage: Wenn man sich europäisch für die Schließung von Skigebieten ausspricht, warum tut man das dann im eigenen Land nicht?

DEMMER: Ich habe zu dem schon Gesagten nichts hinzuzufügen. Es gilt, die Kontakte zu beschränken und alles Mögliche dafür zu tun. Wie gesagt, ein Großteil der Menschen hält sich ja auch daran.

FRAGE: Gibt es Zahlen dazu, wie viele Reiserückkehrer sich an die Regelungen halten? Wie sollen die Regeln noch stärker kontrolliert werden, wenn die personellen Kapazitäten schon jetzt nicht ausreichen?

ALTER: Es gibt keine konkreten Zahlen dazu, weil wir in Deutschland Ein- und Ausreisen von Menschen nicht statistisch erfassen. Es gibt solche Überlegungen auf europäischer Ebene mit dem Ein- und Ausreiseregister, das eingeführt werden soll. Allerdings betrifft das eine ganz andere Gruppe von Reisenden. Das heißt, wir haben keine statistischen Daten darüber, wie viele Menschen pro Tag die Grenzen passieren.

Klar ist: Die Regeln zu Quarantäne und Testung gelten. Das Verfahren haben wir mit der digitalen Einreiseanmeldung massiv erleichtert. Wir waren ja vor Monaten noch damit beschäftigt, selbst ausgefüllte Papierzettel auszuwerten. Das ist alles digitalisiert, die Zettelwirtschaft ist beendet, und die Daten, die von den jeweiligen Nutzern in die digitale Einreiseanmeldung eingegeben werden, stehen den örtlichen Gesundheitsämtern anhand der Postleitzahl unmittelbar zur Verfügung. Da ist es im Prinzip wie auch im Straßenverkehr: Es nützt nichts, wenn Regeln existieren, die am Ende nicht kontrolliert werden. Deshalb hat sich der Bundesinnenminister dafür ausgesprochen, dass insbesondere bei den Reiserückkehrern, die über die digitale Einreiseanmeldung sehr gut und treffsicher ausgemacht werden können, auch mindestens stichprobenartige Kontrollen stattfinden, ob sie sich an die Quarantäne halten und ob sie sich auch testen lassen.

Medienberichte über eine Annäherung zwischen Libyen und Ägypten

FRAGE: An Herrn Burger: Beim Thema Libyen gibt es eine neue Entwicklung. Gestern war eine ägyptische Delegation in Tripolis und hat sich mit libyschen Regierungsvertretern getroffen. Heute fand auch ein telefonisches Gespräch zwischen dem ägyptischen Außenminister und seinem libyschen Kollegen statt. Ägypten hatte bis jetzt immer die Rebellen unterstützt. Wie bewertet die Bundesregierung diese Annäherung zwischen den beiden Staaten?

BURGER (AA): Wir haben diese Medienberichte zur Kenntnis genommen. Ich habe dazu noch keine eigenen Erkenntnisse und deswegen auch keine eigene vertiefte Bewertung. Ich kann Sie nur noch einmal auf die Haltung verweisen, die der Außenminister nach der Waffenstillstandsvereinbarung der gemeinsamen Militärkommission zum Ausdruck gebracht hat. Er hat gesagt:

Alle, die von außen Einfluss nehmen, müssen dies respektieren. Eine besondere Verpflichtung trifft hier die Teilnehmer der Berliner Libyen-Konferenz.„

Vor diesem Hintergrund betrachten wir natürlich auch das Wirken dieser Akteure.

Weitere Informationen

Schlagworte

nach oben