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Erklärungen des Auswärtigen Amts in der Regierungs­­­pressekonferenz vom 28.03.2022

28.03.2022 - Artikel

Angriff Russlands auf die Ukraine

FRAGE: Ich würde gerne fragen ‑ wahrscheinlich zunächst das Innenministerium; ich weiß nicht, ob das Justizministerium etwas dazu ergänzen kann ‑: In den Ländern gibt es Überlegungen oder schon konkrete Pläne, das Zeigen des Z im Zusammenhang mit dem Krieg strafbar zu machen. Mich würde vonseiten des Bundes interessieren: Wie bewerten Sie das, oder gibt es auch Pläne des Bundes, dieses Zeichen irgendwie strafbar zu machen?

WEDE (BMI): Vielen Dank für Ihre Frage. ‑ Ich würde einfach einmal für das BMI anfangen. Es ist so, dass den Sicherheitsbehörden Erkenntnisse vorliegen, dass dieses Symbol bereits in Deutschland verwendet wird. Es handelt sich bisher vor allem um Farbschmierereien, um das Zeigen des Symbols Z bei Versammlungen und auch um Sachbeschädigungen, beispielsweise dass das Z in Planen von Lkws geschlitzt wurde.

Der Buchstabe Z als solcher ist natürlich nicht verboten. Seine Verwendung kann aber im Einzelfall eine Billigung des russischen Angriffskrieges darstellen und damit nach § 140 StGB verboten sein.

Der russische Angriffskrieg auf die Ukraine ist eine Straftat. Wer diesen Angriffskrieg öffentlich billigt, kann sich selbst auch strafbar machen. Die Sicherheitsbehörden des Bundes haben das im Blick. Insofern begrüßen wir die Ankündigungen mehrerer Bundesländer, ebenfalls im Einzelfall zu prüfen, ob es sich um eine strafbare Handlung handeln kann, und entsprechend tätig zu werden.

ZUSATZFRAGE: Wenn Sie sagen, das Billigen des russischen Angriffskriegs ist strafbar, wo beginnt denn diese Billigung?

WEDE: Das kann im Einzelfall eine öffentliche Billigung einer Straftat sein. Letzten Endes ist das eine Frage, die im Einzelfall natürlich von den Gerichten zu klären ist.

KEITEL (BMJ): Ich habe eine Ergänzung dazu. ‑ Der Kollege hat auf die einschlägige Strafnorm, §140 StGB, hingewiesen, die erfüllt sein kann. Es wäre aber letztlich eine Aufgabe der Strafverfolgungsbehörden und der unabhängigen Gerichte, das zu bestimmen.

FRAGE: Spielt die Farbe des Buchstabens eine Rolle? Denn auf den Panzern ist ja das Z immer weiß. Spielt also die Farbe Weiß eine Rolle?

WEDE: Bei der Beurteilung der Polizei spielen zunächst einmal alle Elemente dieses Einzelfalls eine Rolle. Die Farbe kann eine Rolle spielen, wenn damit eine Aussage verbunden ist. Das ist mir jetzt, ehrlich gesagt, nicht bekannt. Aber letzten Endes ist das natürlich eine Frage, die dann die Gerichte entscheiden müssen.

FRAGE: Herr Dr. Wede, das ist ja nicht nur der Buchstabe Z, sondern auch der Buchstabe V. Manche sagen, mit V und Z sei Vladimir Zelensky gemeint. Ist auch das Zeigen des Buchstabens V, wenn dieser als Kriegszustimmung gewertet werden soll, strafbar?

WEDE: Es handelt sich hier um die Frage, ob öffentlich eine Straftat gebilligt wird. Das kann natürlich auf verschiedene Art und Weise passieren. Wenn mit einem bestimmten Buchstaben eine bestimmte öffentliche Aussage verbunden ist, kann das im Einzelfall natürlich dazu führen, dass eine Strafbarkeit in Erwägung zu ziehen ist.

ZUSATZFRAGE: Kann das auch das Demonstrieren einer russischen Flagge sein, wenn das diesen Tatbestand erfüllt?

WEDE: Die russische Flagge ist natürlich nicht rechtswidrig.

FRAGE: Herr Wede, nur eine Verständnisfrage: Wenn die öffentliche Billigung eines Angriffskriegs strafbar ist, warum ist dann die Teilnahme am russischen Angriffskrieg für Deutsche nicht strafbar?

WEDE: Bei dieser Frage würde ich gern an das Justizministerium abgeben.

KEITEL: Zu der Frage der Strafbarkeit bei Kampfhandlungen hatte ich schon kürzlich hier ausgeführt.

ZUSATZFRAGE: Und warum ändern Sie das nicht?

KEITEL: Wie gesagt: Ich habe letztens umfassend dazu Auskunft gegeben. Das hat auch die Frage beinhaltet, die Sie gerade aufgeworfen haben.

ZUSATZFRAGE: Sie haben geantwortet, dass das für Extremisten strafbar sein könnte und wenn Kriegsverbrechen nachgewiesen werden könnten. Aber an sich kann man als Deutscher aufseiten der Russen kämpfen. Warum unterbinden Sie das nicht?

KEITEL: Ich habe Ihnen dargelegt, dass es auf die Umstände des Einzelfalls ankommt und unter welchen Umständen eine Strafbarkeit in Betracht kommen kann und unter welchen sie gegebenenfalls auch nicht in Betracht kommt. Zu dem, was ich kürzlich hier ausgeführt habe, habe ich keine Ergänzung.

FRAGE: Ich habe eine Frage zum Raketenabwehrsystem, zu dem es jetzt Überlegungen gibt, dass man das einkaufen möchte, an Herrn Hebestreit oder vielleicht das Verteidigungsministerium. Können Sie ausführen, wie lange diese Prüfung jetzt dauern wird bzw. wann es dazu eine Entscheidung geben soll?

HEBESTREIT: Nein. Das kann ich zum jetzigen Zeitpunkt nicht absehen. Sie wissen, dass wir im Moment über das 100-Milliarden-Euro-Sondervermögen zur Stärkung der Bundeswehr diskutieren, zum einen mit Blick auf eine Grundgesetzänderung und zum anderen dann innerhalb der Regierung, wenn es darum geht, welche Waffensysteme und was angeschafft werden soll. Man nimmt sich die Zeit, die es dafür braucht, um zu klugen Entscheidungen zu kommen. Bis dahin haben wir uns auferlegt, dass wir keine einzelnen Aspekte, die im Augenblick diskutiert werden, öffentlich hier darlegen. Das sind jetzt erst einmal regierungsinterne Diskussionen. Wenn es dann etwas zu vermelden gibt, dann vermelden wir das.

ZUSATZ: Ganz so intern ist das ja nicht. Auch der Bundeskanzler hat sich dazu gestern geäußert.

HEBESTREIT: Auf Nachfrage, ja.

ZUSATZ: Aber er hat sich ja geäußert.

HEBESTREIT: Genau.

ZUSATZFRAGE: Vielleicht könnte das Verteidigungsministerium noch ausführen, welche Fähigkeiten ein solches Raketenabwehrsystem aus Israel liefert, die vielleicht der Bundeswehr aktuell fehlen.

VORS. WOLF: Ich möchte an dieser Stelle noch eine digitale Frage dazunehmen, die sich unmittelbar daran anschließt: Mit welchem System und mit welchen System planen Sie?

COLLATZ (BMVg): Ich kann den Worten des Bundeskanzlers nichts hinzufügen. Ich habe an dieser Stelle schon häufiger erläutert, welcher Prozess einzuhalten ist, um eine Zustimmung zu Rüstungsprojekten zu bekommen. Das betrifft den parlamentarischen Raum. Das betrifft gesetzliche und vergaberechtliche Auflagen. Dazu habe ich nichts zu ergänzen.

VORS. WOLF: Nachdem der Kollege zu den Kosten fragte und Sie, Herr Hebestreit, jetzt das 100-Milliarden-Paket erwähnt haben, können Sie das noch näher ausführen? Soll das Teil dessen sein?

HEBESTREIT: Ja. Auch da wieder: Wir reden davon, worüber man diskutiert. Ob es am Ende zu einer Entscheidung kommt oder nicht und was dann angeschafft werden soll ‑ darauf hat Herr Collatz vom Verteidigungsministerium eben auch noch hingewiesen ‑, ist etwas, was noch ein wenig Zeit bedarf. Sie werden umfänglich darüber informiert, wenn es so weit ist. Deswegen wäre ich jetzt ein bisschen vorsichtig in Bezug auf einzelne Meldungen, die einen Meldungscharakter haben und zu denen sich der Bundeskanzler gestern Abend auch auf sehr grundsätzliche Art und Weise eingelassen hat. Aber weiter sind wir zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht.

FRAGE: Ich habe eine Frage zu Iron Dome. Wie ist dieser Vorschlag zu interpretieren? Ist das ein Zeichen dafür, dass die Gefahr eines Krieges näherrückt, oder ist das eine reine Option für ein Abwehrsystem?

HEBESTREIT: Jetzt kommen wir genau in die Diskussion, die ich ungern hier führen würde. Das ist die Frage, dass wir hier breit über Überlegungen diskutieren. Deswegen würde ich mich auf das zurückziehen, was wir hier mehrfach ausgeführt haben. Wenn etwas entschieden worden ist und wenn es etwas zu berichten gibt, machen wir das gerne. Aber diese Vorüberlegungen halten wir intern.

FRAGE: Erst eine Nachfrage zu Iron Dome: Ist es sinnvoll, so etwas national zu besorgen, oder macht man das eher im Verbund mit anderen Staaten? ‑ Dann habe ich noch eine andere Frage.

HEBESTREIT: Auch auf diese Frage wird es zum gegebenen Zeitpunkt eine Antwort geben.

ZUSATZFRAGE: Herr Hebestreit, der Bundeskanzler hat gestern bei “Anne Will„ auf die Frage, ob man mit dem Abnehmen von Gas und Öl den Krieg von Putin gegen die Ukraine finanziert, gesagt, dass Russland mit dem Geld derzeit gar nichts anfangen kann. Es gehe um ein paar Hundert Milliarden an Devisenreserven. Deswegen sei es sehr unwahrscheinlich, dass es die in diesem Zusammenhang überhaupt gibt. Ist das jetzt eine neue Erkenntnis? Es bestehe so viel Druck, dass der Westen diesen Krieg mit diesen Rohstofflieferungen mitfinanziert. Können Sie erklären, warum es jetzt eigentlich plötzlich dazu kommt, dass Putin angeblich mit diesem Geld nichts anfangen kann?

HEBESTREIT: Ich kann erklären, warum Putin damit nichts anfangen kann. Das ist aber gar nicht plötzlich, sondern das ist das Ergebnis der Finanzsanktionen, die die internationale Staatengemeinschaft vor etwas mehr als vier Wochen erlassen hat, indem sie unter anderem empfindliche Einschränkungen für die russische Zentralbank und ihr Handeln erlassen hat. Das geht so weit, dass ein Großteil der hohen Devisenreserven, über die Russland verfügt, im Augenblick eine Art eingefroren ist, dass sie am internationalen Markt nicht gehandelt werden können. Dadurch sind sie letztlich im Augenblick nutzlos für das Regime.

ZUSATZFRAGE: Können Sie das noch zeitlich erklären? Solange die Sanktionen bestehen, bleibt das eingefroren?

HEBESTREIT: Ein Teil der Sanktionspakete richtet sich sehr hart gegen die Zentralbank Russlands und den Handel dortiger Devisenreserven. Solange diese Sanktion besteht, besteht das fort.

FRAGE: Daran schließt sich meine Frage an, weil das jetzt auch für mich plötzlich kommt. Man hätte ja die Diskussion über das Energieembargo direkt abwürgen können unter Verweis darauf, dass dieses Geld nicht greifbar ist. Muss ich mir das jetzt so vorstellen, dass täglich knapp 1 Milliarde Euro ‑ ich glaube, darüber reden wir europaweit ‑ auf irgendeinem Konto eingefroren werden und sich dort summiert, oder warum kommt er nicht ran?

Dann habe ich noch eine Nachfrage zu Arrow 3, wenn ich darf.

HEBESTREIT: Zu der ersten Frage: Energielieferungen und auch die Bezahlung von Energielieferungen sind von den Sanktionen ausgenommen. Das heißt, einerseits fließt Energie von Ost nach West, nach Europa. Andererseits wird Geld in regelmäßigen Abständen überwiesen ‑ die genauen Kautelen sind mir jetzt nicht bekannt; das sind privatrechtliche Verträge ‑ von West nach Ost. Das Geld fließt und wird im Prinzip an die jeweiligen russischen Energielieferanten überwiesen, und dort liegt es dann. Aber damit Devisengeschäfte zu machen ‑ das ist ja der Punkt ‑, um beispielsweise den Rubel zu stützen, was man mit solchen Devisen ja machen könnte, das ist der russischen Zentralbank untersagt. Sie ist da quasi unter Quarantäne gesetzt und kann das nicht tun. Insofern ist das Geld in Russland, aber es ist nicht nutzbar.

FRAGE: Herr Hebestreit, Sie sagen, das Geld ist nicht nutzbar. Aber das heißt doch, diese Euros fließen auch aus Deutschland nach Russland. Könnte die russische Zentralbank damit beispielsweise Geschäfte mit der chinesischen Zentralbank machen?

HEBESTREIT: Es stimmt, dass das Geld von Deutschland nach Russland fließt. Aber der Umweg darüber, dass mit diesem Geld jetzt Geschäfte gemacht werden können, ist empfindlich eingeschränkt.

ZUSATZFRAGE: Anschließend an die Frage von vorhin: Das heißt trotzdem, die Gelder, die jetzt für Energielieferungen bezahlt werden, werden nicht eingefroren, sondern die stehen dem russischen Staat mit den Einschränkungen, dass er sanktioniert ist, zur Verfügung?

HEBESTREIT: Die sind nicht eingefroren. Das habe ich nicht gesagt: Ich habe gesagt: Diese Gelder sind nicht nutzbar, weil die Zentralbank Russlands mit harten Finanzsanktionen der internationalen Staatengemeinschaft belegt ist.

ZUSATZFRAGE: Aber beispielsweise Indien beteiligt sich nicht. China beteiligt sich nicht. Es gibt große Wirtschaftsnationen, die weiter Geschäfte auch mit der russischen Zentralbank machen könnten.

HEBESTREIT: Das stimmt.

FRAGE: Ich habe eine Frage an das Wirtschaftsministerium. Können Sie bestätigen, dass wir das Öl und Gas nicht direkt bei den Russen einkaufen, sondern über Zwischenhändler, zum Beispiel Gunvor? Das ist ein zypriotisches Unternehmen ‑ ich meine, es ist in Zypern registriert ‑, das als Zwischenhändler agiert.

BARON (BMWK): Das kann ich Ihnen nicht bestätigen. Wir schließen ja keine Verträge mit dem Markt, sondern das erfolgt über die Unternehmen, die am Markt einkaufen, und das über ganz verschiedene Lieferwege. Im Hinblick auf direkte, mittelbare Vertragsbeziehungen bin ich hier die falsche Ansprechpartnerin, die das beantworten kann. Das müssten Sie bei den Unternehmen oder bei den Verbänden erfragen.

ZUSATZFRAGE: Kennen Sie Unternehmen, die für Öl- und Gasimporte für Deutschland zuständig sind, die direkt bei den Russen einkaufen und nicht über Zwischenhändler, die dann der EU Gebühren wegen Euro/Rubel berechnen?

BARON: Noch einmal: Diese Vertragsbeziehungen sind Beziehungen, die nicht der Staat führt, sondern die die Unternehmen führen. Deshalb: Richten Sie die Frage an die Unternehmen. Die können die sicher beantworten.

FRAGE: Herr Hebestreit, wenn Sie sagen, dass Russland mit dem Geld beispielsweise mit China und Indien Geschäfte machen kann, stimmt denn dann die Aussage des Kanzlers noch, wenn er sagt, Russland könne mit dem Geld gegenwärtig gar nichts anfangen?

HEBESTREIT: Ich würde sagen, dass das auf jeden Fall stimmt. Der Hintergrund der Überlegungen ist ja, dass der russische Präsident mit diesem Geld seinen Krieg finanzieren kann. Russische Soldaten werden in Rubel bezahlt. Die werden in Russland gedruckt und hergestellt. Insofern gibt es darauf wenig Einfluss. Das russische Kriegsmaterial stammt ausnahmslos aus russischer Produktion. Auch darauf haben wir wenig Einfluss.

Der dritte Punkt, auf den sich der Bundeskanzler bezogen hat, ist die Frage der Stützung der russischen Währung. Das sind die Währungsgeschäfte, aus denen man theoretisch ableiten könnte, dass durch die Energiegeschäfte eine Stützung der russischen Wirtschaft stattfinden könnte. Dieses Instrument ist Putin weitestgehend aus der Hand genommen.

Ich habe auf Nachfrage auch gesagt, dass die Geschäfte mit China und Indien nicht beschränkt sind, weil sich diese beiden Länder an den Sanktionen nicht beteiligen. Die Variante, inwieweit das dann zur Währungsstabilisierung eingesetzt werden kann, kann ich von dieser Stelle nur vorsichtig bewerten. Sie können gerne bei der Europäischen Zentralbank oder anderen Zentralbanken einmal nachfragen, inwieweit so etwas gemacht wird und möglich ist.

ZUSATZFRAGE: Das heißt, die Argumentation: “Wir finanzieren den russischen Krieg mit„, stimmt insofern nicht, als das Geld nicht in Soldatensold und Militärgerät fließt. Aber es stimmt, dass wir mit der Geldlieferung Russland trotzdem in der Lage halten, Geschäfte mit anderen riesigen Nationen zu machen?

HEBESTREIT: Ja und nein. Ich kann kurz darauf verweisen, dass Russland Devisenreserven von mehr als 600 Milliarden Euro hat, wenn ich das richtig im Hinterkopf habe. Insoweit ist das, was Einnahmen aus den Energielieferungen nach Europa angeht, ein Teil davon, wenn auch ein geringer. Aber das ist nicht etwas, was “den Laden dort am Laufen„ lässt.

FRAGE: Ich habe noch eine Frage zum Raketenabwehrsystem. Offenbar scheint es ja doch schon konkreter zu sein, als es hier ausgedrückt wird, wenn Frau Strack-Zimmermann bereits in Israel ist, um sich dort zu informieren oder das vielleicht auch anzubahnen. Wenn sich die Bundesregierung jetzt zeitnah dazu entschließen sollte, das System Arrow 3 anzuschaffen, wie lange würde es denn dauern, bis wir das tatsächlich einsetzen könnten? Über welchen Zeitraum reden wir da?

HEBESTREIT: Vielleicht darf ich an dieser Stelle erklären, dass die Legislative ‑ die Vorsitzende des Verteidigungsausschusses ist Teil der Legislative ‑ keine Systeme anschafft in dem Sinne und auch nicht vorgeschickt wird, um Dinge anzuschaffen.

Wir sind in einer Vorstufe einer Diskussion, die jetzt durch eine Indiskretion in die Zeitung kam. Gestern in der Fernsehsendung gab es dazu eine Nachfrage. Der Bundeskanzler hat bestätigt, dass es eine Überlegung gibt, dass das alles aber noch nicht spruchreif ist. Insofern kann ich Ihre berechtigten Nachfragen zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht beantworten, weil alle diese Fragen noch gar nicht diskutiert worden sind. Deswegen tendieren wir dazu, die Dinge erst intern zu diskutieren, um dann auch die allfälligen Fragen richtig beantworten zu können, statt spekulieren zu müssen.

ZUSATZFRAGE: Aber die Frage, wie lange es dauern würde, bis man es dann tatsächlich hätte, die lässt sich doch beantworten.

HEBESTREIT: Nein. Denn dann hätte man ja schon mit der israelischen Seite in diesem Fall, wenn Sie dieses konkrete Projekt ansprechen, in Gespräche darüber eintreten müssen. Diese Gespräche gibt es noch nicht.

FRAGE: Auch ich habe eine Frage zur Ukraine. Herr Hebestreit, der französische Präsident Macron hat am Wochenende gesagt, dass das oberste Ziel von Gesprächen zwischen Russland und der Ukraine ein Waffenstillstand sein sollte und dass Fragen wie der Truppenrückzug erst in einem zweiten Schritt besprochen werden sollten. Teilt Bundeskanzler Scholz diese Priorisierung, dass ein Truppenrückzug zweitrangig ist? ‑ Danke.

HEBESTREIT: Angesichts der schrecklichen Bilder, die wir aus der Ukraine schon seit Tagen und Wochen zu gewärtigen haben, ist die oberste Priorität erst einmal, einen Waffenstillstand erreichen zu können, damit das Töten dort aufhören kann. Gleichzeitig hat der Bundeskanzler klar gesagt: Für die Ukraine sprechen und verhandeln die Ukrainerinnen und Ukrainer, und zwar sie alleine. Wenn sie Unterstützung, wenn sie Ratschläge brauchen, gerne. Aber es ist deren Entscheidung, wie sie vorgehen wollen. ‑ Deswegen würde er sich auch nicht weiter dazu einlassen.

FRAGE: Herr Hebestreit, noch eine Verständnisfrage: Die Bundesregierung hat in den letzten Wochen im Zusammenhang mit dem 100-Milliarden-Paket immer wieder betont, dass es um die Ausrüstung der Bundeswehr geht, nicht um Aufrüstung. Ein solch enormes, weltweit einmaliges Raketenabwehrschild wäre dann aber keine Ausrüstung für die Bundeswehr, sondern Aufrüstung, oder?

HEBESTREIT: Ich glaube, es ging vor allem um die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland und der NATO-Alliierten. Bei dem Sondervermögen mit 100 Milliarden Euro geht es nicht nur darum, Helme und Schutzwesten oder neues Kriegsgerät anzuschaffen, sondern auch zu sehen: Worauf muss man sich einrichten, was die Bedrohungslagen angeht?

Ein rein defensives System, wie es ein solches Raketenabwehrsystem wäre, können Sie unter Aufrüstungsgesichtspunkten, dass es solche Dinge bisher nur in begrenztem Maß mit dem Patriot-System bei uns gibt, beurteilen. Aber ich glaube nicht, dass das im klassischen Sinne eine Militarisierung oder eine Aufrüstung in dem Sinne ist.

ZUSATZFRAGE: Israel setzt ja auch so etwas ein. Aber die sind ja in einem militärischen Konflikt. Die sind in ständiger Kriegsgefahr. Das sind wir ja nicht.

HEBESTREIT: Und? Ist das eine Frage?

ZUSATZ: Ja.

HEBESTREIT: Die habe ich dann nicht verstanden. Dann fragen Sie noch einmal.

ZUSATZFRAGE: Das sind doch zwei unterschiedliche Sachen. Israel wehrt sich gegen palästinensische Raketenangriffe, die es ja hier nicht gibt.

HEBESTREIT: Das stimmt. Es gibt hier keine palästinensischen Raketenangriffe. Aber im Augenblick ‑ das hat der Bundeskanzler gestern auch gesagt ‑ müssen wir uns darauf einstellen, dass wir in unserer Nachbarschaft ein sehr großes Land haben, das sich offenbar nicht mehr gewillt sieht, sich an die internationalen Gepflogenheiten zu halten. Insofern muss man sich doch manche Frage neu stellen, die man in den letzten Jahren anders beantwortet hätte.

VORS. WOLF: Ich nehme eine digitale Frage dazu, die sich vermutlich an das BMI richtet. Sie bezieht sich auf die Flüchtlinge aus Moldau und die Luftbrückeninitiative vom vergangenen Freitag. Haben all jene, die für diesen Flug vorgesehen waren, den Flug auch angetreten? Sind in den kommenden Tagen weitere Flüge dieser Art nach Deutschland geplant? Hilft die Bundesregierung auch bei Flügen in andere Staaten oder gar nach Übersee?

WEDE: Für das BMI möchte ich sehr gerne auf die Aussagen der Ministerin heute Nachmittag verweisen. Die Ministerin ist heute in Brüssel und wird sich um 14.30 Uhr zum Thema der Verteilung der ukrainischen Flüchtlinge innerhalb Europas äußern.

Speziell zu den Flügen aus Moldau mag gegebenenfalls das Auswärtige Amt noch ergänzen.

WAGNER (AA): Ich kann gern ein bisschen grundsätzlicher ergänzen. Für die Auswahl der Flüchtlinge, die über diese Flüge nach Deutschland kommen, sind wir auf die hierfür spezialisierten VN-Sonderorganisationen, zum Beispiel das UNHCR, angewiesen, die die Auswahl zusammen mit der internationalen Organisation für Migration treffen und die Flüchtlinge reisebereit machen. Dazu stehen wir vor Ort in enger Abstimmung. Wir haben zugesagt, in diesem ersten Schritt insgesamt 2500 aufzunehmen. Insofern können Sie davon ausgehen, dass sehr rasch neue Flüge folgen werden.

FRAGE: Herr Wede, können Sie die aktuellen Zahlen der registrierten Flüchtlinge mitteilen?

WEDE: Gerne. Stand heute haben wir 272 338 Kriegsflüchtlinge in Deutschland festgestellt. Das sind wie immer die Zahlen der Bundespolizei. Sie wissen, es können mehr sein, weil wir nicht lückenlos stationär an der Grenze kontrollieren. Es können aber auch schon wieder weniger in Deutschland sein, wenn welche nur auf der Durchreise waren, was sicherlich auch der Fall ist. Aber das ist die heute festgestellte Zahl.

FRAGE: Ich habe eine prinzipielle Frage zu Emigranten aus Russland und Belarus. Drei Aspekte würden mich interessieren. Die Frage geht an das Auswärtige Amt.

Die erste Frage: Welche Möglichkeiten gibt es für russische Politemigranten, nach Deutschland zu kommen? Gibt es Pläne für humanitäre Visa oder Ähnliches für Leute direkt aus Russland?

Die zweite Frage: Gibt es humanitäre Visa für weißrussische Oppositionelle, also Flüchtlinge aus Belarus?

Die dritte Unterfrage: Welchen Aufenthaltsstatus bekommen Belarussen, die jetzt aus der Ukraine fliehen und in Deutschland ankommen, auch als Kriegsflüchtlinge, oder müssen sie ein Asylverfahren durchlaufen?

Wie ist die Sache mit diesen drei Gruppen?

WAGNER: Zunächst einmal zu Russland: Dies hat uns auch schon letzte Woche hier beschäftigt. Hinsichtlich des Aspekts der Visavergabe und Ausreise läuft es so, wie es bei der Visaerteilung immer läuft, dass man auf der Grundlage der geltenden Rechtsgrundlagen einen Visaantrag stellen und dann ausreisen kann. Ausreisen aus Russland sind auch für russische Staatsangehörige ohne Visa in bestimmte Drittländer möglich. Auch diese Möglichkeit gibt es.

Ich glaube, dass in Ihrer Frage auch der Aspekt Journalisten und Zivilgesellschaft mitschwingt. Dazu habe ich letzte Woche schon gesagt, dass wir das natürlich mit großer Sorge sehen, weil die Repression in Russland in diesem Bereich zugenommen hat. Wir eruieren jetzt in Abstimmung mit der Zivilgesellschaft, den Betroffenen und auch unter den Ressorts, welche weiteren Möglichkeiten es gibt, diesen Menschen noch eine Unterstützung und eine Ausreisemöglichkeit zukommen zu lassen. Das läuft.

Zu Belarus muss ich Ihnen die Antwort nachliefern. Das habe ich jetzt nicht präsent.

ZUSATZFRAGE: Was heißt “evaluieren„? Was schwebt Ihnen vor? Was kann ein Journalist, der das Risiko eingeht, verhaftet werden, wenn er in die deutsche Botschaft kommt, jetzt konkret sagen? Wie kann er sich in Sicherheit bewegen? Wenn er mit einem Visum nach Deutschland kommt, wie ist dann seine Rechtslage in Deutschland?

WAGNER: Zu der Ausreise habe ich eben schon gesagt: Es gibt auch Möglichkeiten, als russischer Staatsangehöriger visafrei in Drittstaaten auszureisen.

Gerade in diesen Fällen wollen wir die Möglichkeiten, die wir im Visaverfahren haben, pragmatisch nutzen. Wir haben im Auswärtigen Amt zum Beispiel verschiedene Programme zur Unterstützung genau dieser Gruppen, die man natürlich auch als Möglichkeit nutzen kann. Es gibt die Elisabeth-Selbert-Initiative etc. Solche Programme gibt es. Aber man muss sicher noch das Gespräch suchen, um zu schauen, was wir da noch weitergehend machen können.

Zu den aufenthaltsrechtlichen Fragen muss das BMI im Zweifel noch ergänzen.

WEDE: Vieles kann ich dazu, ehrlich gesagt, gar nicht ergänzen. Wenn ein Russe oder ein Weißrusse hier mit einem Visum ankommt, hat er natürlich aufgrund dieses Visums ein Aufenthaltsrecht; das ist ganz klar.

Ansonsten ist es so, wie wir es schon oft gesagt haben: Die Möglichkeit, hier einen Asylantrag zu stellen, hat natürlich auch jemand aus diesen Ländern. Das passiert aktuell auch. Wir werden wahrscheinlich erst im nächsten Monat in der Lage sein, Ihnen die Statistik für März zu geben. Wir haben für die Monate davor gesehen, dass es durchaus auch Asylanträge von russischen Staatsangehörigen gegeben hat. Das ist also nichts Ungewöhnliches, das passiert.

ZUSATZFRAGE: Ich hatte beim BAMF nach den Asylanträgen gefragt. Das waren sehr wenige.

Die Frage ist aber, was mit den Weißrussen, die mit den Flüchtlingen aus der Ukraine kommen, passiert. Die haben einen weißrussischen Pass mit einem Stempel, dass sie eigentlich in der Ukraine leben. Haben die den gleichen Status wie die ukrainischen Flüchtlinge?

WEDE: Ich meine, dass wir auch das hier schon gesagt haben. Aber ich sage es gerne noch einmal. Wenn nicht ukrainische Drittstaatler in der Ukraine ein Aufenthaltsrecht haben oder hatten und jetzt nach Deutschland kommen, dann haben auch sie, wie die Ukrainer, hier eine Aufenthaltserlaubnis.

VORS. WOLF: An den Fragenden ‑ digital ‑ nur den kurzen Hinweis, dass Ihre Nachlieferung in diesen Minuten über den Verteiler geschickt wurde. Das hat sich damit erübrigt.

FRAGE: Herr Hebestreit, der Bundeskanzler hat gestern bei “Anne Will„ den Ton noch einmal verschärft: “Wage es nicht! Lass es bleiben!„, und auf der anderen Seite noch einmal deutlich gemacht, auch bei einem Giftgasangriff würde die NATO nicht eingreifen. Er hat dann mit dramatischen Maßnahmen gedroht. Können Sie sagen, was das außerhalb von Sanktionen sein könnte? Warum nennt der Bundeskanzler Putin nicht einen Kriegsverbrecher?

HEBESTREIT (BReg): Das Letzte ist das Einfachste: Die Worte des Bundeskanzlers stehen für sich, die interpretiere ich hier auch nicht.

Das Zweite war die Frage nach ‑ ‑ Helfen Sie mir kurz?

ZUSATZ: Einerseits Tonverschärfung und andererseits: Was sind die Möglichkeiten, außerhalb von Sanktionen dramatische Maßnahmen zu fassen?

HEBESTREIT: Ich glaube, er hat sehr bewusst sowohl in dem Interview mit einer wichtigen Wochenzeitung als auch in diesem Interview gestern in der ARD bei Anne Will sehr klar gesagt, dass er das ausdrücklich nicht ausbuchstabieren wird. Dann sollte ich das hier auch nicht tun.

VORS. WOLF: eine weitere Frage an Sie gerichtet, Herr Hebestreit: Welche Rolle spielt die Tatsache, dass russisches Gas noch durch die Ukraine fließt, bei den Überlegungen, ob Deutschland einen Energieboykott oder ein Embargo gegen Russland unterstützt? Oder spielt das keine Rolle?

HEBESTREIT: Die deutsche Position ist, dass wir unter den jetzigen Gegebenheiten einen Energieboykott nicht unterstützen. Ich glaube, die Gründe dafür hat der Bundeskanzler gestern breit dargelegt. Da geht es vor allem um die Versorgung in Deutschland, da geht es darum, dass Krankenhäuser, dass Altenpflegeheime, aber dass auch viele Wohnungen weiter mit Wärme versorgt werden sollen. Es ist weiterhin so, dass man nicht glaubt, dass die deutsche Industrie einen solchen Boykott einfach abfedern würde, sondern das erhebliche wirtschaftliche Auswirkungen mit erheblichen Arbeitsplatzverlusten und Ähnlichem hätte. Ich glaube, die aufgeworfene Frage hat da keine größere Rolle gespielt.

VORS. WOLF: eine weitere ebenfalls an Sie gerichtete Frage: Die deutschen Überweisungen für Gas, Kohle und Öl landen in Russland und sind nicht eingefroren. Stimmt das?

HEBESTREIT: Die Energielieferungen und die Zahlungen für Energielieferungen sind von Sanktionen ausgenommen. Was Russland dann aber mit dem Geld anfangen kann, das ist hart reglementiert.

VORS. WOLF: eine Frage zu den hohen Energiepreisen: Im Entlastungspaket fehlen bislang Maßnahmen für die Industrie. Welche Branchen können bis wann mit staatlicher Unterstützung rechnen? ‑ Das ist nicht näher adressiert. Ich mache jetzt auch einmal für Wirtschaftsministerium das Mikrofon auf.

BARON (BMWK): Wir haben uns zu dieser Frage schon mehrfach geäußert. Wir sind im ständigen Austausch mit der Wirtschaft. Es gab letzte Woche den dritten Round Table, den der Minister mit der Wirtschaft zu den Folgen für die Wirtschaft insgesamt, aber auch für einzelne Branchen geführt hat. Wir arbeiten an einem KfW-Kreditprogramm, welches den europäischen Krisenbeihilferahmen, der in der vergangenen Woche von der Kommission vorgestellt wurde, aufnimmt. Diese Arbeiten laufen mit Hochdruck.

Parallel dazu ‑ das hatten wir auch schon einmal ausgeführt ‑ stehen auch bestehende Instrumente, die schon vor dem neuen Beihilferahmen zulässig waren ‑ zum Beispiel das ERP-Kreditprogramm, welches über die KfW abgewickelt wird ‑ zur Verfügung und wurden in der Vergangenheit auch schon genutzt, um eben kurzfristige Liquiditätsbedarfe abzusichern.

Natürlich beobachten wir die Lage sehr genau und schauen, ob es weitergehende Unterstützungsbedarfe gibt, aber das ist der aktuelle Stand, den ich Ihnen mitteilen kann.

VORS. WOLF: Eine Frage an das AA gerichtet: Bundesinnenministerin Faeser hat vor etwa zehn Tagen gesagt, das Ziel müsse eine Verteilung der aus der Ukraine Geflüchteten innerhalb Europas nach festen Quoten sein, und sie verfolge dieses Ziel gemeinsam mit der Außenministerin. Ist es richtig, dass Frau Baerbock für eine feste Quote ist?

WAGNER: Ich kann in diesem Bereich auch nur auf das verweisen, was die Ministerin dazu schon gesagt hat. Ich habe hier nichts Weitergehendes dazu mitzuteilen.

VORS. WOLF: Die Person fragt dazu noch einmal an das AA gerichtet nach und sagt, sie habe nichts dazu vernommen, dass Frau Baerbock etwas zum Thema Quote gesagt habe. Können Sie uns also vielleicht noch einmal die Position der Außenministerin zu dieser Frage sagen?

WAGNER: Die Außenministerin hat sich ja in den letzten Wochen sehr deutlich dazu eingelassen, dass Deutschland und Europa mit den Flüchtlingen, die vor diesem Krieg fliehen, vor einer großen humanitären Katastrophe stehen, und hat gesagt, dass wir jetzt in Absprache mit unseren Partnern und auch in der EU alles daransetzen müssen, diese Krise und diese Katastrophe zu bewältigen. Dabei würde ich es, glaube ich, belassen.

HEBESTREIT: Ich kann vielleicht noch ergänzend darauf verweisen, dass der Europäische Rat Donnerstag und Freitag länglich getagt hat und dass auch in den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates die Aufforderung an alle Länder der Europäischen Union ergangen ist, sich daran zu beteiligen, dass wir diese Flüchtlingssituation so bewältigen, wie das optimal möglich wäre. Vielleicht hilft das auch noch weiter.

VORS. WOLF: Jemand will wissen: Ist Frau Baerbock für eine Quote, ja oder nein?

WAGNER: Ich habe mit Frau Baerbock zu diesem Thema noch nicht gesprochen und kann hier deshalb auch nichts Weiteres dazu beitragen.

VORS. WOLF: Vielleicht können Sie uns das nachreichen, wenn Frau Baerbock sich dazu äußern möchte?

WAGNER: Wenn Frau Baerbock sich dazu äußert, werden Sie es erfahren.

[…]

FRAGE: Herr Hebestreit oder auch Herr Wagner, das Weiße Haus und der Bundeskanzler haben gesagt, dass die Formulierung des US-Präsidenten, Putin dürfe nicht an der Macht bleiben, nicht als Wunsch nach “regime change“ zu verstehen ist. Ist das nach Ihrer Einschätzung damit erledigt, oder können Sie etwas dazu sagen, was die Eskalationsspirale auf der anderen, also der russischen Seite damit angeheizt haben könnte und welche Befürchtungen daraus in Deutschland, in Europa und den USA entstanden sind?

HEBESTREIT (BMI): Da muss ich ein bisschen überlegen. - Erst einmal würde ich sagen, dass sich das Weiße Haus und der Bundeskanzler, wie Sie richtig sagen, ja einig sind. Auch in den Gesprächen, die der Bundeskanzler mit dem US-Präsidenten geführt hatte, und den Gesprächen, die es am Donnerstag und Freitag in Brüssel in den verschiedenen Gremien ‑ im NATO-Rat, unter den G7-Staaten und dann auch im Europäischen Rat ‑ im Rahmen sehr ausführlicher Diskussionen gegeben hat, hat das Ziel eines „regime change“, eines Sturzes von Putin, keine Rolle gespielt. Das ist im Moment der Status quo, und der hat sich auch nicht durch die Äußerung des US-Präsidenten in Polen verändert.

ZUSATZ: Ich hatte gefragt, ob Sie eine Reaktion darauf befürchten und ob das damit vom Tisch ist; denn es ist ja ausgesprochen oder, wie auch immer, missverständlich formuliert worden. Man kann es in Moskau ja genau so auffassen.

HEBESTREIT: Das weiß ich nicht. Das kann ich auch schlecht abschätzen. Dafür fehlen mir tatsächlich die Kenntnisse. Wichtig ist ja, dass wir wissen, welche Position wir haben. Was die russische Seite dann da hineininterpretiert oder daraus macht, ist ihr Ding. Wichtig ist, dass wir wissen, was wir tun wollen und was wir nicht tun wollen, und das habe ich gerade dargelegt.

ZUSATZFRAGE: Herr Wagner, haben Sie da vielleicht Erkenntnisse?

WAGNER (AA): Ich habe das, was Herr Hebestreit gesagt hat, nicht zu ergänzen.

FRAGE: Bewertet denn die Außenministerin die Aussagen des US-Präsidenten als eine Einmischung in die inneren Angelegenheiten eines anderen Staates?

WAGNER: Es ist ja geübte Praxis, dass wir Einlassungen ausländischer Regierungschefs nicht kommentieren. Insofern habe ich dem, was gesagt worden ist, wirklich nichts hinzuzufügen.

ZUSATZ: Aber das tun Sie bei anderen Staatschefs wie Herrn Erdoğan doch immer wieder!

WAGNER: Ich habe dem, was gesagt worden ist, wirklich nichts hinzuzufügen.

[...]

FRAGE: Herr Hebestreit, es gibt ja zwischen der NATO und Russland den sogenannten Founding Act aus dem Jahr 1997, der überhaupt die Grundlage für die Kooperation darstellt. Wäre die Bundesregierung bereit, den aufzukündigen und damit die Kooperation mit Russland zu beenden?

STS HEBESTREIT: Im Augenblick gibt es keine solchen Pläne innerhalb der Bundesregierung.

Arbeit der Deutschen Welle in Russland

FRAGE: Ich habe eine Frage aus aktuellem Anlass. Soeben kommt die Meldung, dass die Deutsche Welle in Russland jetzt auch als ausländischer Agent eingetragen wurde. Können Sie das vielleicht ganz kurz kommentieren, Herr Hebestreit?

HEBESTREIT (BReg): Ich habe die Meldung auch erst eben in den Agenturen gesehen. Ich müsste mir das genauer anschauen. Sie kennen unsere Position zur Deutschen Welle. In dem Moment, in dem ich das verifizieren kann und mir auch einmal angeschaut habe, was da gesagt wurde, würde ich gerne etwas nachreichen, aber nicht ad hoc.

Ankündigung eines Hunger­streiks durch einen in Kuba zu einer Todes­strafe verurteilten Deutschen

VORS. WOLF: Ich habe noch eine Frage an Herrn Wagner: In Kuba wurde im letzten Juni der Deutschkubaner Luis Frómeta Compte festgenommen und im Dezember wegen Anstiftung zum Aufruhr zu einer langen Haftstrafe verurteilt. Er will jetzt in einen Hungerstreik treten. Können Sie sagen, ob deutsche Diplomaten und Ärzte Zugang zu ihm haben?

WAGNER (AA): Tut mir leid, der Fall ist mir nicht bekannt. Das muss ich nachreichen.

[…]

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