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Erklärungen des Auswärtigen Amts in der Regierungs­pressekonferenz vom 04.01.2021

04.01.2021 - Artikel

Urteil eines Londoner Gerichts in Sachen Auslieferung von Wikileaks-Gründer Julian Assange an die USA

FRAGE: Ich habe eine Frage an das Auswärtige Amt, die sich auf das Auslieferungsverfahren von Julian Assange bezieht. Die Bundesregierung hat immer wieder bekräftigt, auf die rechtsstaatlichen Prinzipien Großbritanniens zu vertrauen. Umso überraschender wurde am 30. Dezember die Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung aktiv und hat mehrere Aspekte des Verfahrens und den Umgang mit Julian Assange kritisiert. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Menschenrechtsbeauftragten?

Zweitens. Zur Urteilsverkündung waren parlamentarische Beobachter aus Bundestag und EU-Parlament nun nicht mehr zugelassen. Für eine deutsche Abgeordnete wurde die Anreise zunächst verzögert und letztendlich unmöglich gemacht. Wie sieht das Auswärtige Amt dieses Verhalten in Bezug auf die rechtsstaatlichen Prinzipien?

SASSE (AA): Vielen Dank für die Frage. ‑ Ich kann Ihren Punkt nur bekräftigen. Wir haben uns an dieser Stelle bereits in der Vergangenheit häufig zum Verfahren gegen Julian Assange vor den britischen Gerichten geäußert. Wir haben auch immer wieder deutlich gemacht, dass wir den Prozessverlauf in Großbritannien von hier aus nicht öffentlich kommentieren. Dabei bleibt es auch weiterhin.

Sie haben das Statement der Menschenrechtsbeauftragten Frau Kofler von vergangener Woche erwähnt. Dieses Statement steht für sich. Sie hat es in ihrer Funktion als Menschenrechtsbeauftragte veröffentlicht. Es ist auch auf unserer Website veröffentlicht und somit einsehbar. Dieses Statement steht, wie gesagt, für sich.

Was den Prozessverlauf und Einzelheiten des Prozessverlaufs angeht, bleibt es dabei, dass wir dies nicht öffentlich kommentieren.

FRAGE: Herr Seibert, haben Sie als Sprecher der Kanzlerin einen Kommentar zum heutigen Urteil?

Frau Sasse, wenn das Statement für sich steht, dann teilen Sie die Sorge, die Frau Kofler dort bezüglich des britischen Justizsystems bzw. dieses Prozesses formuliert hat, nicht? Habe ich Sie da richtig verstanden?

SEIBERT (BReg): Ich kann mich der Kollegin aus dem Auswärtigen Amt nur anschließen. Wir haben das Urteil zur Kenntnis genommen.

SASSE: Was Ihre Frage angeht, ob das Auswärtige Amt die Sorge von Frau Kofler teilt: Ich habe gerade im Namen des Auswärtigen Amtes noch einmal unsere Position zum Fall Assange deutlich gemacht und auch erwähnt, dass wir das Statement von Frau Kofler auf unserer Website veröffentlicht haben, das sie in ihrer Funktion als Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung verteidigt.

ZUSATZFRAGE: Sie haben sich in den letzten Monaten immer für das britische Justizsystem ausgesprochen und haben gesagt, dass sie dem auch in diesem Prozess vertrauen. Frau Kofler hat als Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung im Grunde das Gegenteil ausgesagt und ihre Sorgen mitgeteilt. Deshalb ist ja jetzt diese Disbalance interessant.

SASSE: Von einer Disbalance kann an der Stelle keine Rede sein. Das erwähnte Statement von Frau Kofler steht für sich. Sie hat in ihrem Statement auf verschiedene Punkte hingewiesen, die wir hier in der Vergangenheit immer wieder betont haben. Von daher gibt es überhaupt keinen Widerspruch.

Es geht unter anderem darum, dass Großbritannien an die Europäische Menschenrechtskonvention gebunden ist, was sie in ihrem Statement erwähnt hat. Sie hat auch erwähnt, dass Julian Assange als australischer Staatsbürger von uns nicht konsularisch betreut werden kann und die Bundesregierung dementsprechend keine eigenen Erkenntnisse hat. Bei dieser Einschätzung bleibt es weiterhin.

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