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Erklärungen des Auswärtigen Amts in der Regierungs­­­­­pressekonferenz vom 08.12.2023

11.12.2023 - Artikel

IOC-Entscheidung zu russischen und belarussischen Athletinnen und Athleten

Frage

Zur IOC-Entscheidung zu russischen und belarussischen Athleten, zuerst an Herrn Ata und gegebenenfalls auch Herrn Fischer vom Außenministerium.

Die Innenministerin hatte als Sportministerin die Entscheidung kritisiert und sagte unter anderem, dass es völlig unzumutbar sei, dass ukrainische Sportlerinnen und Sportler gegen Russen antreten müssen, die den russischen Angriffskrieg gegen ihr Land unterstützen.

Herr Ata, wie soll das aus Sicht des Sportministeriums aussehen? Überall dort, wo Ukrainer in einem Wettbewerb sind, sollen russische und belarussische Athleten ausgeschlossen sein?

Herr Fischer, wie sieht die Außenministerin diese Entscheidung des IOC?

Dr. Ata (BMI)

Sie haben es im Prinzip richtig zitiert. Ich darf es hier auch noch mal vortragen. Die Ministerin hat gesagt, dass die Olympische Spiele nicht in einem luftleeren Raum stattfinden und dass niemand die Augen davor verschließen darf, dass Russland weiter jeden Tag unzählige Menschen in der Ukraine tötet und seinen verbrecherischen Angriffskrieg mit unverminderter Brutalität weiterführt.

Der Kriegstreiber Putin darf die Olympischen Spiele in Paris keinesfalls für seine Propaganda nutzen. Dass russische Mannschaften ausgeschlossen bleiben und Fahnen und Symbole untersagt sind, ist deshalb das absolute Minimum, das wir vom Internationalen Olympischen Komitee erwarten konnten.

Jetzt geht es darum, dass das IOC und die Weltverbände sehr genau prüfen, dass russische und belarussische Einzelathleten konsequent ausgeschlossen werden ‑ ich glaube, der Zusatz jetzt ist wichtig ‑, wenn sie den russischen Angriffskrieg in irgendeiner Weise unterstützen oder irgendeinen Bezug zur russischen Regierung und zum russischen Militär haben. Das IOC trägt die Verantwortung für die jetzt getroffene Entscheidung.

Ich glaube, in der Vollständigkeit wird es vielleicht noch mal klarer, dass es um russische und belarussische Athletinnen und Athleten geht, die den Angriffskrieg unterstützen.

Fischer (AA)

Ich schließe mich dem vollumfänglich an. Der eine Punkt ist, dass die russische Flagge nicht in Paris wehen wird. Das andere sind die Kriterien, unter denen einzelne Sportlerinnen und Sportler unter neutraler Flagge auftreten können. Wie Herr Ata das gesagt hat, hätten wir uns durchaus weitergehende Maßnahmen des IOC vorstellen können.

Zusatzfrage

Das, was Sie jetzt vorgetragen haben, war ja schon bekannt. Ich wollte jetzt aber nur wissen, wie Sie sich das vorstellen. Es gibt einen großen Anteil an Militärangehörigen unter den russischen und belarussischen Sportlern. Sollen die automatisch ausgeschlossen werden? Die müssen ja mit dem russischen Präsidenten und dem Militär solidarisch sein. Wie soll das dann aussehen?

Wenn Ukrainer in einem Wettbewerb sind, müssen diese Menschen automatisch ausgeschlossen sein.

Dr. Ata (BMI)

Ich glaube, dazu ist zweierlei zu sagen. Die Prüfung liegt beim IOC und bei den Weltverbänden. Das ist nichts, was das BMI oder eine andere Stelle durchführt.

Das Zweite ist: Wie ich vorgetragen habe – ich habe es jetzt noch mal etwas ausführlicher vorgetragen ‑, geht es um diejenigen, die den Angriffskrieg unterstützen oder einen Bezug zur Regierung, zum Militär haben. Das ist die Erwartung, die wir in diesem Zusammenhang haben.

Frage

Herr Ata, ich möchte doch gerne da noch einmal präzise nachfragen: Bei den letzten Spielen waren von 212 Athleten 34, glaube ich, Militärangehörige. Das heißt, sie haben einen direkten Bezug zum Militärsystem gehabt. Wenn es diesmal ähnlich wäre, würde das nach Auffassung der Bundesregierung bedeuten, dass diese Militärangehörigen wegen ihrer direkten beruflichen und damit auch politischen Verbindung zum russischen Staatsapparat und letztlich zur Kriegsmaschine ausgeschlossen werden müssten? Es geht konkret um diese Personen, die Sportler als Militärangehörige sind.

Dr. Ata (BMI)

Wie ich vorgetragen habe: Wenn es eine direkte Verbindung zur russischen Regierung oder zum Militär gibt, haben wir die Erwartung, dass diese Personen nicht teilnehmen können.

Haushaltsverhandlungen

Frage

Den Haushalt hätte ich als Thema, an Herrn Büchner zuerst: Frau Esken hat heute Morgen gesagt, dass sie sehr zuversichtlich ist, dass diese Woche eine Einigung im Haushaltsstreit möglich ist. Teilt die Regierung diese Einschätzung?

Büchner (BReg)

Wir haben das am Freitag ja schon diskutiert. Zu Timings äußere ich mich jetzt hier nicht. Ich habe den Bundeskanzler heute Morgen auch gefragt, wie er die Sache sieht, und er hat mir gesagt, die Verhandlungen sind sehr weit fortgeschritten. Es sind viele Fragen miteinander geklärt worden, in einem sehr guten und vertraulichen und natürlich wegen der Größe der Aufgabe auch nicht einfachen Gespräch. Aber deshalb sind wir alle zuversichtlich, und jeder Optimismus ist gerechtfertigt.

Zusatzfrage

Ich will noch mal nachhaken: Wäre es möglich, bei einer Einigung das gleich am Mittwoch im Kabinett zu beschließen und in die Regierungserklärung einzuarbeiten?

Büchner (BReg)

Da bin ich mir jetzt nicht sicher, wie die Fristen aussehen. Das müsste ich Ihnen, ehrlich gesagt, nachliefern, ob das zeitlich fürs Kabinett ginge. Aber entscheidend wäre ja, dass man zu einer politischen Einigung kommt. Alles Weitere ist dann Umsetzung.

Zusatzfrage

Aber die Regierungserklärung muss nicht unbedingt nur auf den EU-Rat beschränkt werden?

Büchner (BReg)

Die Regierungserklärung war in der Vergangenheit auch schon nicht immer nur im engsten Sinne auf den EU-Rat beschränkt.

Frage

Welche Folgen könnte diese politische Einigung im Haushaltsstreit für die finanziellen und militärischen Hilfen für die Ukraine haben?

Büchner (BReg)

Der Bundeskanzler hat ja immer wieder klargestellt, dass Deutschland die Ukraine so lange unterstützen wird, wie das nötig ist, und zwar in allen Bereichen, militärisch genauso wie humanitär oder auch bei direkten Finanzunterstützungen. Daran wird sich nichts ändern.

Zusatzfrage

Auch in demselben Umfang?

Büchner (BReg)

Wie gesagt, die Bundesregierung und der Bundeskanzler haben das zu keiner Zeit infrage gestellt.

Fischer (AA)

Wir haben ja zuletzt die angekündigten Ukrainehilfen sogar erhöht. Wenn Sie sich die Äußerungen des Bundeskanzlers vom Wochenende anschauen und die, die in dem Namensartikel der Außenministerin, der heute in der „FAZ“ erschienen ist, sind, dann ist, glaube ich, ganz klar, dass wir bei der Unterstützung der Ukraine nicht wackeln, sondern diese wie angekündigt weiter ausbauen werden.

Frage

Herr Büchner, gehen Sie denn davon aus, dass nach einer Einigung das Ganze noch durch den Koalitionsausschuss geht?

Büchner (BReg)

Dazu kann ich nichts sagen, denn der Koalitionsausschuss wäre ja nicht in der Hoheit der Bundesregierung. Wie das weitere Verfahren dann aussieht, müssten die Koalitionsparteien beschließen.

Nahostkonflikt

Frage

Thema Gaza: Herr Fischer, ist die Bundesregierung froh, dass die Amerikaner die UN-Resolution im Sicherheitsrat blockiert haben?

Fischer (AA)

Ich glaube, das ist gar nicht so sehr die Frage. Sie kennen unsere Haltung. Wenn ich vielleicht ausholen darf: Es hat eine weitere Befassung nach dem Schreiben des UN-Generalsekretärs nach Artikel 99 gegeben. Die Vereinigten Arabischen Emirate haben einen Resolutionsentwurf vorgelegt. Sie haben recht: Die USA haben dagegen ein Veto eingelegt.

In der Sache ‑ das haben wir hier ja auch schon häufiger betont ‑ sind wir der Auffassung, dass Israel das Recht hat, sich im Rahmen des Völkerrechts gegen die Angriffe der Hamas zu verteidigen, und das tun sie. Wir sprechen uns gleichzeitig ‑ das hat die Außenministerin in den letzten Tagen fast täglich noch einmal wiederholt ‑ für humanitäre Feuerpausen aus. Das ist auch die Linie, die der Europäische Rat für die EU festgelegt hat.

Wie Sie wissen ‑ auch das haben wir hier schon letzte Woche diskutiert ‑, befindet sich Israel in einer neuen Phase der Militäroperation, und es ist doch ganz entscheidend, auch mit Blick auf den politischen Horizont, auf eine politische Lösung, wie Israel diesen Krieg führt. In diesem Zusammenhang hat Israel natürlich die Verantwortung, das humanitäre Völkerrecht einzuhalten, ziviles Leid zu lindern und auch die zivile Bevölkerung dabei zu schützen.

Zusatzfrage

In Bezug auf das humanitäre Völkerrecht: Der amerikanische Außenminister hat vor ein paar Tagen gesagt, dass es eine Lücke gebe zwischen der Intention Israels, das humanitäre Völkerrecht einzuhalten, und den Tatsachen am Boden. Sieht die Bundesregierung diese Lücke auch?

Fischer (AA)

Ich habe das Zitat des amerikanischen Außenministers in anderer Erinnerung. Da hat er gesagt, dass es eine Lücke gebe zwischen den amerikanischen Erwartungen an Israel und dem, was sich vor Ort abspiele.

Wenn Sie die Einlassungen der Außenministerin, aber auch hier von dieser Bank in den letzten Tagen verfolgt haben, dann haben wir sehr deutlich an Israel appelliert, das humanitäre Völkerrecht einzuhalten und dafür zu sorgen, dass die Menschen im Gazastreifen, wenn sie im südlichen Gazastreifen jetzt zur Flucht aufgefordert werden, sich auch tatsächlich und faktisch aus der Gefahrenzone bringen können.

Wir haben uns immer wieder dafür eingesetzt, dass mehr Hilfsgüter in den Gazastreifen kommen, dass auch zum Beispiel weitere Grenzübergänge geöffnet werden. Wir haben uns dafür eingesetzt, dass mehr Treibstoff in den Gazastreifen kommt. Ich könnte diese Reihe jetzt fortsetzen. Insofern gibt es da sehr klare Erwartungen, die wir, die auch die USA geäußert haben und von denen wir hoffen, dass sie in der israelischen Entscheidungsfindung berücksichtigt werden.

Frage

Herr Fischer, Sie haben gesagt, dass Israel sich an das humanitäre Völkerrecht halten soll. Sie haben dazu aufgerufen. Hält sich Israel an das Völkerrecht?

Fischer (AA)

Der Ausgangspunkt ist ja, dass der Angriff der Hamas nach den barbarischen Terrorangriffen des 7. Oktober gegen Israel fortgesetzt wird und dass Israel dazu im Rahmen des Völkerrechts das Recht auf Selbstverteidigung hat, um seine Bevölkerung zu schützen.

Wir wissen gleichzeitig, dass die Hamas alles tut, um palästinensische Zivilistinnen und Zivilisten in das Kriegsgeschehen einzubeziehen. Sie kennen ja die Äußerung der Hamas-Führung, die davon spricht, die zivilen Opfer in Gaza seien eine Art Steuer, die die palästinensische Bevölkerung zu entrichten habe. Insofern, glaube ich, geht unser Appell noch einmal in Richtung derjenigen, die Einfluss darauf haben. Die Hamas muss ihre Waffen niederlegen und die Kampfhandlungen gegen Israel einstellen.

In diesem Rahmen haben wir auch immer wieder gesagt, dass das humanitäre Völkerrecht durch Israel einzuhalten ist und dass schon zu viele Zivilistinnen und Zivilisten in diesem Konflikt gestorben sind.

Zusatzfrage

Die Frage bezog sich aber auf das Vorgehen Israels. Sie haben jetzt das Vorgehen der Hamas hier erläutert. Mir geht es um das Vorgehen Israels, ob das völkerrechtskonform ist.

Fischer (AA)

Ich glaube, ich habe auch darauf hingewiesen, dass Israel die Verantwortung und die Verpflichtung hat, größte Anstrengungen zum Schutz von Zivilistinnen und Zivilisten zu unternehmen.

Frage

Ich habe mir das Zitat hier noch mal angeguckt. Es war keine Aufforderung der Amerikaner an Israel, sondern eine Einschätzung der Lage. Ich kann es nur noch mal zitieren. Herr Blinken hat gesagt:

“… it remains imperative that Israel put a premium on civilian protection. And there does remain a gap between, exactly what I said when I was there, the intent to protect civilians und the actual results that we’re seeing on the ground.”

Das ist eine Einschätzung der Lage von amerikanischer Seite.

Fischer (AA)

Ja, aber das ist doch genau dieselbe Einschätzung, die ich Ihnen hier gerade vorgetragen habe.

Zusatzfrage

Also sehen Sie diese Lücke auch?

Fischer (AA)

Wir, wie schon mehrfach gesagt, setzen uns dafür ein, dass Israel das humanitäre Völkerrecht einhält und seiner Verpflichtung zum größtmöglichen Schutz von Zivilisten und Zivilistinnen im Gazastreifen nachkommt.

[…]

Frage

Ich hätte noch eine Frage an Herrn Fischer. Am Wochenende ist bekannt geworden, dass eine Familie durch israelische Bombardements in Gaza gestorben ist. Können Sie dazu mehr sagen als bisher? Warum wurde das so spät veröffentlicht?

Fischer (AA)

Ich kann Ihnen sagen, dass wir zum jetzigen Zeitpunkt leider davon ausgehen müssen, dass unter den Opfern der Kämpfe in Gaza auch eine deutsche Familie ist, die sich dort aufgehalten hat. Aber Sie wissen, dass wir uns grundsätzlich zu Einzelfällen nicht äußern. Ich kann Ihnen aber noch ein paar Erläuterungen „unter drei“ anbieten, wenn Sie das möchten.

(Es folgt ein Teil „unter 3“)

Vorsitzende Welty

Dann können wir jetzt wieder „unter eins“ gehen, und Sie können Ihre Frage noch einmal stellen.

Zusatzfrage

Wie viele deutsche Staatsangehörige sind aus dem Gazastreifen ausgereist?

Fischer (AA)

Bislang konnten rund 440 deutsche Staatsangehörige einschließlich ihrer Familienangehörigen aus Gaza ausreisen. Eine niedrige Anzahl deutscher Staatsangehöriger befindet sich weiterhin in Gaza. Deshalb arbeiten wir weiterhin daran, dass der Grenzübergang Rafah für die Ausreisen offen bleibt, und setzen uns gegenüber den Zuständigen dafür ein, dass diejenigen Deutschen, die noch ausreisen wollen, aus Gaza ausreisen können

Frage

Herr Fischer, können Sie bestätigen, dass ungefähr der Hälfte der 200 Ortskräfte, die für deutsche UN-Institutionen in Gaza gearbeitet haben oder arbeiten und nach Ägypten ausgereist sind, aufgrund von Sicherheitsbedenken keine Einreisegenehmigung nach Deutschland erteilt wird?

Fischer (AA)

Ich denke, diese Frage müsste ich gemeinsam mit dem BMI beantworten. Vorweg kann ich aber schon sagen, dass diese Zahl falsch ist.

Sie wissen, dass wir eine besondere Verpflichtung gegenüber den deutschen Ortskräften haben. Das betrifft Ortskräfte, die für das AA gearbeitet haben ‑ das ist eine sehr geringe Anzahl ‑, aber es betrifft auch Ortskräfte, die zum Beispiel für deutsche Durchführungsorganisationen gearbeitet haben. Insgesamt ist bisher eine niedrige dreistellige Anzahl an lokal beschäftigten Kolleginnen und Kollegen der verschiedenen Ressorts mit ihren Familienangehörigen ausgereist. Der großen Mehrzahl der bisher ausgereisten lokal beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter konnte nach erfolgreichem Abschluss der Sicherheitsinterviews und der übrigen Überprüfungen bereits Visa für Deutschland ausgestellt werden.

Zusatzfrage

200, das würde noch in den Bereich einer niedrigen dreistelligen Zahl fallen.

Können Sie bestätigen, dass der Anteil der Zurückgewiesenen mehrfach so hoch ist wie in vergleichbaren Fällen? Bei den Sicherheitsbedenken soll es sich um Nähe zu extremistischen islamistischen Positionen handeln.

Fischer (AA)

Das kann ich in dieser Form nicht bestätigen.

Dr. Ata (BMI)

Natürlich äußern wir uns grundsätzlich nicht zu Details operativer Fragen. Deswegen muss ich mich sehr zurückhaltend äußern. Ich kann mitteilen, dass die Sicherheitsbehörden prüfen, ob vor der endgültigen Aufnahmeentscheidung für lokal Beschäftigte und ihre Familien im Einzelfall Sicherheitsbedenken bestehen. Dazu finden ebenso wie in anderen Aufnahmeprogrammen Sicherheitsgespräche statt. Die Behörden kooperieren hierbei eng und vertrauensvoll. Da es um Einzelfallprüfungen geht, sind etwaige Quoten nur bedingt aussagekräftig.

Fischer (AA)

Ich kann noch etwas ergänzen. Die Sicherheitsinterviews werden mit den lokal Beschäftigten und ihren Familienangehörigen geführt. Um das einmal in den Raum zu stellen: Nur in einem einzigen Fall gab es bisher Sicherheitsbedenken bei den lokal beschäftigten Kolleginnen und Kollegen selbst. Die anderen Fälle betrafen Familienangehörige.

In Afghanistan von den Taliban festgesetzte GIZ-Mitarbeiter

Frage

An das Entwicklungsministerium oder auch an das Auswärtige Amt: Vor einigen Wochen ist berichtet worden, dass GIZ-Mitarbeiter in Afghanistan von Taliban festgesetzt oder festgenommen wurden. Sind die inzwischen wieder frei oder wie ist da der Zustand?

Koufen (BMZ)

Der Stand der letzten Woche ist, dass sie bedauerlicherweise noch nicht wieder frei sind. Wir haben aber Informationen, dass sie unversehrt sind.

Zusatzfrage

Ich nehme an, Sie werden sich weiter um eine Freilassung bemühen. Wie geht dieser Prozess weiter?

Koufen (BMZ)

Ich kann Ihnen dazu nichts sagen. Also auch aus Gründen der Sicherheit der GIZ-Mitarbeiter kann ich da nicht ins Detail gehen.

Zusatzfrage

Gibt es konsularische Betreuung, Herr Fischer?

Fischer (AA)

Da es sich nicht um deutsche Staatsangehörige handelt, sind die Einflussmöglichkeiten, die wir nach dem Wiener Übereinkommen über konsularische Beziehungen haben, begrenzt. Aber da es sich um Mitarbeiter einer deutschen Durchführungsorganisation handelt, nutzen wir natürlich die Kanäle, die uns zur Verfügung stehen, um mit der von uns weiterhin nicht anerkannten De-facto-Regierung der Taliban in Afghanistan insofern in Kontakt zu treten, dass wir die Freilassung der inhaftierten GIZ-Mitarbeiter zu erwirken versuchen.

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