Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

Erklärungen des Auswärtigen Amts in der Regierungs­­­­­pressekonferenz vom 01.09.2023

01.09.2023 - Artikel

Besuch der Staatspräsidentin von Georgien in Berlin

FRAGE: Ist der Bundesregierung bekannt, dass gestern die Staatspräsidentin von Georgien in Berlin war? Hatte das Auswärtige Amt damit etwas zu tun?

WAGNER (AA): Ich müsste Ihnen dazu etwas nachreichen. Ich habe dazu nichts mitgebracht.

ZUSATZFRAGE: Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass heute in Tiflis ein Amtsenthebungsverfahren gegen die Staatspräsidentin mit der Begründung initiiert wurde, dass sie eine geheime Mission oder einen nicht mit der Regierung kommunizierten Besuch nach Deutschland unternommen hat und sich mit dem Bundespräsidenten getroffen hat? Es gibt in Georgien sogar schon Fotos davon.

WAGNER: Ich kenne leider diese georgischen Medienberichte nicht. Ich würde Ihnen dazu etwas nachliefern.

FRAGE: Ich würde gerne Herrn Büchner und Herrn Wagner fragen, ob Sie überhaupt Kenntnis von diesem Besuch hatten.

BÜCHNER (BReg): Ich persönlich müsste das auch klären. Ich kann die Frage spontan nicht beantworten.

WAGNER: Ich habe ja gesagt, dass ich die Antwort nachreiche.

BÜCHNER: Das müssten wir ebenso tun.

ZUSATZFRAGE: Das heißt, keiner in der Bundesregierung weiß im Moment, dass gestern eine Staatspräsidentin in Deutschland war?

BÜCHNER: Das haben wir nicht gesagt. Ich kann Ihnen nur aus meiner Vorbereitung jetzt keine Auskunft darüber erteilen. Das heißt aber nicht, dass wir nicht etwas nachliefern können.

WAGNER: Dem würde ich mich anschließen, auch wenn wir hier manchmal den allwissenden Eindruck vermitteln. Wenn dem Sprecher des Auswärtigen Amtes dazu nichts vorliegt, heißt das nicht, dass das Haus das nicht kennt. Wir gehen dem nach, und dann werde ich das nachreichen.

[…]

FRAGE (zum Besuch der Staatspräsidentin von Georgien in Berlin): Herr Wagner, das Bundespräsidialamt hat eben bestätigt, dass Frau Surabischwili gestern beim Präsidenten war. Bleiben Sie bei Ihrer Aussage, dass Sie eine Antwort nachliefern, oder können Sie jetzt etwas bestätigen?

WAGNER: Ich nehme zur Kenntnis, dass das Bundespräsidialamt das bestätigt hat. Ich liefere gern noch nach.

ZUSATZFRAGE: Es wäre nett, wenn ich einen Kommentar bekommen könnte. Wie bewertet die Bundesregierung den Besuch der georgischen Staatspräsidentin in Deutschland?

WAGNER: Die Nachlieferung habe ich Ihnen ja versprochen. Es gibt keinen Grund, daran zu zweifeln, dass wir nachliefern.

VORS. DETJEN: Wir werden sie dann, wenn sie an die Geschäftsstelle geht, auf dem üblichen Weg an alle verteilen.

Verhaftung eines in Deutschland lebenden ägyptischen Staats­bürgers in Ägypten

FRAGE: Herr Wagner, in Ägypten sitzt der in Deutschland lebende Journalist Alaa Eladly seit ein paar Tagen in Haft. Inwieweit ist das Auswärtige Amt in den Fall involviert?

WAGNER (AA): Vielen Dank. Es ist tatsächlich so, dass unsere Botschaft in Kairo Kenntnis von dem genannten Fall hat und sich von Anfang an für Herrn Eladly eingesetzt hat. Das Auswärtige Amt hat mehrfach dazu hochrangig bei den ägyptischen Behörden vorgesprochen. Es stimmt, Herr Eladly lebt seit über 30 Jahren in Deutschland und ist auch durch seine Familie eng mit Deutschland verbunden. Weil er die ägyptische Staatsangehörigkeit hat, stehen uns bestimmte Instrumente wie zum Beispiel das konsularische Besuchsrecht rechtlich und praktisch nicht zur Verfügung. Das heißt aber nicht, dass wir uns nicht bestmöglich für ihn einsetzen.

Einsatz internationaler Hilfs­organisationen in sogenannten Einsatz­zonen in Niger

FRAGE: Eine Frage an das Auswärtige Amt, gegebenenfalls an das Entwicklungsministerium. Die Regierung von Niger hat den Einsatz internationaler Hilfsorganisationen in sogenannten Einsatzzonen untersagt. Betrifft das in irgendeiner Weise auch die Mitarbeit deutscher Helfer oder Organisationen in diesen internationalen Einsätzen?

WAGNER (AA): Wir haben diese Ankündigung zur Kenntnis genommen. Unsere Haltung ist da ganz klar. Das ist vielleicht nachvollziehbar, wenn es dem Schutz von humanitären Helfern dient. Aber wenn es darum geht, die Bevölkerung von dieser wichtigen Hilfe abzuschneiden, ist das natürlich nicht in Ordnung. Ich habe keine detaillierten Informationen, welche Organisationen eventuell betroffen.

Sie kennen unsere sehr grundsätzliche Haltung zum Thema Niger und zu diesem Putsch. Wir haben die Junta wiederholt aufgefordert, zur verfassungsmäßigen Ordnung zurückzukehren und unterstützen die Bemühungen der Regionalorganisation ECOWAS. Das Thema ist gestern beim informellen Außenministertreffen in Tuledo behandelt worden, wo ein ECOWAS-Vertreter und auch der nigrische Außenminister zugegen waren.

ZUSATZFRAGE: Ich frage vor dem Hintergrund, dass vor einigen Tagen ‑ ich weiß nicht genau, wann ‑ die Bundesregierung hier in der Bundespressekonferenz gesagt hat, dass momentan noch deutsche Helfer in humanitären UN- und anderen Einsätzen dabei wären. Vielleicht kann die Bundesregierung das einfach nachliefern. Danke.

VORS. DETJEN: Gibt es vonseiten des BMZ den Wunsch, zu ergänzen? – Keine Ergänzung vom BMZ.

Menschenrechtslage in den Vereinigten Arabischen Emiraten

FRAGE: Ich habe eine Frage zum Thema der arabischen Emirate und zu Palästina. Viele Menschenrechtsorganisationen fordern die Bundesregierung auf, Druck auf Abu Dhabi auszuüben, sodass politische Häftlinge freigelassen werden. Gibt es eine Initiative hinsichtlich der besetzten Gebiete? Von Mai bis Ende Juni gab es mehr als 200 Angriffe gegen christliche Einrichtungen in den besetzten Gebieten durch die Aussiedler. Gibt es eigentlich auch Kritik oder stille Proteste?

WAGNER (AA): Zum ersten Teil Ihrer Frage muss ich noch einmal rückfragen. Beziehen Sie sich auf politische Gefangene in den Vereinigten Arabischen Emiraten? Können Sie das noch einmal präzisieren? Das war mir nicht ganz klar. – Ich kann vielleicht ganz grundsätzlich sagen, dass das Thema der Menschenrechte auch in unseren Beziehungen zu den Vereinigten Arabischen Emiraten natürlich eine wichtige Rolle spielt. Mir liegen jetzt aber keine spezifischen Fälle vor, auf die ich hier eingehen könnte.

Zu Ihrer zweiten Frage: Wir haben uns an dieser Stelle ja immer wieder zur Situation im Nahen Osten und zu der ja schon in den letzten Monaten zu sehenden, immer wieder aufflackernden und auch zunehmenden Gewalt eingelassen. Es ist natürlich auch so, dass wir Gewaltakte, die durch Siedler auf Einrichtungen vorgenommen werden, verurteilen, und das haben wir hier auch mehrfach getan.

ZUSATZ: Es gibt auch die Forderung, dass die Klimakonferenz wegen der dortigen Menschenrechtsverletzungen nicht in Dubai stattfinden solle.

WAGNER: Sie beziehen sich auf die COP, die ja Ende des Jahres in Dubai stattfinden wird. Ich nehme das zur Kenntnis. Die wird halt in Dubai ausgerichtet.

Lage an der armenisch-aserbaidschanischen Grenze

FRAGE: Die Frage geht an das Auswärtige Amt. Das Thema ist Armenien und Aserbaidschan. Nach internationalen Presseberichten ist die Situation in der armenischen Enklave Bergkarabach humanitär katastrophal. Lebensmittel werden rationiert, Preise steigen immens an. Hauptgrund dafür ist, dass die einzige Versorgungsroute zwischen Armenien und der Enklave durch die aserbaidschanischen Truppen zunehmend eingeengt wird. Transporte werden nicht mehr durchgelassen. Wie beurteilt die Bundesregierung diese Situation? Wirkt sie in irgendeiner Weise auf den aserbaidschanischen Präsidenten ein, seine Zusage, dass Transporte ungehindert möglich sein sollen, auch einzuhalten?

BÜCHNER (BReg): Wenn ich darf, würde ich gerne einmal anfangen. - Die Bundesregierung ist angesichts der instabilen Lage an der armenisch-aserbaidschanischen Grenze besorgt. Besonders die weiterhin ungelösten humanitären Fragen erfüllen uns mit Sorge. Die Bundesregierung appelliert deshalb an alle Verantwortlichen, den Menschen in Bergkarabach die benötigten Lieferungen von Nahrungsmitteln, Medikamenten sowie weiteren Gütern zukommen zu lassen. Hierfür ist es unerlässlich, den Latschin-Korridor für den Güter- und Personenverkehr zu öffnen. Die Bundesregierung ruft zudem Aserbaidschan und Vertreter aus Stepanakert dazu auf, sich über Art und Weise des Transports von lebenswichtigen Hilfsgütern einschließlich zusätzlicher Versorgungsrouten zu einigen und ihre Gespräche über weiter offene Fragen wieder aufzunehmen. Dieser Dialog ist wichtig. Er muss in Gang kommen.

In dieser kritischen Situation steht die Bundesregierung sowohl mit Eriwan als auch mit Baku in Kontakt und arbeitet auf eine Verbesserung der Lage hin. Im Übrigen unterstützen wir mit Nachdruck die Bemühungen des Präsidenten des Europäischen Rats Michel. Ich erinnere an das jüngste Treffen in Chiᶊinǎu zwischen dem Bundeskanzler, Präsident Macron, Präsident Alijew, Ministerpräsidentin Paschinjan und Ratspräsident Michel. Ein Folgetreffen ist am Rande des Treffens der Europäischen Politischen Gemeinschaft in Granada Anfang Oktober vorgesehen.

WAGNER (AA): Ich kann vielleicht nur etwas ergänzen. Die Außenministerin hat sich ja gestern auch in Toledo dazu eingelassen. Wie Herr Büchner ja auch schon gesagt hat, fordern wir, dass es möglich ist, dass über den Latschin-Korridor wieder freier Waren- und Personenverkehr gewährleistet wird. Dabei stehen natürlich Aserbaidschan und auch Russland besonders in der Pflicht.

ZUSATZFRAGE: Die Einschränkung der Transportmöglichkeiten über den Latschin-Korridor ist ja, glaube ich, seit Dezember des vergangenen Jahres sukzessive zu beobachten. Hat seitdem ‑ das ist ja fast ein Dreivierteljahr ‑ schon irgendein Einwirken der Bundesregierung vor allem auf die aserbaidschanische und dann eben auch die russische ‑ das ist da vielleicht schwieriger ‑ Regierung stattgefunden, diese Einschränkungen, die eben kontinuierlich und sukzessive erfolgen, zurückzunehmen?

Gibt es irgendwelche Erklärungen seitens Aserbaidschans, warum diese Einschränkung der Transportmöglichkeiten überhaupt vorgenommen werden?

WAGNER: Ich kann dem, was Herr Büchner ausgeführt hat, hier jetzt leider nicht viel hinzufügen. Wir sind über die humanitäre Lage dort auch selbst sehr besorgt, und das ist, wie gesagt, Teil von Gesprächen. Wir unterstützen ja eben auch die Initiativen, die die EU in dem Bereich unternimmt, und die Gespräche, die da unter der Präsidentschaft von Charles Michel stattfinden. Natürlich ist auch die humanitäre Lage in Bergkarabach Thema bei diesen Gesprächen.

Rechtshilfeersuchen der brasilianischen Bundespolizei an die Bundesregierung im Zusammenhang mit dem Mord an der brasilianischen Politikerin Marielle Franco

FRAGE: Es geht um ein Gesuch oder eine Anfrage der brasilianischen Bundespolizei. Es geht um den Auftragsmord an der Parlamentarierin Marielle Franco. Diese Anfrage kam Ende März und endete Ende Juli ergebnislos. Das hat in der brasilianischen Öffentlichkeit für sehr viel Unmut gesorgt. Die Kollegen von der Intercept Brasil haben recherchiert und herausgefunden, dass die deutsche Regierung mit den Antworten nicht nur zögerlich, sondern in dem Kontext auch sehr vage gewesen ist und sich geweigert hat, sozusagen als Brücke zur Firma Heckler & Koch mitzuhelfen. Dies ist die Herstellerfirma des Waffenmodells; es heißt MP5. Uwe Recht ‑ das ist der Gesandte der deutschen Regierung in der Botschaft in Brasília; er war derjenige, der den Schriftverkehr gemacht hat ‑ kam immer wieder mit neuen Auflagen und nachher mit ganz abstrusen Erläuterungen.

Langer Rede kurzer Sinn: Warum tut sich die Bundesregierung so schwer, in solch einer Sache mitzuhelfen? Der Auftragsmord an Marielle Franco hat Symbolkraft in der ganzen Welt bekommen. Warum ist es so gelaufen?

Meine Frage an das Auswärtige Amt: Die Intercept Brasil hat von diplomatischen Nebenwirkungen gesprochen. Wurde im Auswärtigen Amt über die Gesuche der brasilianischen Bundespolizei gesprochen?

BÖNNIGHAUSEN (BMJ): Ich muss leider um Verständnis dafür bitten, dass wir uns zu Einzelfällen, was Rechtshilfe, internationale Zusammenarbeit und das alles angeht, wie üblich nicht äußern.

WAGNER (AA): Ich kann mich der Kollegin des BMJ jetzt nur anschließen.

ZUSATZFRAGE: Uwe Recht hatte zunächst gesagt, man solle ein offizielles Gesuch an das Justizministerium in Deutschland stellen ‑ das sei durch die Vereinten Nationen geschützt im Rahmen der Bekämpfung organisierter Kriminalität ‑, weil der direkte Kontakt von der Bundespolizei zu der Firma nicht möglich sei.

VORS. DETJEN: Vielleicht kommen wir zur Frage!

ZUSATZFRAGE: Es ist eine Nachfrage in dem Zusammenhang. ‑ Die Vereinten Nationen schützen diese Maßnahme, dass sich eine Regierung an eine Firma wenden kann, wenn es darum geht, die organisierte Kriminalität zu bekämpfen. Deswegen verstehe ich Ihre Antwort nicht.

BÖNNIGHAUSEN: Es ist aber so, dass wir uns, egal wie der Fall ist, hier öffentlich zu Einzelfällen, was die Rechtshilfe angeht, nicht äußern. Das betrifft nicht nur diesen Fall, sondern auch alle anderen Fälle.

ZUSATZFRAGE: Bleibt es dabei, dass die Bundesregierung bei der Aufklärung in Bezug auf die Waffe nicht unterstützt?

BÖNNIGHAUSEN: Dazu habe ich nichts gesagt. Ich habe nur gesagt, dass ich als Sprecherin mich hier zu Einzelfällen von Rechtshilfegesuchen nicht äußern kann.

ZUSATZ: Das habe ich verstanden. Bleibt es dabei?

BÖNNIGHAUSEN: Dazu kann ich, wie ich gerade gesagt habe, nichts sagen.

ZURUF: Wurde im Auswärtigen Amt darüber gesprochen?

WAGNER: Wir äußern uns zu Rechtshilfegesuchen ‑ das sind üblicherweise Fälle über offizielle, formelle Rechtshilfeersuchen ‑ in Einzelfällen nicht. Das ist die Linie. Wir machen uns aber jetzt nicht die Interpretation, die Sie hier in der Frage vortragen, zu eigen.

Schlagworte

nach oben