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Erklärungen des Auswärtigen Amts in der Regierungs­­pressekonferenz vom 23.06.2021

23.06.2021 - Artikel

Gerichtsverfahren gegen Sergej Tichanowski in Minsk

FRAGE: Morgen wird in Minsk ein Gerichtsverfahren gegen Sergej Tichanowski, den Ehemann der Oppositionsführerin Tichanowskaja, beginnen. Wie bewertet die Bundesregierung diesen Prozess?

ADEBAHR (AA): Wie wir den konkreten Prozess bewerten, wird man, glaube ich, auch noch einmal dann sagen müssen, wenn er denn begonnen haben wird. Grundsätzlich gilt unsere Forderung ‑ der Bundesaußenminister hat sich heute auch noch einmal dazu geäußert ‑ nach der Freilassung aller politischen Gefangenen und der Herstellung der Rechtsstaatlichkeit. Wir verurteilen die Gewalt und das Vorgehen in Minsk gegen friedliche Demonstranten und warnen ganz eindringlich davor, das Recht der Meinungsfreiheit dort so, wie es gerade geschieht, einzuschränken.

In diesem Zusammenhang darf ich Sie auch auf die Sanktionen gegen Belarus hinweisen, die wegen genau solcher Vorgänge vom Rat der Außenminister verabschiedet wurden und mit denen die Europäische Union ganz geschlossen und einheitlich noch einmal dazu Stellung nimmt, wie sie das Verhalten des Regimes Lukaschenko in Minsk sieht. Das sind Sanktionen, die im Übrigen von Kanada, den Vereinigten Staaten und anderen nachvollzogen wurden oder dann auch im Gleichschritt gekommen sind. Da gibt es eine ganz breite internationale Meinung, die geteilt wird.

FRAGE: Lukaschenko hat Bundesaußenminister Maas indirekt sozusagen vorgeworfen, Erbe der Nazis zu sein, weil er die Sanktionen unterstützt. Üblicherweise reagieren Sie vielleicht auf so etwas nicht, aber in dem Fall ‑ das ist ja ein ziemlich herber Vorwurf, der öffentlich ausgesprochen wurde ‑ frage ich: Wie nimmt die Bundesregierung dazu Stellung, oder wie reagiert sie darauf?

SEIBERT (BReg): Inhalt und Stil der Äußerungen von Herrn Lukaschenko bedürfen keiner Kommentierung.

ZUSATZFRAGE: Wenn ich nachfragen darf: Warum bedürfen sie keiner Kommentierung? Das ist ein außerordentlich schwerwiegender und in völlig undiplomatischer Form vorgetragener Vorwurf. Warum bedarf das keiner Kommentierung?

SEIBERT: Sie haben ja nun Ihre Kommentierung vorgenommen, und das können Sie tun. Ich habe dazu das gesagt, was ich für die Bundesregierung gerne sagen will. Ich weiß nicht, ob das Auswärtige Amt tiefer darauf eingehen will. Aus unserer Sicht sollte das nicht sein.

ADEBAHR: Ich glaube, was man noch einmal hervorheben kann ‑ das wissen Sie, Herr Jessen, und die anderen Kolleginnen und Kollegen aber auch ‑, ist, dass diese Bundesregierung zu ihrer historischen Verantwortung steht. Es ist in den vielen Reden, die gerade zum 80. Jahrestags des Überfalls auf die Sowjetunion gehalten wurden ‑ vom Bundespräsidenten, vom Außenminister und von anderen hochrangigen Persönlichkeiten dieser Bundesregierung ‑, noch einmal sehr klar zum Ausdruck gekommen, dass wir aller dortigen Opfer aus den verschiedenen Nationen gedenken. Ich glaube, unsere Haltung sagt doch alles.

Medienberichte über den angeblichen Beschuss eines britischen Kriegsschiffs durch ein russisches Kriegsschiff im Schwarzen Meer

FRAGE: Ein britisches Kriegsschiff wurde heute im
Schwarzen Meer von einem russischen Kriegsschiff beschossen. Was ist über den Vorfall bekannt?

ADEBAHR (AA): Dass es so sei, haben die Briten gerade dementiert, wenn ich das einwerfen darf.

COLLATZ (BMVg): Perfekt!

80. Jahrestag des Überfalls auf die Sowjetunion

FRAGE: Zum 80. Jahrestag des Überfalls auf die Sowjetunion: Trifft es zu, dass der Bundestagsabgeordnete Chrupalla bezüglich seiner Kranzniederlegung am Grab des unbekannten Soldaten in Moskau das Auswärtige Amt um Vermittlung gegenüber den russischen Stellen gebeten hat, um dies dort tun zu dürfen? Wenn ja, wie ist das Auswärtige Amt mit dieser Bitte verfahren?

ADEBAHR (AA): Wir begleiten Reisen von Bundestagsabgeordneten, und zwar aus allen Fraktionen der im Bundestag vertretenen Parteien, nach dem ganz üblichen Verfahren, indem wir logistische Unterstützung leisten. Ich kann Ihnen jetzt über konkrete Abläufe dieser Reise nichts sagen. Herr Chrupalla hatte einen Kranz niedergelegt. Auch der deutsche Botschafter hatte einen Kranz an anderer Stelle niedergelegt, wie ja auch die gesamte Bundesregierung an diesem Tag sehr breit gedacht hat.

Ungarisches Gesetz zum Verbot von LGBTQI-Inhalten

FRAGE: Da mischen sich jetzt Sport und Politik, von daher geht die Frage am ehesten an das Innenministerium als Sportministerium: Wie bewerten Sie die Art und Weise, wie Regenbogen in Form von Mannschaftskapitänsbinden und einer ursprünglich geplanten Beleuchtung eines Stadions in der EM in einer Schnittstelle zwischen Sport und Politik verwendet werden? Begrüßen sie das, ist das gut so?

ALTER (BMI): Zunächst einmal steht ja die Frage im Raum: Für was steht dieses Symbol, das Regenbogensymbol? Das Regenbogensymbol steht unter anderem für Vielfalt, für Akzeptanz, für Toleranz, und in den Kategorien unseres Grundgesetzes übersetzt steht dieses Symbol letztlich für Achtung der Menschenwürde, das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit, Gleichheit vor dem Gesetz und auch für das Verbot von Diskriminierung beispielsweise wegen der sexuellen Orientierung. Diese Werte sind für das BMI ‑ ich denke, das kann ich auch für die gesamte Bundesregierung sagen ‑ nicht verhandelbar, und in unserer freien Gesellschaft, in der wir leben, müssen wir nicht nur an einem bestimmten Tag aus einem bestimmten Anlass, sondern jeden Tag aufs Neue dafür eintreten ‑ jeder nach seinen oder jede nach ihren Möglichkeiten. Das ist zunächst einmal die grundsätzliche Position des Bundesinnenministeriums, das ja auch für den Sport zuständig ist.

Der Sport steht auch für diese Werte; das hat er an verschiedenen Stellen deutlich gemacht und das haben wir immer hervorgehoben. Der Sport ist aber eben auch autonom, und das haben wir zu akzeptieren und auch zu respektieren. In diesem Spannungsfeld bewegt sich die aktuelle Diskussion.

ZUSATZFRAGE: Da Sie eben die grundsätzliche Unterstützung sozusagen dieser Freiheitssymbolik der Regenbogenfarben betont haben: Ist es dann nicht an der Zeit, den Beflaggungserlass der Bundesregierung für Bundesgebäude zu revidieren? Derzeit gilt, soweit ich weiß, immer noch, dass das Hissen der Regenbogenflagge vor Bundesgebäuden nicht gestattet ist. Gleichwohl tun es einige Ministerien. Wenn die Position eine solche unterstützende ist, wie Sie sagen, sollte es dann nicht auch möglich sein, die Flagge aus gegebenem Anlass vor Bundesgebäuden zu hissen?

ALTER: Ich habe ja eben bewusst gesagt: ES besteht überhaupt kein Zweifel daran, dass für diese Werte bei jeder Möglichkeit und nach den jeweiligen Möglichkeiten eingetreten werden muss. Da gibt es eben andere Dinge, die zu berücksichtigen sind, beispielsweise die Staatspraxis in der Bundesrepublik Deutschland, welche Flaggen auf den Gebäuden von Verfassungsorganen gehisst werden. Nach den bisherigen Verfahren ist es so, dass der Erlass vorsieht, dass man Flaggen anderer Staaten beispielsweise aus Anlass von Staatsbesuchen hisst, dass aber im Übrigen keine besonderen Symbole oder andere Symbole auf den Gebäuden der Bundesregierung gehisst werden. Wir hatten diese Diskussion ja auch vor vier Wochen in einem ganz anderen Zusammenhang.

Das ist genau das, was ich meine, wenn ich sage: Es muss im Rahmen der Möglichkeiten deutlich gemacht werden, dass wir für diese Werte stehen und dass diese Werte für uns auch unverhandelbar sind. Es müssen aber eben auch alle möglichen Aspekte berücksichtigt werden.

FRAGE: Herr Seibert, Herr Alter oder Frau Adebahr, der ungarische Außenminister hat sich sehr kritisch zu den Diskussionen in Deutschland geäußert und hat gesagt, gerade die Deutschen hätten doch ihre Erfahrungen mit der Instrumentalisierung von Sport für Politik gemacht und sollten da besonders aufpassen. Wie stehen Sie zu dieser Kritik aus Budapest?

SEIBERT (BReg): Da wüsste ich gerne, auf welche konkrete historische Erfahrung er anspielt.

Das Wesentliche ist doch, was der Kollege Alter gesagt hat. Die Werte des Regenbogensymbols, Respekt für jeden Einzelnen, Bekenntnis zur Vielfalt, ein klares Nein zu Diskriminierung und Ausgrenzung: Das sind Werte, die auch für diese Bundesregierung stehen und für die wir uns einsetzen ‑ und das nicht nur in der Pride-Woche. Es ist schön, dass auch unsere Fußball-Nationalmannschaft sich dafür einsetzt, so wie es ja viele Wortmeldungen der letzten Tage oder auch die Kapitänsbinde von Manuel Neuer ausdrücken.

Etwas anderes ist die Entscheidung der UEFA, die mit Bezug auf ihre Statuten gesagt hat: Ein Protest gegen ein konkretes Teilnehmerland kann nicht sein. Das ist jetzt erst einmal zu akzeptieren, aber das ändert ja gar nichts daran, dass die übergroße Mehrheit der Menschen in Deutschland Diskriminierung und Intoleranz ablehnen.

Hinter all dem steht dann noch die politische Ebene, auf der man sich mit dem neuen ungarischen Gesetz auseinandersetzen muss. Die Bundeskanzlerin hat sich gerade im Deutschen Bundestag sehr klar dazu geäußert, dass sie dieses Gesetz ablehnt und dass es auf ihre deutliche Kritik trifft. Das ist ein Gesetz, das auch die Europäische Kommissionspräsidentin heute in aller Klarheit kritisiert hat, und das ist eine Angelegenheit für die Kommission, weil sie die Hüterin der europäischen Verträge und damit auch der europäischen Werte ist. Darin unterstützen wir die Kommission nachdrücklich.

Zu allerletzt gibt es dann heute Abend noch ein Fußballspiel, und ich plädiere dafür, dass wir uns jetzt auf ein tolles Fußballspiel freuen und dass wir die ungarische Mannschaft, die ja mit all dem nichts zu tun hat, freundlich, sportlich, fair empfangen.

ZUSATZFRAGE: Sie haben jetzt gesagt, da gehe es um allgemein anerkannte Werte. Es ist ja nun hypothetisch möglich, dass zum Beispiel die Russen oder die Ungarn andere Werte haben. Wenn die jetzt ein anderes Symbol bringen würden, zum Beispiel einen durchgestrichenen Regenbogen, würden Sie dann auch sagen, das sollte so sein, weil das ihre Werte sind? Oder wo ziehen Sie da die Grenze?

SEIBERT: Zunächst einmal reden wir von den Werten der Europäischen Union, deren Mitglied auch Ungarn ist. Diese Werte sind nicht teilbar, nicht relativierbar.

Zu überprüfen, ob ein konkretes Gesetz gegen diese Werte verstößt, ist Sache der Europäischen Kommission. Die Bundeskanzlerin hat ihre klare Kritik heute geäußert, die Kommissionspräsidentin auch.

FRAGE: Noch einmal zum Flaggenerlass, der durch das BMI jetzt ja nicht geändert wird, aber trotzdem immer wieder durch Ministerien der Bundesregierung verletzt worden ist: War das in dieser Woche bereits der Fall, gab es Ministerien, die die Regenbogenflagge gehisst haben oder das noch planen?

Herr Seibert, die Kanzlerin hat das für das Kanzleramt bisher nie gemacht ‑ ‑ ‑

BUSCHOW (Vorsitz): Wir sind immer noch bei der Regel „Eine Frage, eine Zusatzfrage“. Ihre Frage ist kompliziert genug, weil Sie alle Ministerien ansprechen. Vielleicht können wir erst einmal die erste Frage klären?

ZUSATZ: Ich wollte nur konkretisieren, dass ich damit auch das Kanzleramt meine.

BUSCHOW: Ach so.

SEIBERT: Das ist schnell beantwortet, weil das Kanzleramt sich natürlich an den Erlass des Bundesinnenministeriums hält.

BUSCHOW: Dann würde ich jetzt einfach einmal pragmatisch sagen: Wer die Frage mit Ja beantworten kann, möge aufzeigen bzw. ein Zeichen geben.

ADEBAHR: Von welchem Zeitraum sprechen Sie?

ZUSATZ: Zuletzt gab es 2017 Pride-Flaggen auch vor dem Auswärtigen Amt.

ADEBAHR: Dann muss ich mich noch melden ‑ ich wusste nur den Zeithorizont nicht.

ZUSATZ: Ich wollte das für diese Woche wissen.

ADEBAHR: Für diese Woche? Dann nicht.

BUSCHOW: Das Umweltministerium, das Finanzministerium und das Justizministerium melden sich. Reicht Ihnen die Meldung?

ZUSATZ: Ja. ‑ Also die SPD-geführten Häuser.

EICHLER (BMWi): Für das BMWi kann ich nur sagen: Ich weiß es leider gerade nicht.

BUSCHOW: Dann wäre mein Vorschlag, dass, wenn es möglich ist, auch die Häuser, die uns zuhören, das gegebenenfalls nachreichen. Vielleicht kann das Büro das dann sammeln und gesammelt weitergeben.

ZUSATZFRAGE: Das Gesundheitsministerium nicht? Herr Spahn ist ja offen homosexuell. Hat es irgendwelche Gründe, warum Sie das nicht machen?

KAUTZ (BMG): (ohne Mikrofon, akustisch unverständlich)

BUSCHOW: Dann kommt das gegebenenfalls auch in die Nachlieferung.

FRAGE: Herr Seibert, Sie haben ausgeführt, dass die Bundeskanzlerin das ungarische Gesetz kritisiere. Der ungarische Regierungschef Orbán hat der dpa gesagt: Im kommunistischen Ungarn wurden homosexuelle Menschen verfolgt. Heute garantiert der ungarische Staat nicht nur die Rechte von Homosexuellen, sondern er schützt sie aktiv. Er sagt, es gehe nur darum, dass die Aufklärung von Heranwachsenden Kindern ins Elternhaus gehe. Wie stehen Sie zu dieser Zurückweisung der Kritik aus Deutschland durch Herrn Orbán?

SEIBERT: Ich kenne jetzt die einzelnen Äußerungen von Herrn Orbán nicht. Die Bundeskanzlerin ist darauf in ihren Äußerungen vor einer Stunde im Deutschen Bundestag bei der Regierungsbefragung etwas genauer eingegangen. Ich bitte Sie, das Protokoll zu lesen.

Pressefreiheit in Hongkong

FRAGE: An das Auswärtige Amt: Heute hat die Hongkonger Zeitung „Apple Daily“ angekündigt, dass sie eingestellt wird, nachdem mehrere Mitarbeiter festgenommen und ihre Konten eingefroren wurden. An Frau Adebahr oder auch Herrn Seibert: Gibt es von der Bundesregierung eine Reaktion dazu? Meinungsfreiheit und die Rechte in Hongkong sind ja immer wieder von der Bundesregierung angesprochen worden.

ADEBAHR: Das ist ein weiterer harter Schlag gegen die Pressefreiheit in Hongkong und zeigt abermals, wie das sogenannte Nationale Sicherheitsgesetz selektiv angewandt wird, um gegen kritische Stimmen vorzugehen. Das ist aus unserer Sicht ein weiteres Zeichen dafür, dass Pluralismus, Meinungsfreiheit und Pressefreiheit in Hongkong in einer Erosion begriffen sind, die sich besonders seit Inkrafttreten des Nationalen Sicherheitsgesetzes immer mehr zeigt. Wir rufen nach wie vor dazu auf, dass der Schutz der Rechte und Freiheiten gewahrt wird, die in der chinesisch-britischen Erklärung von 1984 niedergelegt sind, zu denen China sich verpflichtet hat und die auch im Hongkonger Basic Law niedergelegt sind. Zu diesen Rechten und Pflichten gehört ausdrücklich die Pressefreiheit.

ZUSATZFRAGE: Gibt es da irgendeine konkrete Reaktion der Bundesregierung gegenüber den chinesischen Behörden, zum Beispiel die Einbestellung irgendwelcher Vertreter oder ähnliches?

ADEBAHR: Ich denke, unsere Haltung zu diesem Thema und zu anderen Themen ist der chinesischen Seite sehr gut bekannt. Ich kann hier heute nicht von etwas Konkretem berichten. Gehen Sie aber davon aus, dass das gehört wird und bekannt ist.

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