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Erklärungen des Auswärtigen Amts in der Regierungspressekonferenz vom 28.06.2024

28.06.2024 - Artikel

Achtelfinalspiel der Fußball-Europameisterschaft

Büchner (BReg)

Morgen, am Samstag, den 29. Juni, verfolgt der Bundeskanzler das Achtelfinalspiel der Fußballnationalmannschaft gegen Dänemark vor Ort im Dortmunder Stadion. Der Bundeskanzler möchte mit seinem Besuch erneut seine besondere Wertschätzung für die Nationalmannschaft zum Ausdruck bringen und drückt ihr zusammen mit ganz Deutschland fest die Daumen. Der Bundeskanzler und die Bundesregierung freuen sich auf weitere spannende Spiele und hoffen weiterhin auf einen friedlichen Verlauf.

[…]

Frage

Können Sie vielleicht zusammenstellen und uns nachliefern, wer von den Kabinettsmitgliedern außer Herrn Bundeskanzler noch an dem Fußballspiel nicht teilnimmt, sondern es beobachtet, live vor Ort? Ist vielleicht die Außenministerin dabei?

[…]

Fischer (AA)

Eine Nachlieferung: Ich hatte mich bislang nur darum gekümmert, wo ich das Fußballspiel sehe, aber eine kurze Prüfung hat ergeben, dass die Bundesaußenministerin morgen ins Stadion nach Dortmund gehen wird, um das Spiel Deutschland-Dänemark live zu verfolgen.

Ermittlungen gegen Mitarbeiter des Auswärtigen Amtes im Zusammenhang mit der Vergabe von Visa an afghanische Staatsangehörige

Frage

Meine Frage geht ans Auswärtige Amt. Herr Fischer, aktuell ermitteln die Staatsanwaltschaften Cottbus und Berlin gegen Mitarbeiter des Auswärtigen Amtes wegen des Verdachts, die Mitarbeiter sollen sogenannte Proxy-Pässe für Afghanen unerlaubterweise mit Visa für die Einreise nach Deutschland ausgestattet haben. Können Sie uns sagen, ob es so ist und in wie vielen Fällen das nach Ihrem bisherigen Kenntnisstand passiert ist? In der Bürokratie wird so etwas häufiger als Büroversehen dargestellt. Was sind denn die Gründe für dieses Büroversehen, wenn es eines ist?

Fischer (AA)

Lassen Sie mich vielleicht einmal ganz grundsätzlich ausführen, dass unsere Visaverfahren nach Recht und Gesetz ablaufen und dass Sicherheit dabei höchste Priorität hat. Wir arbeiten hierbei Hand in Hand eng und abgestimmt mit den Kolleginnen und Kollegen des Bundesinnenministeriums und der Sicherheitsbehörden zusammen, die bei jedem einzelnen Visumsverfahren beteiligt sind. Vor Erteilung eines Visums wird ein vielschrittiger Prozess durchlaufen. Es gibt dabei klare Regeln und Verfahren für jeden einzelnen Schritt, die in jedem einzelnen Visafall von den zuständigen Kolleginnen und Kollegen abgearbeitet werden. Da sind zum Beispiel die Sicherheitsbehörden zu beteiligen. Da werden je nach Fallkonstellation Ausländerbehörden oder das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge einbezogen. Es erfolgen Identitätsfeststellungen, und da werden Unterlagen intensiv geprüft. In einigen Ländern, wie zum Beispiel in Pakistan, werden unsere Kolleginnen und Kollegen hierbei auch von besonders geschulten Dokumenten- und Visaberatern unterstützt, die die Bundespolizei an unsere Auslandsvertretungen entsendet.

Erst wenn jeder einzelne Schritt ausgeführt ist und alle Erteilungsvoraussetzungen erfüllt sind, wird ein Visum durch unsere Kolleginnen und Kollegen erteilt. Außerdem haben wir eine Reihe von Sicherheitsschleifen in die Verfahren eingebaut: Wenn es zum Beispiel zu Ungereimtheiten kommt oder wenn wir Hinweise auf Ungereimtheiten bekommen, gehen wir diesen umgehend nach, klären diese auf und ziehen die daraus notwendigen Konsequenzen.

Was Ihre konkrete Frage angeht, so kann ich bestätigen, dass die Staatsanwaltschaften Berlin und Cottbus in drei Verfahren Ermittlungen eingeleitet haben. Sie wissen, dass wir immer Schwierigkeiten haben, uns zu laufenden Verfahren zu äußern, aber ich glaube, das öffentliche Interesse überwiegt hier. Deshalb sage ich – auch in der Hoffnung auf Verständnis der Staatsanwaltschaften –, dass nach unseren Informationen bislang Informationen zu knapp zwei Dutzend Personen angefragt werden. Wir gehen davon aus, dass es sich hierbei um weniger als zwei Dutzend Fälle handelt. Das sind die uns bekannten Fälle. Nach jetzigem Stand waren alle materiellrechtlichen Einreisevoraussetzungen erfüllt, die in einem Einreiseverfahren geprüft werden. Insbesondere sind die Sicherheitsüberprüfungen erfolgreich durchgeführt worden, und in allen Fällen wurden auch die Identitäten der Personen zweifelsfrei festgestellt.

Zusatzfrage

Ich möchte den letzten Teil der Frage wiederholen: Wie konnte es passieren, dass in diese afghanischen Proxy-Pässe fälschlicherweise ein Visum für die Einreise nach Deutschland gestempelt wurde?

Fischer (AA)

Vielleicht zum Wesen eines Proxy-Passes: Ein Proxy-Pass ist aus Sicht des Landes, das ihn ausstellt, ein gültiges Reisedokument. Im Falle Afghanistans – es handelt sich hier ausschließlich um afghanische Fälle – werden Proxy-Pässe von afghanischen Behörden ausgestellt und von den afghanischen De-facto-Behörden, aber auch von der Republik Afghanistan zuvor, als reguläre afghanische Reisepässe angesehen. Sie sehen aus wie reguläre Reisepässe, und sie fühlen sich an wie reguläre Reisepässe. Sie sind aus unserer Sicht allerdings, und das ist richtig, nicht visierfähig, weil bei Proxy-Pässen oft Dritte, zum Beispiel die Schwester, der Bruder, diesen Pass bei den Passbehörden abholen. Nach unserem Verständnis ist es notwendig, dass der Pass vom Passinhaber selbst abgeholt wird. Deshalb gelten Proxy-Pässe zwar als Möglichkeit, die Identität einer Person zu klären, aber sie sind eigentlich aus unserer Sicht nicht visierfähig. Das wird von Land zu Land anders gehandhabt. In einigen Ländern werden Proxy-Pässe als reguläre Reisedokumente anerkannt. Wir tun das nicht. In Afghanistan ist es oft schwierig, die Pässe selber zu beantragen. Sie alle kennen die Sicherheitslage. Wenn man in der Provinz wohnt und die Passausgabestelle in einer der größeren Städte ist, dann ist es oft einfacher, das über einen Verwandten erledigen zu lassen.

Das ist der Hintergrund der Proxy-Pässe. Weil sie aussehen wie Originaldokumente und auch Originaldokumente sind, ist es naturgemäß in einem Visumsverfahren nicht ganz einfach, diese zu erkennen. Deshalb gibt es ja auch diese speziell geschulten Dokumenten- und Visaberater. Wenn ein Proxy-Pass erkannt wird und die Person trotzdem einreiseberechtigt ist, wie das in all den genannten Fällen war, dürfte normalerweise der Proxy-Pass nicht visiert werden, sondern es müsste ein Reisedokument für Ausländer ausgestellt werden. Es würde dann auf diese sogenannten RAfAs zurückgegriffen werden. Die Aufklärung ist durch die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen im Gange. Letztlich ist der Unterschied einfach, dass die vorgelegten Pässe in diesem Fall nicht visierfähig waren und dann ein RAfA hätte ausgestellt werden müssen, der zur Einreise nach Deutschland berechtigt hätte. Das ist der aktuelle Stand unserer eigenen internen Aufklärung. Aber damit kann ich natürlich den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft nicht vorgreifen.

Zusatzfrage

Ich hätte noch eine Nachfrage. Sie haben gesagt, Ihre Mitarbeiter in der Botschaft werden von hochspezialisierten Bediensteten der Bundespolizei unterstützt. Die haben diese Proxy-Pässe nicht erkannt. Bei der Einreise in Deutschland haben die Bundespolizisten in Hannover die Proxy-Pässe aber sofort erkannt. Wie kann das sein?

Fischer (AA)

Das ist Teil der Aufklärung. Was ich dazu sagen kann, ist, dass in der Tat Proxy-Pässe visiert worden sind. Das hätte nicht passieren sollen. Letztlich hätten diese RAfAs ausgestellt werden müssen. Das ist nicht passiert. Das ist der Bundespolizei bei der Einreise in Deutschland zu Recht aufgefallen. Auf der Grundlage sind dann die Ermittlungen eingeleitet worden. Gleichzeitig ist es aber so, dass all die Personen, um die es hier geht, die verschiedenen Aufnahmeprogramme erfolgreich durchlaufen haben. Das heißt, sie sind zum Beispiel in das Bundesaufnahmeprogramm aufgenommen worden, ihre Verfolgungsgeschichte in Afghanistan ist überprüft worden, sie sind mit ihren Dokumenten aus Afghanistan nach Pakistan eingereist, dort sind ihre Identitäten zweifellos festgestellt worden, dort sind auch die Sicherheitsüberprüfungen erfolgreich gelaufen. Das gesamte Verfahren ist durchlaufen worden, und auf dieser Grundlage ist diesen Personen die Einreise nach Deutschland gestattet worden. Das Einzige, was aufgetaucht ist, ist, dass das Visum nicht in das dafür vorgesehene Dokument geklebt wurde. Dieses RAfA-Dokument hätte ausgestellt werden müssen, und es hätte nicht dieser Proxy-Pass visiert werden dürfen. Das ist, glaube ich, die Geschichte.

Man muss einfach darauf hinweisen, dass unsere Kolleginnen und Kollegen weltweit pro Jahr rund zwei Millionen Visa ausstellen. Da sind Hunderte von Kolleginnen und Kollegen darum bemüht, das nach Recht und Gesetz zu machen. Sicherheitsüberlegungen haben dabei allerhöchste Priorität. Wie wir auch in diesem Fall sehen, waren die Sicherheitsinterviews alle erfolgreich, sonst wären die Leute gar nicht auf die Charterflüge gekommen. Es ging um Menschen, die auf zwei verschiedenen Charterflügen waren.

Gleichzeitig haben wir unsere Verfahren angepasst: Im Visumsverfahren werden, wie zuvor schon, von den Dokumentenberatern die eingereichten Unterlagen überprüft. Jetzt werden sich aber als zusätzliche Sicherheitsschleife direkt vor Abflug noch einmal die Reisedokumente angeschaut. Wo es Fragen gibt, werden die vor Abflug abschließend geklärt und gegebenenfalls dann ein RAfA ausgestellt, wenn in dem Moment festgestellt wird, dass es sich zum Beispiel um einen Proxy-Pass handelt oder um andere Fallkonstellationen, zum Beispiel einen afghanischen Pass, der verlängert wurde, obwohl wir Gültigkeitsdauern von länger als zehn Jahren nicht anerkennen. Manchmal passiert es in Afghanistan, dass Pässe einfach auch aufgrund von Passmangel dann noch einmal verlängert werden, was wir aber dann als keinen visierfähigen Pass ansehen.

Frage

Die erste Frage zählt nicht, weil wir das Wort RAfA nur in einem anderen Zusammenhang aus Ihrem Mund kennen. Können Sie das noch einmal auflösen?

Dann habe ich aber eine inhaltliche Frage. Es heißt, dass gegen Mitarbeiter des Auswärtigen Amts ermittelt wird. Wie viele sind das? Sitzen die in Islamabad oder was sind das für Menschen?

Eine Frage an Herrn Kall, weil auch die Bundespolizei angesprochen worden ist, im Anschluss an die Frage meines Kollegen: Sie sind da wahrscheinlich in die Aufklärung dieser Fälle eingebunden. Wie können Sie sich das erklären, dass von den Experten in Pakistan nicht erkannt worden ist, dass es eigentlich ein nicht korrekter Pass für diesen Weg gewesen ist, und dann in Hannover schon?

Eine Anschlussfrage an Herrn Kall dazu: Können Sie bitte erläutern, was denen vorgeworfen wird, sowohl den Mitarbeitern des Auswärtigen Amts als auch den Menschen auf afghanischer Seite, die jetzt verdächtigt werden? Wissen Sie das?

Was würde denen drohen? Werden die ausgewiesen, wenn sie verurteilt werden oder was ist mit denen?

Fischer (AA)

Vielleicht zu Ihrer ersten Frage: Sie fragten ja, was RAfA bedeutet. Ich dachte, ich hätte das vorhin gesagt: Das ist ein Reiseausweis für Ausländer, der ausgestellt wird, wenn andere Reise-Identitätsdokumente nicht vorhanden sind.

Kall (BMI)

Es tut mir leid, ich kann leider nur sehr knapp auf Ihre Fragen antworten, weil das Teil der Aufklärung ist, die natürlich stattfindet. Das entnehmen Sie auch der sehr umfassenden Antwort von Herrn Fischer. Wie es dazu gekommen ist, da wird sicherlich die Bundespolizei ihren Teil zur Aufklärung leisten und genau diese Frage klären. Auch die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen werden diese Frage sicherlich klären. Was den jeweiligen handelnden Personen vorgeworfen wird, ist allein eine Frage an die Staatsanwaltschaft, die können wir von hier aus sicher nicht beantworten.

Insgesamt kann ich aber noch einmal sagen, das hat Herr Fischer auch am Anfang gesagt: Bei Aufnahmen aus Afghanistan geht es um besonders gefährdete Personen, die wir aus Afghanistan in Deutschland aufgenommen haben. Das erfolgt nach einer sehr strikten Einzelfallprüfung, die immer weiter verschärft wurde, um die Sicherheit weiter zu erhöhen. Dafür haben wir das Programm zwischenzeitlich ausgesetzt. Sie wissen, dass die Zahlen deutlich niedriger sind als die, über die bei diesem Aufnahmeprogramm mal gesprochen wurde, was sicherlich auch damit zu tun hat, dass auf Sicherheit höchster Wert gelegt wird, mit einem hohen Aufwand diese Sicherheitsinterviews durch die Sicherheitsbehörden geführt werden, natürlich zusätzlich zu allen Abgleichen und Abfragen in den Datenbanken der Sicherheitsbehörden. Die zusätzlichen Sicherheitsschleifen, die da eingezogen worden sind, hat Herr Fischer beschrieben. Wenn es Auffälligkeiten oder Vorfälle so wie jetzt gibt, dann wird denen natürlich sehr intensiv nachgegangen. Die Bundespolizei wird dazu ihren Beitrag leisten.

Zusatzfrage

Herr Fischer, hatten Sie etwas zu den Angehörigen des Auswärtigen Amts gesagt, gegen die ermittelt wird? Das ist mir dann entgangen.

Fischer (AA)

Sehen Sie mir nach, dass ich bis an den Rand dessen gegangen bin, was ich in einem laufenden Ermittlungsverfahren sagen kann. Ich kann bestätigen, dass gegen wenige Mitarbeiter des Auswärtigen Amts ermittelt wird. Vielleicht ist auch das eine wichtige Information: Die Staatsanwaltschaften selber haben sich noch nicht an uns gewandt.

Frage

Noch zwei Nachfragen an Herrn Fischer. Wenn ich Sie jetzt richtig verstanden habe, gehen Sie nach jetzigem Stand wegen dieser Prüfungen nicht davon aus, dass Leute mit gefälschten Pässen, mit gefälschter Identität, soweit man das eben sagen kann, eingereist sind. Ist das richtig, oder muss das nachträglich noch einmal überprüft werden?

Zu den Fällen: Sie haben gesagt, ausschließlich Afghanen und zum Teil Bundesaufnahmeprogramm oder sind die alle im Bundesaufnahmeprogramm? Um da zeitlich nachzufragen, Herr Kall hat es ja gerade erklärt: Es wurde ja deutlich verschärft oder auf Eis gelegt: Sind die alle durch diese strengen Sicherheitsüberprüfungen gegangen?

Fischer (AA)

Nach meinem Kenntnisstand sind die Personen alle durch diese strengen Sicherheitsüberprüfungen gegangen. In allen Fällen wurden die Einreisevoraussetzungen überprüft und für gegeben erklärt. Es geht dabei um zwei Charterflüge, die Anfang des Jahres nach Deutschland gekommen sind, wo Personen mit diesen Proxy-Pässen angetroffen wurden, die visiert waren, also mit einem Visum versehen waren. Letztlich ist es so, dass sich auf diesen Charterflügen Personen aus dem Aufnahmeverfahren für besonders gefährdete Gruppen aus Afghanistan befinden, sowie aus dem Bundesaufnahmeprogramm oder dem Ortskräfteverfahren. Bei all diesen Personen ist eine Fluchtursache gegeben. Sie mussten sich Verfolgung in Afghanistan vergegenwärtigen, entweder weil sie als Ortskräfte für die Bundesregierung gearbeitet haben oder weil sie sich zivilgesellschaftlich oder beruflich so engagiert haben, dass die Wahrscheinlichkeit hoch war, dass sie ins Visier der Taliban geraten. Das alles ist geprüft worden. Die Identitäten der Personen sind geprüft worden. Die Sicherheitsüberprüfungen haben stattgefunden. Auf dieser Grundlage ist über die Einreise entschieden worden.

Gleichzeitig stand ihre Einreise nicht infrage. Einzig zu dem Dokument, das zur Einreise verwendet wurde, gab es Fragen. Wie wir hier schon herausgearbeitet haben, geht es dabei zum großen Teil um Proxy-Pässe. Den Betroffenen hätte aber ein sogenannter Reiseausweis für Ausländer ausgestellt werden müssen. Das sind die beiden jüngsten Verfahren, um die es in Berlin und Cottbus geht.

Es gibt ein älteres Verfahren, das vor, meine ich, anderthalb Jahren eingeleitet wurde. Darin geht es um genau eine Person. Das war damals schon einmal Gegenstand in der Bundespressekonferenz. Damals ging es darum, dass wir die Erteilung eines Visums für diese Person zunächst abgelehnt hatten, diese Person dann vor einem Verwaltungsgericht geklagt hat und wir im Ergebnis gerichtlich verpflichtet worden sind, dieser Person ein Visum auszustellen. Bei der Visumsausstellung kam es dann zu Fragen hinsichtlich des Reisedokuments dieser einen Person. Das ist der andere Fall.

[…]

Frage

Ich habe noch eine Frage im Zusammenhang mit Visa. Ich habe nur die Stelle vorhin nicht so schnell gefunden.

Der Bundestagsabgeordnete der AfD Petr Bystron hat in der Befragung der Bundesministerin des Auswärtigen im Bundestag geäußert, ihm liege eine E-Mail des Referats 509 im Auswärtigen Amt vor. Das ist, wenn ich es richtig weiß, das Visareferat.

Ist Ihnen bekannt, wie Herr Bystron in den Besitz dieser E-Mail gekommen ist?

Fischer (AA)

Ich könnte nur darüber spekulieren, wie Herr Bystron angebliche Dokumente aus dem Auswärtigen Amt in die Hände bekommen hat. Das würde ich aber hier nicht tun.

Prozess gegen einen US-amerikanischen Journalisten in Jekaterinburg wegen des Vorwurfs der Spionage

Frage

Herr Büchner, es geht um den Fall des US-Journalisten Gershkovich, der nun mehr oder weniger in Moskau vor Gericht steht. Gibt es innerhalb der Bundesregierung Erwägungen bzw. Gespräche mit US-Regierungsvertretern bezüglich eines möglichen Austauschs, an dem womöglich auch der Tiergartenmörder Krassikow beteiligt sein könnte?

Büchner (BReg)

Ich kann dazu keine Auskunft geben, schaue aber einmal zu meiner Rechten.

Fischer (AA)

Ich kann dazu vielleicht grundsätzlich etwas sagen. Wir haben Russland immer wieder aufgefordert ‑ das möchte ich heute wiederholen ‑, Evan Gershkovich und alle in Russland aus politischen Gründen Inhaftierten unverzüglich und bedingungslos freizulassen. Wir beobachten schon seit Längerem, dass gerade auch ausländische Journalistinnen und Journalisten in Russland bewusst eingeschüchtert und in ihrer Berichterstattung eingeschränkt werden. Der Fall Gershkovich ist der Fall, der am weitesten geht, in dem jemand für die Ausübung seines Rechts auf journalistische Berichterstattung seiner Freiheit beraubt wurde.

Was den anderen Themenkomplex angeht, so hat sich Herr Büchner dazu gerade geäußert. Dem habe ich nichts hinzuzufügen.

Zusatzfrage

Herr Fischer, die russische Regierung hat unlängst auch gegen deutsche Medien ‑ wie soll ich sagen? ‑ mehr oder weniger Strafmaßnahmen verhängt. Inwieweit gibt es Befürchtungen im Auswärtigen Amt, dass es zu einem deutschen Fall Gershkovich kommen könnte?

Fischer (AA)

Wie Sie wissen, haben wir die Reise- und Sicherheitshinweise für die Russische Föderation verschärft. Die Einstufung, dass von Reisen nach Russland abgeraten wird, wurde zu „dringend abgeraten“ geändert. Diese Empfehlung gilt selbstverständlich auch für deutsche Journalistinnen und Journalisten in Russland. Jeder von ihnen und jede von ihnen sollte prüfen, ob ihre Anwesenheit in Russland weiterhin zwingend nötig ist. Dazu gehört auch die Prüfung, ob eine Ausreise in Betracht gezogen wird.

Wir wissen, dass Russland willkürlich gegen Oppositionelle und gegen Journalistinnen und Journalisten vorgeht. Wir wissen seit dem Fall Gershkovich, dass dies auch ausländische Korrespondentinnen und Korrespondenten in Russland betreffen kann.

Genehmigung neuer Siedlungen durch die israelische Regierung

Fischer (AA)

Ich hatte, da ich zu spät gekommen bin, darauf verzichtet, es aktiv vorzutragen, weil ich dachte, es würde eine Frage geben. Aber da ist die Frage nicht gibt, möchte ich die Gelegenheit nutzen, doch etwas zu der Genehmigung neuer Siedlungen durch die israelische Regierung zu sagen: Wir verurteilen die Genehmigung neuer Siedlungen durch die israelische Regierung, die sogenannte Legalisierung von israelischen Außenposten sowie die Genehmigung neuer Wohneinheiten klar und deutlich. Die israelische Politik des Siedlungsbaus in den besetzten palästinensischen Gebieten stellt einen gravierenden Verstoß gegen geltendes Völkerrecht dar und untergräbt die Bemühungen um eine Zweistaatenlösung. Der Ausbau von Siedlungen gefährdet den Frieden und die Sicherheit aller Menschen in der Region. Wir fordern die israelische Regierung daher zur sofortigen Rücknahme der Beschlüsse auf. Dass die Annahme des im israelischen Sicherheitskabinett von Finanzminister Smotrich und Minister Ben-Gvir eingebrachten Vorhabens eine Reaktion auf die kürzliche Anerkennung Palästinas durch unterschiedliche Staaten sein soll, erachten wir als besonders verstörend und zynisch. Eine dauerhafte Lösung des Konflikts kann es nur mit und nicht gegen eine reformierte palästinensische Behörde geben. Alle Maßnahmen, die zu einer Schwächung der palästinensischen Behörde führen, lehnen wir deutlich ab.

Frage

Herr Fischer, Sie verurteilen immer diesen Siedlungsbau. Was tun Sie konkret, um das zu stoppen? Ich meine, es werden ja jetzt Fakten in der Westbank geschaffen, jede Woche, jeden Tag. Was tun Sie als Bundesregierung konkret, um das zu stoppen?

Fischer (AA)

Wir arbeiten auf den verschiedensten Ebenen gemeinsam mit unseren Partnerinnen und Partnern daran, hier zu größerer Einsicht bei der israelischen Regierung zu kommen. Das betrifft die Arbeit auf Ebene der UN. Sie wissen, dass es verschiedene UN-Resolutionen gibt, die den Siedlungsbau verbieten und untersagen. Wir tun das natürlich auch in den Gesprächen mit der israelischen Regierung wie zuletzt die Außenministerin vor wenigen Tagen bei ihrem Besuch in Israel und auch in den palästinensischen Gebieten. Dabei hat sie diese Themen ja zum Beispiel in ihrer Herzliya-Rede umfassend angesprochen und zum Beispiel gesagt: In der gegenwärtigen Situation ist es gefährlich und fügt Israel selbst Schaden zu, etablierte Strukturen der palästinensischen Behörde zu zerstören und zu destabilisieren. - Sie hat auch noch einmal darauf hingewiesen: Wichtig ist, dass die israelische Regierung endlich die Finanzmittel, die der palästinensischen Behörde nach dem Vertragssystem von Oslo zustehen, freigibt. - Das ist die eine Ebene.

Auf der anderen Ebene hat es ‑ darüber haben wir auch schon gesprochen ‑ zum Beispiel gegen extremistische, gewalttätige Siedler im Westjordanland EU-Sanktionen gegeben, und diese Sanktionsdebatten gehen natürlich auch weiter.

Zusatzfrage

Ein Druckmittel wären ja Sanktionen gegen den Siedlungsbau. Unterstützt die Bundesregierung solche Strafmaßnahmen gegen Israel?

Fischer (AA)

Ich habe gerade ausgeführt, auf welchen Ebenen wir aktiv sind. Das betrifft sozusagen die Ebene der Vereinten Nationen, das betrifft die Ebene der Europäischen Union und das betrifft auch die bilateralen Beziehungen.

Frage

Sie hatten ja angesprochen, dass die Ministerin in ihrer Herzliya-Rede gefordert hat, die blockierten Mittel für die PA freizugeben. Ist Ihnen angesichts der neuen Äußerungen von Smotrich in irgendeiner Form bekannt, dass die israelische Seite das vorhat oder dass damit zu rechnen ist, dass diese Mittel wieder freigegeben werden?

Fischer (AA)

Ich werde hier nicht spekulieren und den Entscheidungen der israelischen Regierung vorgreifen. Aber die Außenministerin hat dieses Thema, wie gesagt, sehr klar und deutlich angesprochen.

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