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Erklärungen des Auswärtigen Amts in der Regierungspressekonferenz vom 10.05.2023

10.05.2023 - Artikel

Nahostkonflikt

BURGER (AA): Die Bundesregierung sieht die jüngste Eskalation in Gaza mit großer Sorge. Der Tod mehrerer unbeteiligter Zivilisten, darunter auch von Kindern, hat uns schockiert. Israels Sicherheit ist für Deutschland Staatsraison. Israel hat wie jedes andere Land ein völkerrechtlich verankertes Recht zu staatlicher Selbstverteidigung. Diesem Recht steht die ebenso zentrale völkerrechtliche Pflicht gegenüber, das Prinzip der Verhältnismäßigkeit zu wahren und Zivilisten zu jeder Zeit besonders zu schützen. Die Menschen in Gaza und in Israel haben ein Recht auf ein Leben in Frieden und Würde.

Sie kennen unsere grundsätzliche Haltung dazu. Dieses Ziel können wir am besten im Rahmen einer verhandelten Zweistaatenlösung für den Nahostkonflikt erreichen. Kurzfristig gilt es vor allem eine weitere Eskalation und damit weitere Opfer zu verhindern. Daran müssen jetzt alle, die vor Ort Verantwortung tragen, mitwirken.

[…]

FRAGE: Meine Frage betrifft die Außenpolitik. Die Deutsche Presse-Agentur zitiert das ägyptische Außenministerium mit den Worten, dass die Konferenz im Münchner Format morgen in Berlin beginnen werde. Gibt es weitere Details dazu?

Wird das Treffen der Außenminister im Münchner Format über die israelische Eskalation in Gaza diskutieren?

BURGER: Vielen Dank. Ich muss Sie zu dieser Frage noch um etwas Geduld bitten. Wenn wir einen Termin anzukündigen haben, dann werden wir das im Laufe des Tages tun. Für die gegenwärtige Pressekonferenz habe ich noch keine Terminankündigung mitgebracht.

FRAGE: Herr Burger hat den Tod von Zivilisten angesprochen. Sie wurden durch die Luftangriffe getötet. Habe ich es richtig verstanden, dass Sie diese israelischen Luftangriffe kritisieren? Letzte Woche gab es ja eine vereinbarte Waffenruhe zwischen beiden Seiten.

BURGER: Wie immer, wenn Sie mich paraphrasieren, dann können Sie das gern tun. Ich habe die Formulierung gewählt, die ich hier für die Bundesregierung und das Auswärtige Amt gewählt habe.

ZUSATZFRAGE: Erstens: Halten Sie diese Luftangriffe für verhältnismäßig?

Zweitens: Es gab eine vereinbarte Waffenruhe zwischen Hamas und Israel. Sie wurde jetzt vonseiten Israels gebrochen. Gibt es von Ihrer Seite Kritik daran?

BURGER: Ich denke, dass ich die Prinzipien, nach denen wir uns dazu verhalten, gerade genannt habe. Ich habe gerade auch auf das Prinzip der Verhältnismäßigkeit hingewiesen. Das ist stets im Einzelfall zu betrachten. Dabei geht es um die Frage, ob ein bewaffneter Angriff gegenwärtig, also gegebenenfalls auch unmittelbar bevorstehend, war und ob auch in der Wahl der Mittel das Prinzip der Verhältnismäßigkeit gewahrt ist.

FRAGE: Zu dem Termin: Die Außenministerin hat in Paris gesagt, dass morgen ein Nahosttreffen stattfinden solle, auch mit der französischen Ministerin. Steht das auf der Kippe?

BURGER: Wie gesagt: Wenn ich Ihnen zu diesen Planungen konkretere Details mitteilen kann, dann werde ich das gern tun. Zum jetzigen Zeitpunkt, heute um 13.16 Uhr, kann ich das noch nicht.

FRAGE: Nach israelischen Angaben handelte es sich um gezielte Tötungen. Ist es aus Sicht der Bundesregierung legitim, gezielt gegen politische und militärische Führer vorzugehen?

BURGER: Klar ist, dass bei einer konkreten Bedrohung Israels Sicherheitskräfte entsprechend agieren können müssen. Dabei muss die Einhaltung des Prinzips der Verhältnismäßigkeit immer gewährleistet werden. In jedem Fall muss der Einsatz tödlicher Gewalt immer das letzte Mittel und der Schutz von Zivilisten immer oberstes Gebot sein. Das sind die Grundsätze, nach denen nach dem humanitären Völkerrecht vorzugehen ist.

ZUSATZFRAGE: Hat die Bundesregierung irgendeine Möglichkeit oder Absicht, über die Wahrung dieser Relation, der Vorbedingungen zu informieren? Können Sie sicher sein, dass das ‑ Sie sprachen von einem letzten Mittel bei konkreter Gefahr ‑ vor diesem Angriffsbefehl zur gezielten Tötung von israelischer Seite eingehalten wurde, oder können Sie das jetzt nur glauben?

BURGER: Ich habe keine Bewertung vorgenommen. Ich habe nur gesagt, welche Kriterien aus Sicht der Bundesregierung und auch aus Sicht des humanitären Völkerrechts gelten, die daran anzulegen sind. Dabei will ich es heute bewenden lassen.

Lage in Pakistan

FRAGE: An Herrn Burger vom Auswärtigen Amt: Wie bewerten Sie die Lage in Pakistan? Imran Khan ist in Haft; es gab große Proteste und viele Inhaftierungen. Wie bewerten Sie die Lage? Machen Sie sich Sorgen um die pakistanische Demokratie?

BURGER (AA): Dazu würde ich Sie gerne auf Äußerungen unserer Botschaft vor Ort gestern in den sozialen Medien verweisen. Wir beobachten die Entwicklung der Lage in Pakistan sehr genau, sind dazu auch in Kontakt mit den deutschen Staatsangehörigen vor Ort und haben auch die Reise- und Sicherheitshinweise für Pakistan entsprechend angepasst.

[…]

FRAGE: Mit Ihrer Erlaubnis möchte ich ganz kurz auf Pakistan zurückkommen, Herr Burger, weil Sie auf die Aussagen der dortigen Botschaft verwiesen haben und die Aussagen nicht ganz eindeutig sind. Gestern hat der Botschafter nämlich getwittert, dass er sich Sorgen macht: crucial to ensure highest standards of rule of law in judicial cases and avoid over-exaggeration. – Aber dann hat er diesen Tweet gelöscht und gesagt, er habe das gemacht, um „any misinterpretation“ aus dem Weg zu gehen. Was ist dann die Haltung der Bundesregierung? Besteht diese Sorge um die Situation? Wollen Sie so auf Rechtsstaatlichkeit hinweisen, oder wollen Sie sich in diesem Moment einfach nicht äußern? Es ist nämlich auffällig, dass dieser Tweet dann gelöscht worden ist.

BURGER: Vielen Dank. Ich habe mich ja gerade dazu geäußert, welche Maßnahmen wir treffen, um in der jetzigen Situation insbesondere zur Sicherheit von deutschen Staatsangehörigen vor Ort beizutragen. Zu einer weiteren Bewertung müsste ich gegebenenfalls etwas nachliefern, wenn wir dazu noch mehr mitzuteilen haben.

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