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Erklärungen des Auswärtigen Amts in der Regierungspressekonferenz vom 05.10.2022

05.10.2022 - Artikel

Fortsetzung des Anti-IS-Einsatzes in Irak

HOFFMANN (BReg): Die Bundesregierung hat heute die Fortsetzung des Einsatzes bewaffneter deutscher Streitkräfte, des sogenannten Anti-IS-Einsatzes, beschlossen. Er dient der Sicherung der Stabilisierung, soll das Wiedererstarken des IS verhindern und die Versöhnung im Irak fördern. Das Bundestagsmandat soll bis zum 31. Oktober 2023 verlängert werden. Insgesamt können weiterhin bis zu 500 Personen eingesetzt werden. Die Entscheidung zur Verlängerung des Einsatzes ist auch ein Ergebnis der Überprüfung des Einsatzes, die mit dem Bundestagsmandat vom 28. Januar 2022 beauftragt wurde. Der Deutsche Bundestag muss der Verlängerung noch zustimmen.

Auch wenn Fortschritte in der Operationsplanung und ‑durchführung erzielt wurden, sind weitere Maßnahmen zur Stabilisierung Iraks und im regionalen Kampf gegen den IS notwendig.

Der deutsche militärische Ansatz fußt auf zwei Säulen: erstens der Stärkung des irakischen Sicherheitssektors und der Umsetzung der Sicherheitssektorreform im Rahmen der NATO-Mission in Irak (NATO-Mission Iraq) und zweitens der Unterstützung Iraks im Kampf gegen den IS im Rahmen der internationalen Anti-IS-Koalition OIR (Operation Inherent Resolve).

Um der Bedrohung durch den IS weiterhin effektiv zu begegnen, die irakische Eigenverantwortung, Souveränität und Reformkapazitäten zu stärken und dem Irak eine Entwicklungsperspektive zu bieten, bleiben die Unterstützungsleistungen durch die NATO-Mission im Irak und die Anti-IS-Koalition essenziell. Die internationale Unterstützung erfolgt in enger Abstimmung mit den Bedürfnissen der irakischen Regierung und auf deren ausdrückliche Bitte.

[…]

FRAGE: Mich würde das Exitszenario der Bundesregierung für die Bundeswehr interessieren.

HOFFMANN: Wir haben jetzt eine Verlängerung des Einsatzes beschlossen, weil wir es nach wie vor für notwendig halten, die irakische Regierung bei ihrer Auseinandersetzung mit dem IS zu unterstützen. Das ist im Moment der Fokus.

ZUSATZFRAGE: Das ist ja das Gegenteil meiner Frage. Ich will wissen: Was sind die Bedingungen dafür, dass die Bundeswehr abzieht? Die muss man ja kennen.

HOFFMANN: Wir konzentrieren uns im Moment darauf, den Irak zu stabilisieren und die dortige Regierung bei ihrem Kampf gegen den IS zu unterstützen.

BURGER (AA): Wenn ich vielleicht kurz ergänzen darf: Bei dem Begriff „Exitszenario“ hat man immer ein bisschen ein Afghanistan-Bild vor Augen. Das war eine Situation, in der es einen sehr umfangreichen Einsatz gab, sich Strukturen des Gastlandes im ganz Wesentlichen auf die ausländische Präsenz abgestützt haben und man befürchten musste, dass es dann, wenn sich die Bundeswehr entscheidet, ihren Einsatz zu beenden, unmittelbar zu Verwerfungen führt.

Man muss sich einfach vor Augen halten: Wir haben im Irak einen sehr begrenzten Fußabdruck. Wir machen dort mit einem sehr begrenzten Einsatz von Kräften eine sehr wichtige Arbeit, die von den Partnern vor Ort sehr geschätzt und von der irakischen Regierung weiter gewünscht wird.

Wir sind nicht in einer Situation, in der wir den Abzug von tausenden Kräften mit der ganzen Logistik und umfangreichen Unterstützungssystemen vor Ort planen und vorbereiten müssen. Das ist, wie gesagt, ein Einsatz, bei dem wir im Moment der Auffassung sind, dass es sinnvoll ist, ihn fortzusetzen, weil er ein Mehr an Stabilität für den Irak und die Region bringt. Deswegen haben wir uns jetzt entschieden, ihn fortzusetzen. Wenn das in der Zukunft irgendwann einmal nicht mehr gegeben sein sollte, haben wir jederzeit die Möglichkeit, diese Entscheidung zu ändern.

ZUSATZFRAGE: Afghanistan habe ich nicht gemeint. Aber Sie werden ja Erfolgskriterien für diesen Einsatz haben. Was sind diese?

BURGER: Darüber haben wir uns auch innerhalb der internationalen Anti-IS-Koalition verständigt. Die Erfolgskriterien dafür sind, dass in diesem Fall der Irak und auch die anderen Länder der Region in der Lage sind, ihre Sicherheit gegen ein Wiedererstarken des IS zu gewährleisten, damit er nicht mehr in der Lage ist, wieder Territorium zu kontrollieren und wieder im großen Stil dort zu rekrutieren. Wenn diese Bedingungen erfüllt sind, wird dieser Einsatz nicht mehr notwendig sein.

Türkisch-libysches Abkommen über die Abgrenzung der Ausschließlichen Wirtschaftszone im Mittelmeer

FRAGE: Ich habe eine Frage an das Außenministerium. Herr Burger, im Januar 2020 wurde das türkisch-libysche Abkommen über die Abgrenzung der Ausschließlichen Wirtschaftszone im Mittelmeer geschlossen, wonach die türkische Wirtschaftszone ganz nah an Kreta vorbeigeht. Diese Vereinbarung wurde von niemandem anerkannt, weder von der Europäischen Union noch von den USA. Vor zwei Tagen hatten wir den nächsten Schritt, nämlich die Unterzeichnung eines Memorandums zwischen den Außenministern der Türkei und Libyens. In einem nächsten Schritt wird nun die Ausnutzung der Bodenschätze in der Wirtschaftszone kommen. Wie ist die Haltung des Auswärtigen Amtes dazu?

BURGER (AA): Zu diesem Sachverhalt muss ich Ihnen die Antwort nachreichen.

Ich möchte aber einmal ganz grundsätzlich sagen: Es ist ein Grundsatz des Völkerrechts, dass einige Staaten untereinander nicht Geschäfte zulasten Dritter machen können. Das ist etwas, was wir auch aus dem Privatrecht kennen. Man kann sich nicht zu zweit einigen: Das gehört uns und nicht einem Dritten. Falls in diesem Fall zwei Staaten zulasten Griechenlands eine Vereinbarung treffen, dann ist jedenfalls Griechenland nicht daran gebunden. Dann hat das insofern auch keine Rechtswirkung. Der Grundsatz im Völkerrecht ist, dass es nicht die Möglichkeit gibt, eine solche Vereinbarung zwischen zwei Staaten zulasten eines dritten Staates zu treffen.

Wie gesagt: Eine detaillierte Einschätzung zu diesem jüngsten Schritt, von dem Sie gesprochen haben, muss ich Ihnen nachreichen.

ZUSATZFRAGE: Es gab die Information, dass im September eine Libyen-Konferenz in Berlin stattfinden wird. Sie hat aber nicht stattgefunden. Ist so etwas in Planung?

BURGER: Ich habe im Moment keine Termine anzukündigen. Ich werde mich aber nach dem Termin, den Sie gerade genannt haben, erkundigen. Vielleicht kann ich das aufklären.

Asyl für russische Kriegsdienst­verweigerer

FRAGE: Ich habe eine Frage an das Innenministerium. Es geht um den Umgang mit Russen, die sich möglicherweise der Einberufung entziehen, indem sie das Land verlassen. Gibt es Überlegungen seitens Deutschlands, solchen Personen humanitäre Visa zu erteilen, oder Überlegungen zu einem vereinfachten Einreiseverfahren?

KOCK (BMI): Zu der Frage des Asyls für russische Kriegsdienstverweigerer in Deutschland haben wir uns schon mehrfach ausführlich geäußert. Bezüglich der Erteilung von Visa gebe ich an das Auswärtige Amt ab.

BURGER (AA): Sie wissen ‑ dies hatten wir in der Vergangenheit schon gesagt ‑, dass wir sehr schnell, bereits im Februar, Maßnahmen ergriffen haben, um Menschen, die in Russland aufgrund ihres politischen Engagements unter einer besonderen Verfolgung stehen, die sich dort besonders exponiert haben, beispielsweise als Menschenrechtsverteidiger oder als Journalistinnen und Journalisten, Visa auszustellen, damit sie nach Deutschland kommen können. Das ist naturgemäß eine begrenzte Anzahl von Fällen, weil es um ganz besonders gefährdete Menschen geht. Dieses Instrument besteht weiterhin.

Was die Frage der Einreise von Kriegsdienstverweigerern nach Europa in größerem Umfang angeht, wissen Sie, dass es dazu innerhalb der Europäischen Union durchaus auch eine kontroverse Diskussion gibt. Es gibt Staaten, die Sicherheitsvorbehalte haben, insbesondere die Nachbarstaaten Russlands wie Finnland, die baltischen Staaten und Polen. Nach unserer Auffassung muss man diese Bedenken ernst nehmen. Deswegen muss jede Lösung, die wir in diesem Kontext anbieten, aus unserer Sicht eine sein, die innerhalb der Europäischen Union abgestimmt ist. Darum bemühen wir uns.

Wie gesagt: Gleichzeitig wollen wir die Möglichkeiten offenhalten, Menschen, die unter ganz besonderem Verfolgungsdruck stehen, eine Aufnahme in Deutschland zu ermöglichen.

Polnische Reparationsforderungen

FRAGE: Ich habe eine Frage an Herrn Burger zu den polnischen Reparationsforderungen. Hat das Auswärtige Amt inzwischen die polnische diplomatische Note erhalten, und wird es eine offizielle schriftliche Antwort geben?

BURGER (AA): Ja, die Note der polnischen Seite ist im Auswärtigen Amt eingegangen. Wir werden diese Note jetzt prüfen. Unsere inhaltliche Position zu den Reparationsforderungen ist ja bekannt. Die haben wir hier dargelegt. Die hat die Außenministerin gestern auch in Warschau zum Ausdruck gebracht. In welcher Form eine Antwort erfolgt, wird auch ein Ergebnis dieser Prüfung sein. Sie können davon ausgehen, dass das natürlich nach den dafür vorgesehenen diplomatischen Formen geschieht.

HOFFMANN (BReg): Lassen Sie mich an dieser Stelle noch in dem Sinne ergänzen, wie das auch die Außenministerin bei ihrem Besuch in Polen sehr deutlich gemacht und damit auch für die gesamte Bundesregierung gesprochen hat: Die Bundesregierung ist sich sehr bewusst darüber, dass Nazideutschland im Zweiten Weltkrieg unermessliches Leid für Polen verursacht und über Millionen Menschen gebracht hat, ganz besonders auch in Polen. Der Überfall Deutschlands auf Polen war, wie wir alle wissen, der Beginn dieser Verbrechen. Es geht in keiner Weise ‑ das hat die Außenministerin auch gesagt ‑ um irgendeinen Schlussstrich, den man unter die Geschichte ziehen könnte. Das ist aus unserer deutschen Sicht nicht möglich.

Gleichwohl gibt es ‑ das hat auch der Bundeskanzler gesagt ‑, was die Frage der Reparationen angeht, Verträge, die zuletzt beim EU-Beitritt Polens noch einmal bekräftigt wurden und denen wir uns auch verpflichtet sehen. Aber wir sehen uns auch dazu verpflichtet, die moralischen Konsequenzen des Zweiten Weltkriegs und der Naziherrschaft immer im Blick zu haben.

ZUSATZFRAGE: Herr Burger, könnten Sie noch ein bisschen mehr über die vorgesehenen diplomatischen Formen sagen? Wird die Antwort schriftlich sein, oder kann das auch anders erfolgen?

BURGER: Ich kann das im Moment nicht weiter ausführen.

Iranisches Atomprogramm

FRAGE: Herr Burger, eine Frage zum Thema Iran. Inwieweit sieht das Auswärtige Amt die Gespräche über das iranische Atomprogramm von den Entwicklungen derzeit überschattet?

Gibt es im Auswärtigen Amt Erwägungen, diese Gespräche auszusetzen?

BURGER (AA): Da muss ich eine kleine Korrektur vornehmen. Es laufen ja im Moment gar keine aktiven Verhandlungen. Insofern stellt sich diese Frage in dieser Form auch nicht.

Man muss auch dazu sagen, dass es bei den Bemühungen um die Wiederherstellung dieser Vereinbarungen nie darum ging, Iran in irgendeiner Form einen Gefallen zu tun oder gar Zugeständnisse zu machen, etwa im Bereich unserer Menschenrechtssanktionen, sondern es ging um eine einzige Sache, nämlich Iran davon abzuhalten, an eine Atomwaffe zu kommen und ein nukleares Wettrüsten in der Golfregion zu verhindern. Gerade wenn man sich in diesen Tagen anschaut, was die iranische Führung bereit ist, gegenüber ihrer eigenen Bevölkerung zu tun, muss man sich auch überlegen, ob es ein Risiko ist, das man bereit ist einzugehen, dass eine solche Regierung an Atomwaffen kommt.

Wie gesagt, diese Verhandlungen sind im Moment zum Erliegen gekommen. Trotzdem haben wir in der Vergangenheit mit Partnern versucht, in der Region genau eine solche nukleare Eskalation zu verhindern. Das ist aus unserer Sicht weiterhin ein Szenario, das verhindert werden muss. Selbstverständlich würde aber jeder Schritt hin zu weiteren Gesprächen im aktuellen Kontext auch sorgfältig abgewogen werden. Im Moment gibt es dazu keine Planungen.

ZUSATZFRAGE: Es gibt ja sicherlich irgendwelche Kanäle. Werden die nicht genutzt, um dieses Thema anzusprechen?

BURGER: Ich weiß nicht genau, was Sie jetzt meinen. Ich glaube, es ist klar, dass wir in den vergangenen Tagen sehr viele verschiedene Kanäle und Instrumente genutzt haben, um deutlich zu machen, dass wir an der Seite der Frauen und Männer stehen, die sich im Iran derzeit mutig gegen ihre Unterdrückung und gegen die Einschränkung ihrer Freiheits- und Menschenrechte stellen. Sie wissen, dass sich die Außenministerin wiederholt dazu geäußert hat: bei ihrer Rede im Bundestag in der letzten Woche, in New York bei der Generalversammlung und in den letzten Tagen in den sozialen Medien.

Wir haben den iranischen Botschafter zwei Mal zu dringenden Gesprächen ins Auswärtige Amt gebeten und ihm unsere Haltung und unsere Forderung sehr deutlich mitgeteilt. Wir arbeiten zurzeit mit Hochdruck an weiteren EU-Sanktionen gegen die Verantwortlichen im Iran ‑ das ist ein besonderes Anliegen der Außenministerin gewesen ‑, und Deutschland hat dazu zusammen mit Frankreich und einigen weiteren EU-Staaten Ende letzter Woche konkrete Vorschläge in die Verhandlungen in Brüssel eingebracht. Wir nutzen unsere Möglichkeiten auch in den Gremien der Vereinten Nationen, um Irans Verstöße gegen Menschen- und Frauenrechte zu verurteilen, so am 26. September im Menschenrechtsrat. Wir haben uns am vergangenen Freitag im Menschenrechtsrat gemeinsam mit 56 weiteren Staaten auch einer überregionalen Erklärung angeschlossen, die den eklatanten Bruch von Menschenrechten verurteilt und Iran erneut dazu auffordert, das Recht auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit zu wahren. Heute sind wir Co-Sponsor eines kurzfristig anberaumten zivilgesellschaftlichen Side-Events am Rande der Sitzung des Menschenrechtsrats, bei der unter anderem die Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung, Luise Amtsberg, sprechen wird. Wir unterstützen auch das Mandat des Menschenrechtsrats für den Sonderberichterstatter zur Menschenrechtslage im Iran und dessen Arbeit. Iran ist ja eines der wenigen Länder, die das Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau nicht unterzeichnet haben. Auch das zeigt, weshalb die konsequente Umsetzung von feministischer Außenpolitik gerade im Umgang mit Staaten, die gravierende Menschenrechtsdefizite haben und großen Teilen ihrer Gesellschaft eine freie Entfaltung verwehren, ein Kernziel unserer Außenpolitik ist.

HOFFMANN (BReg): Ich würde vielleicht gerne auch noch einmal im Namen der gesamten Bundesregierung unterstreichen, dass das gewaltsame Vorgehen der Sicherheitskräfte im Iran als eindeutig nicht gerechtfertigt angesehen wird und dass wir es begrüßen, dass die EU in dieser Sache jetzt, wie Herr Burger gesagt hat, unter anderem aufgrund einer deutschen Initiative verschärft an Sanktionen gegen Iran arbeitet.

Wahlen in Bosnien und Herzegowina

FRAGE: Ich hätte noch mal an das Auswärtige Amt eine Frage zu Bosnien-Herzegowina. Sie werden ja mitbekommen haben, was Christian Schmidt dort gemacht hat. Mich würde die Haltung der Bundesregierung interessieren. Unterstützen Sie also die Änderung des Wahlgesetzes, die Herr Schmidt veranlasst hat? An dem Tag, an der er die Änderung bekannt gegeben hat, wurden ja im ganzen Land Stimmen ausgezählt. Das ist natürlich sehr wirr.

War der Bundesregierung eigentlich bekannt, dass Schmidt darüber monatelang geheime Verhandlungen mit dem kroatischen Ministerpräsidenten geführt hat?

BURGER (AA): Ich kann Ihnen dazu nur so viel sagen, dass Christian Schmidt seine Entscheidungen gemäß seines Mandats unabhängig trifft und für diese wichtige Aufgabe unsere Unterstützung hat.

Zu den Wahlen in Bosnien-Herzegowina kann ich insgesamt vielleicht noch hinzufügen, dass es aus Sicht der Bundesregierung wichtig war, dass diese Wahlen am vergangenen Sonntag stattgefunden haben. Insgesamt ist der Wahltag ruhig verlaufen. Das ist eine positive Entwicklung. Zur Bewertung der Wahlen kann ich auch auf ODIHR, den Menschenrechtsmechanismus der OSZE, verweisen, das eine umfassende Wahlbeobachtungsmission durchgeführt hat, an der übrigens auch viele deutsche Wahlbeobachterrinnen und Wahlbeobachter beteiligt waren. ODIHR hat am 3. Oktober erklärt, dass die Wahlen insgesamt gut organisiert waren und ruhig verlaufen sind. Besorgt zeigte sich ODIHR über anhaltenden Reformstau im Land, Misstrauen in Institutionen und ethnisch spalterische Rhetorik, die das Umfeld der Wahlen geprägt haben. Diese Bewertung teilen wir ausdrücklich.

ZUSATZFRAGE: Beantwortet keine meiner Fragen! Ich habe mich für die Änderung des Wahlgesetzes interessiert, also die Handlungen von Herrn Schmidt. Das ist ja interessant, weil sich die EU-Vertretung in Sarajevo klar von dieser Entscheidung distanziert hat. Die Amerikaner haben das befürwortet. Wie positioniert sich die Bundesregierung?

War Ihnen bekannt, dass Schmidt als ehemaliges Mitglied der Bundesregierung Geheimverhandlungen mit dem kroatischen Ministerpräsidenten geführt hat?

BURGER: Ich möchte hier noch einmal darauf verweisen, dass das Mandat des Hohen Repräsentanten ein unabhängiges Mandat ist.

ZUSATZ: Trotzdem können Sie diese Entscheidung ja bewerten!

BURGER: Ich habe dazu jetzt gesagt, was ich dazu heute zu sagen habe.

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