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Ausbau der Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft in den Ländern der Östlichen Partnerschaft und Russland (ÖPR-Programm)

21.06.2024 - Frage

Das ÖPR-Programm unterstützt die Zivilgesellschaften dabei, ihre Rolle als wichtige Beteiligte für die demokratischen Entwicklungen in ihren Ländern wahrzunehmen und die andauernden Transformationsprozesse in den Programmländern zu unterstützen.

Es werden Maßnahmen gefördert, die nachhaltige zivilgesellschaftliche Strukturen der Zusammenarbeit zwischen demokratischen, nichtstaatlichen Akteurinnen und Akteuren aus Deutschland und den Ländern der Östlichen Partnerschaft bzw. aus Russland auf- oder ausbauen. Hierbei geht es um die Zusammenarbeit und gleichberechtigte Aufgabenteilung zwischen den Projektpartnern in Deutschland und in den jeweiligen Programmländern. Die geförderten Maßnahmen schließen die gesamte Bandbreite kultureller und bildungspolitischer Projektarbeit (insbesondere Medien, Wissenschaft, Bildung inkl. beruflicher Bildung, Kultur, Sprache und Jugendarbeit) ein.

Alle Projekte müssen mindestens eines der übergeordneten Ziele verfolgen:

  • Pluralismus und Resilienzen stärken – um Meinungs- und Medienvielfalt zu unterstützen und Desinformation zu bekämpfen.
  • Wertediskurse und Menschenrechte fördern – um das gegenseitige Verständnis zu vertiefen.
  • Zukunftsperspektiven und demokratische Transformation schaffen – um Demokratien zu stärken, Korruption zu bekämpfen, auf eine Annäherung an die EU hinzuwirken und gleichzeitig individuelle Bildungschancen zu ermöglichen.
  • Dialog und Annäherung unterstützen – vertrauensbildende Maßnahmen, um perspektivisch Regionalkonflikte zu überwinden.

Hauptinteressen 2024 sind dabei:

  • der Erhalt sowie Wiederaufbau demokratisch orientierter zivilgesellschaftlicher Strukturen und Netzwerke in der Region oder im temporären Exil
  • die Stärkung der Resilienz, v.a. gegenüber Desinformation, sowie
  • die besondere Unterstützung vulnerabler Gruppen (u.a. Frauen, Kinder, Jugendliche, Menschen mit Behinderung und LGBTIQ).

Die Förderschwerpunkte werden jährlich in Abstimmung mit den zuständigen Auslandsvertretungen und Länderreferaten im Auswärtigen Amt neu angepasst und festgelegt.

Gibt es eine Förderrichtlinie oder ein Förderkonzept?

Falls ja, mit welcher Geltungsdauer?

Ja: Förderkonzept
Sind bestimmte Maßnahmen von der Förderung ausgeschlossen?
Ja: Maßnahmen mit Beteiligung staatlicher Stellen

Sind Ausgaben für Evaluationen zuwendungsfähig?

Ja
Wo kann gefördert werden? Gibt es geographische Einschränkungen?
  • Maßnahmen können in den Ländern der Östlichen Partnerschaft (Armenien, Aserbaidschan, Belarus, Georgien, Moldau, Ukraine) und Russland, sowie in Deutschland durchgeführt werden.
  • Bei deutsch-französischen Projekten auch in Frankreich und bei deutsch-polnischen Projekten auch in Polen.
  • In Ausnahmen auch in Drittländern/weiteren Ländern.
  • Die Veranstaltungen müssen nicht gleichmäßig auf alle beteiligten Länder aufgeteilt werden.

Wer kann gefördert werden?

Ausgeschlossen sind staatliche Stellen
Zugelassen sind nur deutsche Organisationen immer im Tandem mit zivilgesellschaftlichen Partnern in den Programmländern.
Sind bestimmte Ausgabenarten von der Förderung ausgeschlossen?
Nein

Gibt es Vorgaben zu Bewilligungszeiträumen?

Ja: In der Regel werden jährliche, in begründeten Ausnahmen auch überjährige (max. 3 Jahre) Vorhaben gefördert.

Gibt es Vorgaben zur Bewilligungshöhe?

Ja: Mindestantragssumme pro Jahr 50.000 EUR

Gibt es Vorgaben zur Finanzierungsform und -art?

Nein

Gibt es zeitliche Vorgaben für die Antragstellung?

Ja: Interessenten können in der Regel im Oktober/November vor Beginn des Förderjahres auf einer eigens dazu eingerichteten Webseite Projektideen einzureichen. Nach deren Bewertung und Einschätzung der Förderaussichten und entsprechender Aufforderung können anschließend formelle Förderanträge zu Beginn des Förderjahres eingereicht werden.

Gibt es andere Regelungen zur Antragstellung?
Nein
Kontakt zur Antragstellung 601-r@auswaertiges-amt.de


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