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Erklärungen des Auswärtigen Amts in der Regierungs­­­­­pressekonferenz vom 23.02.2024

23.02.2024 - Artikel

Reise der Bundesaußenministerin nach Genf zu den Vereinten Nationen

Deschauer (AA)

Außenministerin Baerbock wird am kommenden Montag, dem 26. Februar, nach Genf zu den Vereinten Nationen reisen. Anlass der Reise ist das Hochrangige Segment des 55. Menschenrechtsrats. Die Außenministerin wird vor dem Menschenrechtsrat eine Rede halten. Sie können die gesamte Veranstaltung live verfolgen, denn sie wird von den Vereinten Nationen gestreamt. Die Außenministerin wird auch bilaterale Gespräche führen, unter anderem mit dem Hochkommissar für Menschenrechte, Dr. Volker Türk. Auch eine Pressebegegnung ist vorgesehen.

Nahostkonflikt

Frage

Frau Deschauer, am 26. Januar hat der Internationale Gerichtshof in Den Haag sein Urteil in Sachen von Gaza gesprochen. Teil der vorläufigen Maßnahmen ist, dass Israel innerhalb von vier Wochen nachweisen muss, dass sich die humanitäre Lage in Gaza verbessert hat. Diese Frist läuft also in drei Tagen ab.

Hat sich die humanitäre Lage in Gaza nach Einschätzung der Bundesregierung signifikant verbessert?

Deschauer (AA)

Vielen Dank. Sie sprechen die Frist für den Bericht an, der seitens Israels im Zuge der vorläufigen Maßnahmen von Ende Januar vorzulegen ist. Unserer Kenntnis nach läuft diese Frist von Montag auf Dienstag ab. Dann ist Israel gehalten, dem IGH einen konsolidierten Bericht vorzulegen. Das weitere Verfahren sieht so aus, dass der IGH diesen Bericht dann auswerten wird. Es sieht so aus, dass diese Berichtsvorlage grundsätzlich erst einmal an den IGH adressiert ist. Insofern müssen wir die Beurteilung, die der IGH anzustellen hat, durchaus abwarten.

Von unserer Seite aus ist klar, dass wir verschiedentlich an dieser Stelle, aber auch die Bundesregierung, die Außenministerin in ihren Gesprächen vor Ort und auch öffentlich auf ihrer jüngsten Reise Israel dazu angehalten haben, für eine verbesserte humanitäre Lage humanitäre Zugänge zu ermöglichen. Das bleibt weiterhin die Haltung der Bundesregierung. Denn die Lage ist katastrophal. Auch Sie verfolgen sie mit großer Sorge. Wir tun alles dafür, dass wir den Menschen mehr Hilfe zugänglich machen können.

Zusatzfrage

Die Abgabefrist sowie die Lektüre und Bewertung des Berichts sind eine Sache. Die andere Sache ist aber der Sachverhalt, von dem der Bericht handelt. Danach hatte ich gefragt. Der Sachverhalt ist: Das Gericht fordert Israel dazu auf, nachzuweisen, dass sich die humanitäre Lage signifikant verbessert hat. Diesbezüglich fragte ich nach der Einschätzung der Bundesregierung. Sie sagten eben: „katastrophal“.

Wenn Sie sagen, die Lage sei katastrophal, dann würde das für mich im Widerspruch zu einer Verbesserung der humanitären Lage stehen. Ist das richtig?

Deschauer (AA)

Wir drehen uns jetzt insofern ein bisschen im Kreise, da wir auf einen Bericht warten, der dem IGH vorgelegt werden wird, der ihn als diejenige Institution, die die Maßnahmen angeordnet hat, zu bewerten hat. Die Berichtselemente, inwiefern Israel den Aufforderungen nachgekommen ist und das konsolidiert berichtet, werden sehr genau angeschaut.

Das steht nicht im Widerspruch zu der Tatsache, dass wir als Bundesregierung sehr bestrebt sind, auf allen Kanälen, öffentlich wie auch in anderen Gesprächen, die vertraulich sind, darauf hinzuwirken, dass die Lage besser wird. Es ist doch klar, dass sie uns wahnsinnig besorgt macht und wir dabei sind, alle Möglichkeiten zu nutzen, um darauf hinzuwirken, dass die Menschen besser versorgt werden.

Um es abzuschließen: Eine Klärung der Frage, inwiefern die Berichtspflichten eingehalten werden, kann nicht von dieser Bank aus erfolgen, sondern nach der Vorlage beim IGH. Sie können sich sicher sein, dass wir ein großes Interesse daran haben, das eng verfolgen und uns ein Bild machen.

Frage

Frau Deschauer, die israelische Regierung hat heute bekannt gegeben, dass sie 3000 neue Wohnungen im Westjordanland bauen werde. Ich hätte gern eine Reaktion darauf.

Deschauer (AA)

Sie kennen unsere Position zum Siedlungsbau. Er ist völkerrechtswidrig. Das gilt auch, wenn es zu neuen Bauvorhaben kommt.

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