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Erklärungen des Auswärtigen Amts in der Regierungspressekonferenz vom 03.04.2023

03.04.2023 - Artikel

Fachkräfteeinwanderung/Visaverfahren

BURGER (AA): In der Regierungspressekonferenz am vergangenen Freitag hatten wir eine Nachlieferung zum Thema Fachkräfteeinwanderung und zu den Wartezeiten im Visaverfahren angekündigt. Ihre Fragen bezogen sich alle auf nationale Visa, also auf Visa zum Daueraufenthalt in Deutschland. Dies möchte ich zunächst einordnen.

Im Jahr 2022 haben unsere Auslandsvertretungen weltweit 444 000 Anträge auf nationale Visa bearbeitet. Das ist eine Steigerung von 15 Prozent im Vergleich zu 2019, also zum letzten Jahr vor der Pandemie, mit dem ein solcher Vergleich überhaupt sinnvoll ist. Die beiden größten Kategorien für nationale Visa sind Visa zur Erwerbstätigkeit und zur Familienzusammenführung. Bei solchen nationalen Visa findet in der Regel eine Beteiligung von innerdeutschen Behörden statt. Das ist bei Familienzusammenführungen und bei vielen anderen Aufenthaltszwecken die zuständige innerdeutsche Auslandsbehörde ‑ sie muss zum Beispiel auch einem Visum zum Studium in Deutschland zustimmen ‑ und bei Aufenthaltszwecken, die eine Erwerbstätigkeit als Grundlage haben, zusätzlich noch die Bundesagentur für Arbeit. Die Bearbeitungsdauer von nationalen Visa hängt deshalb neben den Terminwartezeiten und personellen Kapazitäten der Auslandsvertretungen immer auch von den Kapazitäten der innerdeutschen Behörden ab.

Im Rahmen des gemeinsamen Besuchs des Bundeskanzlers und der Außenministerin beim Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten vor einigen Wochen wurde bereits besprochen: Ein modernes Einwanderungsland braucht ein modernes Aufenthaltsrecht, das mit einem zeitgemäßen und unbürokratischen Visumverfahren umgesetzt wird. Wir brauchen daher schlanke und möglichst unbürokratische Verfahren bei der Visumerteilung, die unser Land für Fachkräfte attraktiv machen. Nur so werden wir im weltweiten Wettbewerb um die besten Kräfte bestehen.

Vieles davon ist in dem Entwurf zur Weiterentwicklung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes vom 29. März und in dem Entwurf einer entsprechenden Verordnung bereits umgesetzt. Bei anderen Punkten sehen wir weitere Möglichkeiten und stehen dazu auch mit den anderen Ressorts und mit den Ländern in Kontakt.

Die Außenministerin hat dazu intern einen Aktionsplan „Visabeschleunigung“ gebilligt, mit dem wir in verschiedenen Arbeitsfeldern, sowohl, was unsere internen Möglichkeiten als auch was die Vernetzung mit den innerdeutschen Behörden angeht, auf weitere Vereinfachungen drängen. Das fängt übrigens schon bei der Frage an, ob man überhaupt ein Visum für die Fachkräfteeinwanderung braucht. Es gibt schon jetzt eine ganze Reihe von Ländern, aus denen man visafrei nach Deutschland einreisen und eine Arbeit aufnehmen kann. Deswegen gehört dazu auch die Frage: Können wir für weitere Länder das Visaverfahren als Nadelöhr einfach abschaffen?

Bei dem Besuch von Bundeskanzler und Außenministerin wurde konkreter Handlungsbedarf in drei Bereichen besprochen. Dabei geht es um die Flexibilisierung des Personaleinsatzes in den Auslandsvertretungen, um eine verbesserte und beschleunigte Zusammenarbeit mit den Inlandsbehörden und um die Digitalisierung der Verfahren. In allen drei Bereichen haben wir bereits Maßnahmen getroffen und arbeiten daran, diese weiter auszubauen. Wir weiten auch die personellen Kapazitäten des BfAA aus, vertiefen die dortige Expertise und setzen uns für eine engere Verzahnung mit den Inlandsbehörden ein. Unser Ziel ist es, im BfAA ab 2024 die Bearbeitung von ca. 100 000 Visa jährlich zu erreichen und damit die dort bearbeiteten Anträge innerhalb von vier Jahren zu vervierfachen.

Aufgrund zahlreicher Maßnahmen und Personalzuwächse in den letzten Jahren konnten der Output an bearbeiteten nationalen Visa seit 2015 um fast 60 Prozent gesteigert und Terminwartezeiten vielerorts deutlich abgesenkt werden. Dem steht allerdings in vielen Teilen der Welt ein anhaltend wachsender Migrationsdruck und ein immer noch komplexes Aufenthaltsrecht, das in vielen Fällen aus der Vergangenheit heraus noch zu sehr auf die Abwehr von Einwanderung ausgerichtet ist, entgegen. Wir möchten jetzt einen Wechsel herbeiführen und arbeiten deswegen gemeinsam an einem neuen, modernen Einwanderungsrecht mit einem dazu passenden Visumverfahren.

FRAGE: Wie viele Visa wurden inzwischen für türkische und syrische Erdbebenopfer erteilt, damit sie nach Deutschland kommen können?

BURGER: Dazu muss ich Ihnen die aktuelle Zahl nachreichen. Das geht aber bestimmt ganz schnell.

FRAGE: Ich gehörte ja zu den Fragestellern am Freitag, für die die heutige Nachlieferung bestimmt ist. Wir hatten auch nach konkreten Zahlen gefragt. Können Sie kurz schildern, wie viele Visa momentan vom BfAA bearbeitet werden bzw. im vergangenen Jahr bearbeitet wurden und wie lang die Bearbeitungsdauer momentan ist?

BURGER: Ich habe gesagt, wir möchten im BfAA die Zahl von 100 000 pro Jahr erreichen, und das ist eine Vervierfachung. Wir liegen also derzeit bei einer Größenordnung von 25 000 Visa im Jahr, die im BfAA bearbeitet werden.

Was die Bearbeitungszeiten angeht ‑ das habe ich ausgeführt ‑, ist es nicht sinnvoll, mit Durchschnittszeiten zu arbeiten, weil diese von Einzelfall zu Einzelfall extrem auseinandergehen. Derzeit ist es im Bereich der Fachkräfteeinwanderung der Regelfall, dass man einen Antragstermin innerhalb von wenigen Tagen oder Wochen bekommt, mit ganz wenigen Ausnahmen bei einzelnen Auslandsvertretungen, wo uns das derzeit nicht gelingt.

Im Verfahren ‑ das habe ich gerade ausgeführt ‑ ist es häufig so, dass inländische Behörden beteiligt werden müssen. Das kann von wenigen Tagen, im Regelfall drei Wochen, bis zu einem Jahr dauern, weil die Überlastung in einigen Ausländerbehörden in Deutschland so ausgeprägt ist, dass teilweise Rückmeldungen erst nach sehr langer Zeit erfolgen. Derzeit besteht auch noch der Zustand, dass Anträge in unseren Auslandsvertretungen in Papierform wäschekörbeweise gesammelt, in Postsäcken nach Deutschland geschickt, dort wiederum an die Ausländerbehörden in Papierform weitergeschickt werden müssen und allein durch diesen Postweg sehr viel Zeit verlorengeht. Wir sind auf gutem Weg, dieses Verfahren bis zum Jahresende zu beenden, sodass der komplette Austausch mit den Ausländerbehörden in Zukunft digital stattfindet. Deswegen ist es auch so wichtig, dass wir jetzt gemeinsam mit allen am Verfahren beteiligten Behörden schauen, wo vielleicht Beteiligungsschritte sind, die wir gar nicht mehr brauchen.

Ein Beispiel, das die Außenministerin bei dem Termin in Brandenburg genannt hat, ist der Fall, dass jemand aus dem Ausland zum Studium nach Deutschland kommen möchte. Im Regelfall muss dann die Ausländerbehörde an dem Ort der Hochschule beteiligt werden. Die Lebenserfahrung zeigt aber, dass die Wahrscheinlichkeit, dass die zuständige Auslandsbehörde ‑ ich sage jetzt einmal ‑ im Landratsamt Ravensburg etwas über einen Antragsteller weiß, der an der Hochschule Isny studieren möchte und aus Usbekistan kommt, relativ gering ist. Trotzdem ist diese Beteiligung im Moment vorgesehen, und man muss sich überlegen, ob man diese Beteiligung eigentlich noch braucht oder ob man sie zumindest so umgestalten kann, dass hierdurch im Verfahren keine Zeitverzögerung entsteht.

ZUSATZFRAGE: Ich habe eine Nachfrage zu den Zahlen. Sie haben, wenn ich es richtig notiert habe, gesagt, im vergangenen Jahr gab es 444 000 Anträge, aber nur 25 000 sind beim BfAA anhängig. Habe ich das richtig verstanden, oder sind nur 25 000 beschieden worden?

BURGER: Das sind tatsächlich die Zahlen, die ich genannt habe. Ich habe gesagt, 440 000 Anträge wurden bearbeitet. Dabei geht es um alle nationalen Visakategorien. Es geht also um Visa zum Daueraufenthalt einschließlich Erwerbstätigkeit und Familienzusammenführung; zu den nationalen Visa gehören aber beispielsweise auch Visa zum Studium in Deutschland. Dafür gilt diese Zahl von 444 000.

Sie hatten sich am Freitag auch nach der Zahl von 250 000 erkundigt. Das ist eine Prognose der Anträge, die wir im Zeitraum von einem Jahr in Zukunft im Rahmen der Fachkräfteeinwanderung erwarten ‑ sowohl für die Personen, die als Fachkräfte kommen, an sich als auch für die Familienzusammenführung bei Fachkräften.

[…]

BURGER: Sie haben nach den Visa gefragt, die für Erdbebenopfer aus der Türkei und aus Syrien in dem vereinfachten Verfahren erteilt wurden. Das sind ‑ Stand vom 31. März ‑ 7 652 ausgestellte Visa, davon 6 567 Schengen-Visa im vereinfachten Verfahren und 1 085 nationale Visa, also Visa im Rahmen der Familienzusammenführung, die hauptsächlich für syrische Staatsangehörige zum Einsatz kommen.

Atomverhandlungen mit Iran

FRAGE: Herr Burger, der iranische Außenminister hat gesagt, dass bei der Wiederbelebung der Nukleargespräche eine Annäherung gab. Können Sie eine solche Aussage bestätigen?

BURGER (AA): Es tut mir leid. Ich kenne die Aussage nicht. Ich muss das nachreichen.

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