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Erklärungen des Auswärtigen Amts in der Regierungspressekonferenz vom 20.03.2023

20.03.2023 - Artikel

Haftbefehl des Internationalen Strafgerichts gegen den russischen Präsidenten

FRAGE: Herr Büchner, nachdem der Internationale Strafgerichtshof jetzt den Haftbefehl gegen Wladimir Putin erlassen hat, hat der Justizminister bereits gesagt, dass, wenn es ein Ersuchen bei Interpol und den Mitgliedsstaaten gebe, man ihn in Deutschland sofort verhaften würde. Meine Frage wäre, ob sich auch der Bundeskanzler dieser Einschätzung anschließt und was dieser Haftbefehl für zukünftige diplomatische Gespräche zwischen dem Bundeskanzler und dem russischen Präsidenten bedeutet?

BÜCHNER (BReg): Auch dazu hat sich der Bundeskanzler ja sehr eindeutig geäußert. Er hat immer wieder gesagt: Niemand steht über Recht und Gesetz. Das ist ein ganz wichtiger Grundsatz des internationalen Rechts. In der Tat ist es auch so, dass alle wissen, dass der Internationale Strafgerichtshof eine wichtige Institution ist, die ihren Auftrag auch durch internationale Verträge erhalten hat. Kriegsverbrecher müssen vor Gericht zur Rechenschaft gezogen werden. Sie dürfen sich nirgendwo sicher fühlen. Das gilt auch für den russischen Präsidenten.

FRAGE: An das AA: Wie schätzen Sie angesichts des Haftbefehls zum einen die Möglichkeit für eine mögliche Verhandlung mit Moskau in irgendeiner Form und zum anderen die Bereitschaft der deutschen Behörden ein, Präsident Putin bei seinem Besuch in Deutschland festzunehmen?

WAGNER (AA): Zum ersten Teil Ihrer Frage haben wir hier ja immer wieder deutlich gemacht, dass es nun wahrlich nicht an Bemühungen der Diplomatie und der Verhandlung fehlt, sondern es fehlt an der Bereitschaft des russischen Präsidenten, seine Truppen aus der Ukraine zurückzuziehen und diesen Krieg zu beenden.

Was die Durchsetzung dieses Haftbefehls in Deutschland angeht, würde ich wahrscheinlich an den Kollegen des BMJ abgeben.

HOSEMANN (BMJ): Ich kann einfach nur noch einmal darauf hinweisen, dass das, was Bundesjustizminister Buschmann am Wochenende gegenüber einer Zeitung geäußert hat, ja letztlich eine Selbstverständlichkeit ist. Nach Artikel 86 des Römischen Statuts sind alle Vertragsstaaten des Römischen Statuts verpflichtet, den Internationalen Strafgerichtshof bei seinen Ermittlungsverfahren zu unterstützen, und an diese Selbstverständlichkeit, die alle 123 Vertragsstaaten betrifft, hat der Bundesjustizminister am Wochenende erinnert.

[…]

FRAGE: Herr Putin sollte eigentlich verhaftet werden. Gilt das auch für seine Verbrechen in Syrien oder nicht?

WAGNER: Vielen Dank für die Frage. Diese Diskussion bezieht sich ja jetzt hier auf einen Haftbefehl, der im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens des IStGH zu den russischen Verbrechen in der Ukraine erlassen worden ist. Aber Ihre Nachfrage gibt mir vielleicht noch einmal Anlass, so ein bisschen von dieser spekulativen Diskussion von eben wegzukommen und noch einmal festzuhalten, dass der Haftbefehl und im Übrigen ja auch der Untersuchungsbericht der Untersuchungskommission des Menschenrechtsrats, der ja letzte Woche veröffentlicht worden ist, noch einmal sehr eindeutig dokumentieren, dass es sehr klare Beweise dafür gibt, dass russische Soldaten in der Ukraine Kriegsverbrechen begehen und dass diese Verbrechen nicht ungesühnt bleiben dürfen und daher die Strafermittlungen laufen müssen.

FRAGE: Der Internationale Strafgerichtshof hat ja in seiner Mitteilung auch kundgetan, dass er sich quasi eine präventive Wirkung von der Veröffentlichung des vorliegenden Haftbefehls verspricht. Haben Sie irgendwelche Hinweise auf eine präventive Wirkung, was das Begehen weiterer Verbrechen im Sinne des Haftbefehls betrifft?

WAGNER: Das ist, glaube ich, ein bisschen spekulativ. Ich kann aktuell nur zur Kenntnis nehmen, dass uns auch dieses Wochenende wieder sehr viele Berichte über russische Angriffe in der Ukraine erreicht haben.

ZUSATZ: Das heißt, Sie gehen nicht davon aus, dass das bislang eine positive Wirkung entfaltet hat.

WAGNER: Das würde ich so nicht einordnen. Die Bewertung überlasse ich Ihnen. Ich kann nur das zur Kenntnis nehmen, was ich dieses Wochenende noch an Berichten wahrgenommen habe.

[…]

Reise der Bundesforschungsministerin nach Taiwan

FRAGE: Zur heutigen Nachlieferung des Auswärtigen Amtes vom Freitag: Herr Wagner, ich würde gerne verstehen, was eine inoffizielle Vertretung der Bundesrepublik in Taiwan ist.

WAGNER (AA): Damit die Kolleginnen und Kollegen wissen, über was wir reden: Einer Ihrer Kollegen hatte mich ja tatsächlich am Freitag gefragt, wer die Bildungsministerin in Taipeh konkret betreuen wird. Es ist so, dass die Delegation von Bildungsministerin Stark-Watzinger in Taiwan von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Deutschen Instituts Taipeh betreut wird. Es handelt sich um eine inoffizielle deutsche Auslandsvertretung. Das ist in der Tat ein etwas ungewöhnlicher Name, aber trägt natürlich dem Rechnung, dass wir mit Taiwan keine diplomatischen Beziehungen unterhalten, aber unterhalb der Schwelle dieser völkerrechtlichen diplomatischen Beziehung natürlich in einigen Bereichen schon eine Kooperation mit Taiwan habe ‑ das haben wir ja am Freitag auch detailliert ausgeführt ‑, auch immer im Einklang mit unserer deutschen Ein-China-Politik. Um diese Beziehungen zu pflegen, gibt es halt das Deutsche Institut Taipeh.

ZUSATZFRAGE: Ich gehe davon aus, dass die Reise von Frau Stark-Watzinger mit Frau Baerbock abgesprochen ist und war. Sie sind ja durchaus zuständig für solche Reisen. Kann ich davon ausgehen, dass Frau Baerbock ihrer Kollegin noch Dinge mit auf den Weg gegeben hat?

WAGNER: Ich habe, glaube ich, auch am Freitag schon gesagt, dass es natürlich immer so ist, dass bei Reisen von Ministerinnen und Ministern das Auswärtige Amt ja allein schon bei der Vorbereitung der Reisen und der Umsetzung vor Ort mit eingebunden ist. Sie können davon ausgehen, dass alle Ressortkolleginnen und ‑kollegen ‑ Herr Büchner wird das bestätigen ‑ einen engen Austausch zu den Themen pflegen, an denen sie jeweils arbeiten. Zu konkreten Gesprächen zwischen den Ministern kann ich hier natürlich keine Auskunft geben.

FRAGE: Ich wollte nur noch einmal zur Sicherheit beim Forschungsministerium nachfragen: Die Reise findet aber ohne kurzfristige Änderungen statt, oder?

DR. ESCHER (BMBF): Die Reise findet statt, und, um das auch sicherzustellen, gibt es eben eine gewisse Vorsicht.

FRAGE: Herr Wagner, die chinesische Botschaft hat ja schon ihr Missfallen gegenüber der Reise der Forschungsministerin zum Ausdruck gebracht. Wie reagiert das Auswärtige Amt auf diese Kritik Chinas?

WAGNER: Wir haben diese Äußerungen zur Kenntnis genommen. Es ist ja auch nicht so, dass wir mit den chinesischen Partnern nicht auch einen ständigen Austausch pflegen und über viele Dinge sprechen. Ich kann mich da nur noch einmal wiederholen und würde Sie auf meine Äußerungen verweisen, die ich am Freitag schon getätigt habe: Diese Reise findet im Rahmen der deutschen Ein-China-Politik statt. Das ist nicht nur eine deutsche Politik, vielmehr sind es auch unsere europäischen Partner, die diese Politik haben, und da gibt es auch keine Änderungen.

Kolonialgeschichte in Tansania

FRAGE: Eine Frage an das Auswärtige Amt zum Thema koloniale Aufarbeitung: Die Staatsministerin hat ein Interview gegeben, in dem sie gesagt hat, es sei jetzt auch Zeit, sich um Tansania zu bemühen. Können Sie das ein bisschen erläutern? Ist das einfach eine Aufforderung, oder gibt es da konkrete Arbeiten, auch im Hinblick darauf, wie man mit Tansania verhandelt?

WAGNER (AA): Ich würde Ihnen die Spezifika dazu gern nachreichen.

VORS. WEFERS: Uns vielleicht.

WAGNER: Ja, absolut.

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